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EAS 2564Österreichischer Gesellschaftergeschäftsführer einer slowakischen GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0027-IV/4/200525.02.2005
Übt der zu mehr als 50% an einer slowakischen GmbH beteiligte und in Österreich ansässige Geschäftsführer seine berufliche Tätigkeit (Anzeigenvermittlung für einen deutschen Verlag) zu drei Fünftel in Österreich und zu zwei Fünftel in der Slowakei und in Ungarn aus, so erscheint eine pragmatische Lösung…
EAS 3189Rückerstattungsanträge japanischer Investmentfonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/3174-IV/4/201025.11.2010
…der Grundlage des österreichisch-japanischen DBA die Rückerstattung der österreichischen KESt-Belastung ihrer österreichischen Dividendenerträge zu beantragen. Das DBA-Japan beschränkt diese Berechtigung allerdings auf eine Rückforderung von ein Fünftel der KESt, da Österreich ein Quellenbesteuerungsrecht von 20% belassen wird. Sollten Anteilsinhaber des japanischen Fonds…