Gemäß der derzeitigen Fassung des § 299 Abs. 4 BAO können Bescheide von der Oberbehörde innerhalb der 5jährigen Verjährungsfrist aufgehoben werden, wenn sie mit zwischenstaatlichen abgabenrechtlichen Vereinbarungen im Widerspruch stehen. "Zwischenstaatliche Vereinbarungen" sind nach Auffassung des BM für Finanzen in diesem Zusammenhang alle Formen völkerrechtlicher Verträge…
…nbsp; Gemäß Artikel 13 lit. b des am 28. Juli 1960 in Genf unterzeichneten Protokolls über Rechtsfähigkeit, Privilegien und Immunitäten der Europäischen Freihandels-Assoziation (EFTA), BGBl. Nr. 142/1961, sind Gehälter und Bezüge, die Angestellte der Organisation beziehen, in Österreich von der Besteuerung befreit. Diese…
Das österreichisch-deutsche Abkommen vom 11. Okt. 1972, BGBl. Nr. 241/1974, über die Umsatzbesteuerung des Waren- und Dienstleistungsverkehrs zwischen den österreichischen Gemeinden Mittelberg und Jungholz und der Bundesrepublik Deutschland ist auf umsatzsteuerbare Vorgänge, die nach EU-Beitritt Österreichs, sonach ab 1.1.1995, verwirklicht…
…Rechtslage weiterhin anzuwenden sein, derzufolge Entgelte an Künstleragenturen (die im eigenen Namen auftreten und durch eine Ansässigkeitsbescheinigung ausgewiesen sind) in Österreich nicht zu besteuern sind, wenn das Abkommen mit dem Ansässigkeitsstaat keine dem Artikel 17 Abs. 2 OECD-MA entsprechende Bestimmung enthält. Dies ist zB…
Werden bei einer deutschen Unternehmensgruppe, die an österreichischen Kommanditgesellschaften beteiligt ist, auf deutscher Seite Gewinnberichtigungen vorgenommen, die auf österreichischer Seite zu Gegenberichtigungen Anlass geben, dann kann eine solche Berichtigung im Wege einer Aufhebung der inländischen einheitlichen und gesonderten Einkünftefeststellung auf der Grundlage von § 299 Abs…
…Steuern führen), ist zu beachten, dass alle Einkünfte, die von Artikel 8 des Abkommens erfasst werden, trotz Erzielung über italienische Betriebstätten dem italienischen Steuerzugriff entzogen sind. Allerdings erfasst Artikel 8 DBA-Italien nur Gewinne aus dem Betrieb von Luftfahrzeugen im "internationalen Verkehr". Soweit die Luftfahrzeuge…
…Im derzeitigen Abkommen mit Deutschland fehlt die "Erwerbsklausel", sodass angesichts der Eigenschaft der ÖBB als Körperschaft des öffentlichen Rechts (EAS.609) eine Besteuerung der Mitarbeiter im "Kassenstaat", sonach in Österreich stattzufinden hat und Deutschland Steuerfreiheit gewähren muss. Allerdings ist anzumerken, dass das derzeitige Abkommen voraussichtlich…
…Luftfahrtgesellschaften dar, sodass die in den österreichischen Betriebstätten erzielten Gewinne steuerlich weiterhin unmittelbar den Luftfahrtgesellschaften zuzurechnen sind. Mit dieser Funktionsausgliederung wird daher die Weiteranwendung der genannten Bestimmungen aus den Abkommen mit der Schweiz und mit Belgien nicht beeinträchtigt; eine andere Situation wäre indessen gegeben, wenn…
…24 des neuen Abkommens). Es wird zurzeit eine Verordnung vorbereitet, die dieser Regelung auf der Grundlage der Gegenseitigkeit gemäß § 48 BAO umgehend Wirksamkeit in Österreich verleiht. Das Abkommen selbst bedarf zu seiner Wirksamkeit noch der Ratifikation in beiden Staaten. Da die Gewinn- und Verlustermittlung bei…
Gemäß Artikel 14 des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften gilt der Ansässigkeitsstaat vor Dienstantritt bei der EU in Brüssel weiterhin als Wohnsitzstaat; und zwar sowohl für die Erhebung der Einkommens- und Erbschaftssteuern als auch bei Anwendung der Doppelbesteuerungsabkommen. Sinn und Zweck…
