Im Allgemeinen wird man sich nicht damit begnügen können, dass bei Zahlungen an US-Bürger lediglich Kopien der EDV-mäßig vom Philadelphia Customer Service Center des IRS auf Form 6166 ausgestellten Ansässigkeitsbescheinigungen vorliegen und bei der auszahlenden Stelle als Beleg für die Inanspruchnahme der Vorteile…
…einer inländischen Beratungskanzlei erfolgt und die Auffassung vertreten wird, dass es sich hierbei um einen bloßen "Briefkasten" der deutschen Firma in Österreich handelt. Denn es wird dann sehr darauf ankommen, welche Funktionen die erwähnte Kanzlei für das deutsche Unternehmen wahrnimmt. Wenn der Kanzleiinhaber hierbei im…
…sich für Zwecke der DBA-Entlastungsverordnung im Allgemeinen nicht damit begnügen können, dass lediglich Kopien von Ansässigkeitsbescheinigungen vorliegen, die bei der auszahlenden Stelle als Beleg für die Inanspruchnahme der Vorteile der Doppelbesteuerungsabkommen herangezogen werden sollen. Vielmehr müssen dem österreichischen Unternehmen die Ansässigkeitsbescheinigungen im Original vorliegen…
…Aktenlage im Inland in der ...........straße Nr. ........ in ............. ansässig ist", dann fehlt zwar die Aussage, dass es sich um eine Ansässigkeit im Sinn des Doppelbesteuerungsabkommens handelt, doch wird daran im gegebenen Zusammenhang kein Anstoß zu nehmen sein. Sollte das Institut Zweifel an der Abkommensberechtigung eines…
…Abgabepflichtigen die Bestellung eines inländischen Zustellungsbevollmächtigten aufzutragen ist oder ob ein unmittelbarer postalischer Schriftverkehr vorgenommen wird. Im Verhältnis zu EU-Staaten wird allerdings bei Ausübung dieses Ermessens mitzuberücksichtigen sein, dass sachlich nicht zu rechtfertigende Benachteiligungen von Steuerausländern gegenüber Steuerinländern nach der Judikatur des Europäischen Gerichtshofes…
Endbesteuerte inländische Sparbücher und Anleihen eines Erblassers mit ausschließlichem Wohnsitz in Österreich, die auf einen in Deutschland ansässigen Erben übergehen, unterliegen gemäß Artikel 5 Abs. 1 DBA(Erb)-Deutschland der ausschließlichen Besteuerung in Österreich; diese ist gemäß § 15 Abs. 1 Z 17 ErbStG abgegolten…
…österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens der inländischen Erbschaftsbesteuerung. Die innerstaatliche Realisierbarkeit dieses DBA-Besteuerungsanspruches ist durch § 6 Abs 1 Z. 2 ErbStG. gewährleistet. Denn die Zurechnungsvorschrift des § 24 Abs. 1 BAO, derzufolge Wirtschaftsgüter nicht dem Treuhänder, sondern dem Treugeber zuzurechnen sind, entfaltet Rechtswirkungen auch im Bereich des…
…einen Generalunternehmer (im vorliegenden Fall: für den deutschen Architekten) eine Baustellenbetriebstätte entsteht, die Arbeit der Subunternehmer miteinzubeziehen. Gleiches muss nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen für die Frage gelten, ob für einen freiberuflich Tätigen aus seiner Mitwirkung an einer inländischen Bauausführung eine ständige Einrichtung entsteht.…
…wenn der Vertrag von einer anderen Person in dem Staat unterzeichnet wird, in dem sich das Unternehmen befindet." Aber selbst wenn tatsächlich das Erfordernis einer "Abschlussvollmacht" in dem hier maßgebenden wirtschaftlichen Sinn nicht erfüllt sein sollte, würde dies nichts daran ändern, dass im Inland eine…
…bei Steuerausländern, die nicht aus der Anonymität hervortreten und sich mit dem Steuerabzug abfinden, kann keine Anrechnung ausländischer Steuern auf Grund von DBAs bei der Bank geltend gemacht werden. Auch bei legitimierten Namensdepots ist der Nachweis über die inländische Ansässigkeit im Sinn jenes DBA, auf…
