Auf Grund von Reziprozitätsverhältnissen mit den GUS-Staaten, mit Kroatien, der Türkei, der Tschechoslowakei und mit Rumänien können österreichische Unternehmen, die humanitäre Hilfsgütersendungen in diese Staaten tätigen gemäß § 48 BAO durch Antragstellung im Bundesministerium für Finanzen eine Umsatzsteuerentlastung erwirken. Die Anträge stellen gebührenpflichtige Eingaben dar…
…ausländischen Besteuerung" erforderlich ist. Wenn eine in Bregenz ansässige Privatperson einen VW-Bus im Kleinwalsertal unter Anlastung einer 16%igen österreichischen Umsatzsteuer und einer 20%igen österreichischen Einfuhrumsatzsteuer erwirbt, so kann daher diese Form der Doppelbesteuerung nicht auf der Grundlage von § 48 BAO beseitigt werden…
…dass hier das eigenartige Ergebnis eintritt, dass das österreichische Unternehmen insgesamt einen Gewinn von S 1,800.000 erzielt, dafür aber in keinem der beiden Staaten Steuer entrichten muss: | Jahr 1 | Österreich | 2.000.000,00 | | Deutschland | - 2…
…gemäß § 7 UStG in Anspruch genommen werden können. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass Albanien noch keine Gegenseitigkeitserklärung abgegeben hat und daher nicht zum Kreis der von der Verordnung erfassten ausländischen Staaten zählt. 23. März 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Staat beteiligt, kann mit den hierbei erzielten Gewinnen gemäß § 48 BAO von der inländischen Besteuerung freigestellt werden, wenn dies zur Vermeidung einer internationalen Doppelbesteuerung der Gewinne erforderlich ist. Wird das österreichische Bauunternehmen bloß als Subunternehmer eines Generalunternehmers tätig und wird nur der Generalunternehmer, nicht aber…
…Gruppen einengend auszulegen, erscheint daher nicht gerechtfertigt, sodaß auch die Veranstalter von Raves und Clubbings von den an die ausländischen Popbands fließenden Gagen den Steuerabzug vornehmen müssen. Da der Erlaß keine Steuerbegünstigung, sondern lediglich die Vermeidung von Verwaltungsaufwand anstrebt, bestehen keine Bedenken, diese Vereinfachungen auch…
…einem solchen Fall würde den Dokumentationsanforderungen auf diese Weise noch "ausreichend" (im Sinn von § 5 Abs. 1 Z 1 der VO) entsprochen. Eine österreichische Medien-GmbH, die von diversen ausländischen Vertragspartnern lizenzpflichtige Rechte "einkauft" und diese nach Maßgabe der von ihr getätigten Produktverkäufe quartalsweise abrechnet…
…Verlustentstehungsjahr solcherart die Auslandsverlustverwertung in Österreich, besteht im Gewinnfolgejahr auf Grund des DBA-Deutschland ein Anrecht, dass der gesamte deutsche Betriebstättengewinn von der österreichischen Besteuerung auch dann freigestellt wird, wenn der Vorjahresverlust nach deutschem Recht auf diese Betriebstättengewinne vorgetragen wird. Denn die ungekürzte Gewinnfreistellung im…
…4 Z 2 des "Orchestererlasses" (AÖF Nr. 112/1995 idF 54/2000) überholt. Nach dieser Erlassbestimmung musste keine Abzugsbesteuerung von Gagen vorgenommen werden, die an deutsche Orchester gezahlt wurden. Auf Grund des neuen Abkommens kann eine Steuerentlastung im Gastspielstaat des Orchesters nur mehr unter den…
…Verlustvortrages ohne weitere Einschränkung zustand. Gemäß Abschnitt I Art. II Z 6 des Abgabenänderungsgesetzes 1989 konnten in begrenztem Umfang auch die noch im zeitlichen Geltungsbereich des EStG 1972 angefallenen Altverluste von Steuerausländern vorgetragen werden: nämlich insoweit, als sie die Betriebstättenfolgegewinne bis einschließlich 1988 überstiegen haben…