…ausgelegt wird, dass ein Marie Curie Stipendium unter Artikel 21 des Abkommens (nicht ausdrücklich erwähnte Einkünfte) fällt und diesfalls in Österreich in jedem Fall (auch bei Verfügung über ein Arbeitszimmer und selbst bei Abschluss eines Dienstvertrages mit dem Stipendiaten) steuerfrei ist (AÖFV. Nr. 74/2002…
…Gesellschaft nicht gezweifelt werden kann; in diesem Fall ist Deutschland gemäß Artikel 9 Abs. 2 des Abkommens zur Steuerfreistellung der Lohnbezüge verpflichtet. Siehe in diesem Sinn auch die österreichisch-deutschen Verständigungsvereinbarungen vom 3.12.1997 und vom 3.3.2000. Es wäre mit den Auslegungsgrundsätzen…
Gemäß Art. 16 Abs. 1 lit. c des Abkommens mit der Europäischen Patentorganisation über den Sitz der Dienststelle Wien, BGBl. Nr. 672/1990, genießen die bei dieser Dienststelle beschäftigten Dienstnehmer während ihrer Aktivzeit volle Steuerbefreiung hinsichtlich ihrer laufenden und sonstigen Bezüge (einschl. Abfertigungen). Diese Bestimmung…
…einem Staat ansässig sein, mit dem Österreich ein dem OECD-Musterabkommen entsprechendes Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat, dann wäre der Steuerabzug nach § 99 EStG gemäß diesem Abkommen in Österreich auf jenen Gagenteil einzuschränken, der auf die inländischen Auftritte entfällt, sodass das Doppelbesteuerungsproblem beseitigt ist, wenn sich auch…
Tritt ein in Österreich ansässiger Arbeitnehmer in die Dienste einer schweizerischen Firma und befindet sich sein Hauptarbeitsgebiet in Ländern des ehemaligen Ostblockes, so unterliegen nach dem DBA-Schweiz die Bezüge grundsätzlich der Besteuerung in Österreich; aus der österreichischen Besteuerungsgrundlage sind nur jene Bezugsteile zugunsten…
…16 Abs. 1 lit. c des Abkommens mit der Europäischen Patentorganisation über den Sitz der Dienststelle Wien genießen die bei dieser Dienststelle beschäftigten Dienstnehmer während ihrer Aktivzeit volle Steuerbefreiung hinsichtlich ihrer laufenden und sonstigen Bezüge (einschl. Abfertigungen). Diese Bestimmung entbindet sowohl die Wiener Dienststelle von…
Auf Grund des österreichisch-deutschen Rechtshilfevertrages vom 4. Okt. 1954, BGBl. Nr. 249/1955, besteht die Verpflichtung, in Deutschland unanfechtbar gewordene deutsche Abgabenrückstände anzuerkennen und in Österreich für vollstreckbar zu erklären (Art. 11 Abs. 2). Diese vertragliche Verpflichtung zur zwangsweisen Abgabeneinbringung besteht unabhängig davon, ob…
Gemäß § 11 Zustellgesetz sind Zustellungen im Ausland in erster Linie nach den bestehenden internationalen Vereinbarungen vorzunehmen. Fehlen derartige Vereinbarungen ist nach den Rechtsvorschriften des ausländischen Staates oder nach internationaler Übung zuzustellen. Das BM für Finanzen geht nach seinen bisherigen Erfahrungen davon aus, dass es im…
Erwirbt eine Banken-AG eines EU-Mitgliedstaates von einer im gleichen EU-Staat ansässigen Nichtbanken-AG zu einem fremdverhaltenskonformen und daher stille Reserven aufdeckenden Preis alle Anteile an einer österreichischen Banken-AG als vorbereitenden Anteilswerb für eine nachfolgende verschmelzende Umwandlung mit der österreichischen Banken…
Sind in Österreich ansässige Personen bloß auf Grund freier Dienstverträge für ein einer Botschaft angegliedertes Kulturinstitut tätig und gehören sie daher nicht dem Personalstand dieses Kulturinstitutes an, dann unterliegen die hiefür bezogenen Vergütungen der inländischen Besteuerung. Auch ein mit dem betroffenen ausländischen Staat abgeschlossenes Doppelbesteuerungsabkommen…