…wäre eine inländische Steuerpflicht für die Demontagearbeiten gegeben, da Artikel 5 Abs. 3 lit a des Abkommens diese bei einer sechs Monate übersteigenden Bauausführungsfrist aufrecht erhält; hiebei wird dem im Abkommen mit China enthaltenen Begriff der Bauausführungen gemäß Artikel 3 Abs. 2 der insoweit dem…
…wird im Übrigen auch vom deutschen Bundesfinanzhof bestätigt (BFH vom 21.4.1999, BStBl. II, 694 betr. Beginn einer Montagebetriebstätte). Würde das innerstaatliche Steuerrecht - ohne rechtliche Notwendigkeit - in einer der internationalen Entwicklung entgegenstehenden Weise ausgelegt, würde dies zu einer Doppelnichtbesteuerung führen: Deutschland müsste auf Grund…
…zum OECD-Musterabkommen bleibt eine Bauausführung im Allgemeinen so lange bestehen, "bis die Arbeit abgeschlossen oder endgültig eingestellt ist"; es wird hiebei auf die Dauer der faktischen Bauarbeiten abgestellt (EAS 1025; EAS 1259). Rechtsakte sind bei der Berechnung der maßgebenden Bauführungszeit weder hinsichtlich des Beginnes…
Wird aus Anlass der Errichtung einer inländischen Betriebsanlage samt Betriebsgebäuden und Nebengebäuden vom deutschen Bauherren einer deutschen Arbeitsgemeinschaft (ARGE-Partner sind zwei deutsche Kapitalgesellschaften und eine deutsche Personengesellschaft) der Auftrag erteilt, ausschließlich in seinem Interesse die ordnungsgemäße Anlagenerrichtung begleitend zu kontrollieren, dann erscheint nach Auffassung…
…davon auszugehen, dass hiedurch eine inländische Betriebstätte im Sinn von Art. 4 DBA-Deutschland begründet wird. Dies selbst dann, wenn die Bestellungen von den österreichischen Wiederverkäufern direkt nach Deutschland adressiert und von dort unter Verwendung der UID-Nummern der österreichischen Kunden erledigt werden. Das Kleinbüro…
…anlässlich der Auslandsentsendung eine polizeiliche Abmeldung erfolgte, könnte zwar ein Indiz für eine Ansässigkeitsverlagerung in einen DBA-Staat darstellen, ist aber für sich allein nicht ausreichend den inländischen Lebensmittelpunkt in Abrede zu stellen. 15. März 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der…
…der Umstand, dass offenbar auch Kundenreklamationen vor Ort in Österreich bearbeitet werden, spricht ebenfalls nicht für eine den Betriebstättencharakter beseitigende bloße Unterstützungsfunktion im Sinn des Art. 5 Abs. 4 DBA-Deutschland-2000. Doch selbst wenn eine noch so starke Vermutung für den Bestand einer inländischen…
…der Erblasser in Deutschland ansässig war. Denn das Abkommen teilt lediglich die Besteuerungsrechte zwischen den beiden Staaten auf, greift aber nicht in die Frage ein, in welcher Höhe die Besteuerungsansprüche der beiden Staaten zu ermitteln sind. Dies richtet sich ausschließlich nach dem inländischen Recht der…
…bei abzugspflichtigen Inlandseinkünften sieht der BMF-Erlass vom 20. Dez. 1985, AÖF Nr. 31/1986, die Vorlage einer amtlichen Ansässigkeitsbescheinigung durch den ausländischen Einkünfteempfänger vor. Da im Fall der USA verschiedentlich Probleme bei der Beschaffung solcher Ansässigkeitsbescheinigungen gemeldet wurden, ist beabsichtigt, diese Frage im Jänner…
…mit Beratungsleistungen im Bereich der elektronischen Datenverarbeitung betraut und werden hiezu zwei Mitarbeiter für die Dauer von mehreren Jahren nach Österreich entsandt, um hier vor Ort die entsprechenden Arbeiten durchzuführen, so entsteht für das deutsche Beratungsunternehmen keine inländische Betriebstätte, wenn ihm zur Erbringung der vereinbarten…