Nach der österreichischen Verwaltungspraxis werden internationale Doppelbesteuerungen auf der Grundlage von § 48 BAO im Regelfall in der Weise behoben, wie dies bei Bestand eines Doppelbesteuerungsabkommens geschehen würde. Diese Ermessensübung hat höchstgerichtliche Bestätigung gefunden (zB VwGH 27.01.1999, 98/16/0228). Verlegt daher ein deutscher…
…des Amtssitzabkommens, BGBl. Nr. 245/1967, berechtigt, für Lieferungen und sonstige Leistungen österreichischer Unternehmer eine Umsatzsteuerentlastung in Anspruch zu nehmen. Gleiches gilt gemäß Abschnitt 45 des UNIDO-Amtssitzabkommens für die UNRWA und gemäß Abschnitt 22 lit. b des Amtssitzabkommens mit der IAEO, BGBl. Nr. 82…
Gemäß Artikel VII des 3. AbgÄG 1994, BGBl. Nr. 21/1995, endet die Steuerbefreiung für Zinsen aus spanischen Staatsanleihen nach Artikel 11 Abs. 3 DBA-Spanien für alle derartigen Zinsen, die auf Zeiträume nach dem 31. Dezember 1994 entfallen. Zinsen, die zB am 1…
Internationale Hilfsgüterlieferungen, die von österreichischen öffentlichen Stellen oder karitativen Einrichtungen organisiert werden, können durch ministerielle Ausnahmegenehmigung erforderlichenfalls gemäß § 48 BAO von der inländischen Umsatzsteuer entlastet werden, wenn sie für Staaten bestimmt sind, mit denen ein diesbezügliches Reziprozitätsverhältnis hergestellt worden ist. Dies ist derzeit der…
…Recht nicht als Betriebsausgabe des Jahres 1997. Ob auf österreichischer Seite eine korrespondierende Gegenberichtigung in den bereits rechtskräftig veranlagten Jahren ab 1990 noch zulässig ist, hängt vor allem von der Beantwortung folgender zwei Fragen ab: 1. Ist es unter einander fremd gegenüberstehenden Unternehmen tatsächlich unüblich…
Überträgt ein in Österreich ansässiger Bewirtschafter eines inländischen Gutsbetriebes in Deutschland gelegene Liegenschaften im Schenkungsweg auf seine in Deutschland ansässige Tochter, so kann gemäß § 48 BAO eine hiedurch eintretende internationale Doppelbesteuerung durch Steuerfreistellung auf österreichischer Seite vermieden werden. 24. März 1994 Für den Bundesminister…
…000.000 steuersatzmindernd in Österreich auswirken kann. Es ist einzuräumen, dass durch diese höchstgerichtlich bestätigte Vorgangsweise die im Geltungsbereich des EStG 1972 noch vorhanden gewesene Progressionsunwirksamkeit von halbsatzbegünstigten Veräußerungsgewinnen (indirekt) verloren geht. 27. Februar 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung…
…nur zum Zweck eines Ausgleiches einer in- und ausländischen Besteuerung, setzt sonach eine tatsächliche Besteuerung im Ausland voraus. Allerdings wird - zum Unterschied von der Doppelbesteuerungsverordnung - keine Untergrenze für die ausländische Steuerbelastung gefordert; und zwar weder im Gesetz noch in den darauf basierenden § 48 BAO-Bescheiden…
… es ist in der gegenwärtigen Lage darüber hinaus nicht erkennbar, dass Zweitwohnsitzbegründungen von Ausländern in Österreich einer besonderen Förderung bedürfen. Allerdings ist einzuräumen, dass die Verknüpfung der unbeschränkten Steuerpflicht (und damit die steuerliche Erfassung eines rein innerdeutschen Schenkungsvorganges) mit dem Unterhalten eines österreichischen Zweitwohnsitzes nur…
…dass ein in der Zeit vom August 2000 bis Ende Jänner 2001 in Prag beschäftigter Dienstnehmer in den USA ansässig war, dann hat der Dienstnehmer gemäß dem DBA-USA Anrecht auf Entlastung von dieser österreichischen Lohnabzugsbesteuerung. Diese Steuerentlastung ist im Wege eines auf § 240 Abs…