Der wesentliche Inhalt von Doppelbesteuerungsabkommen liegt darin, bei grenzüberschreitender Einkünfteerzielung die Besteuerungsrechte zwischen den beiden Vertragstaaten aufzuteilen. In dieser Hinsicht derogieren die Abkommen als "lex specialis" den entgegenstehenden inländischen Steuerrechtsnormen (VwGH 28.6.1963, 2312/61, 17.12.1975, 1037/75, BFH 18.9.1968…
…wenn sich aus dem DBA-USA für die österreichischen Erben eine vollständige Erbschaftssteuerbefreiung ergibt, besteht dessen ungeachtet die Verpflichtung, den Erwerb von Todes wegen beim zuständigen Finanzamt auf den vorgesehenen Erklärungsvordrucken anzumelden. 11. August 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Das BM für Finanzen hegt keine Bedenken, wenn bis zum Ergehen einer diesbezüglichen Durchführungsregelung zum neuen DBA-USA als Nachweis für den Bestand der persönlichen Abkommensberechtigung folgende Erklärung des amerikanischen Einkünfteempfängers herangezogen wird: a) Vollständiger Name des Einkünfteempfängers und Adresse, an der die Ansässigkeit gegeben…
Die zur Durchführung der DBA-Entlastungsverordnung, BGBl. III Nr. 92/2005, aufgelegten Vordrucke ZS-QU1 und ZS-QU2 enthalten unter anderem die Frage nach der Höhe der nach inländischem Recht abzugspflichtigen Einkünfte. Diese Frage dient in erster Linie Kontrollzwecken. Denn es soll aus dem ausgefüllten…
Gemäß § 5 Abs. 1 Z 1 der DBA-Entlastungsverordnung, BGBl. III Nr. 92/2005, ist eine abkommenskonforme Entlastung an der Quelle unzulässig, wenn den Dokumentationsanforderungen der §§ 2 bis 4 dieser Verordnung nicht ausreichend entsprochen wird. Abs. 18 des Durchführungserlasses, AÖF Nr. 127/2006, erläutert, dass…
Auf Formular ZS-QU1 wird die ausländische Steuerverwaltung lediglich ersucht, die Ansässigkeit des betreffenden Steuerpflichtigen zu bestätigen; es wird nicht verlangt, die Richtigkeit der übrigen Angaben zu bestätigen. Die Bereitschaft zur Erteilung von bloßen Ansässigkeitsbescheinigungen ist eine geradezu selbstverständliche Verpflichtung aller DBA-Partnerstaaten. Weigert sich…
Bezieht ein österreichischer Abgabepflichtiger, der wegen Unterschreitung der Veranlagungsgrenzen gemäß § 42 Abs. 1 Z. 3 EStG nicht zur Einkommensteuer veranlagt wird, Zinsen aus Argentinien-Anleihen, die zwar gemäß dem DBA-Argentinien von der österreichischen Einkommensbesteuerung befreit sind, von denen aber die österreichische depotführende Bank gemäß…
EAS 2638 befasste sich mit dem Fall einer österreichischen Medien-GmbH, die von ausländischen Vertragspartnern lizenzpflichtige Rechte "einkaufte" und diese nach Maßgabe der von ihr getätigten Produktverkäufe quartalsweise abrechnete. In der EAS wurde hierzu festgestellt, dass dann, wenn mit dem ausländischen Geschäftspartner eine laufende Geschäftsverbindung…
An einer österreichischen Aktiengesellschaft (Ö-AG) sind zwei in der Schweiz ansässige Aktiengesellschaften beteiligt: die börsennotierte A-AG zu 99% und die B-AG zu 1%, wobei die B-AG im Alleineigentum der A-AG steht. Die A-AG hat keine Dienstnehmer und verwendet zur…
Unterhält ein österreichisches Unternehmen in Griechenland eine Betriebstätte, so steht gemäß Artikel 7 DBA-Griechenland das Besteuerungsrecht an den Betriebstättengewinnen Griechenland zu; diese Gewinne sind in Österreich - unter Progressionsvorbehalt - von der Besteuerung freizustellen. Es ist richtig, dass die Freistellungsverpflichtung auf österreichischer Seite unabhängig davon besteht…
Unterlässt ein österreichisches Institut für Erwachsenenbildung unter Berufung auf die Regelungen eines Doppelbesteuerungsabkommens die Vornahme des Steuerabzuges nach § 99 EStG 1988 hinsichtlich der an ausländische Vortragende gezahlten Honorare, dann trifft das Institut die Verpflichtung, darzulegen dass die Abkommensvoraussetzungen für diese Steuerfreistellung erfüllt sind (erhöhte Mitwirkungspflicht…
Bei Lehrbeauftragten liegen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit unabhängig vom individuellen zeitlichen Ausmaß des Lehrauftrages vor, wenn die Lehrveranstaltung (Unterrichtsveranstaltung) Teil eines mindestens zweisemestrigen Lehrgangs bzw. Studiums ist (RZ 993 des Lohnsteuerrichtlinien 1999). Hat daher eine in Deutschland ansässige deutsche Staatsbürgerin in einem solchen mindestens zweisemestrigen…
Für eine DBA-konforme Quellensteuerentlastung anlässlich der Auszahlung abzugspflichtiger Einkünfte ist gemäß der DBA-EVO, BGBl. III Nr. 92/2005, die Vorlage des Vordruckes ZS-QU1 oder ZS-QU2 erforderlich, der - von den Bagatellfällen des § 2 Abs. 2 der Verordnung abgesehen - eine Ansässigkeitsbescheinigung des DBA…
Beauftragt ein österreichisches Unternehmen ausländische ExpertInnen, die unter den Anwendungsbereich des § 99 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 (kaufmännische und technische Beratung) fallen und übersteigt deren Gesamthonorar 10.000 Euro im Kalenderjahr, dann wird man sich für Zwecke der DBA-Entlastungsverordnung im Allgemeinen nicht damit…
EAS 3284, EAS 3041 und EAS 3305 stehen in einem engen Zusammenhang mit einer im Jahr 2009 gestellten Anfrage. EAS 3041 erläutert, dass ein deutsches Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen mit Vergütungen für die Überlassung polnischer Arbeitskräfte der Abzugsbesteuerung nach § 99 EStG 1988 unterliegt. Hierzu wurde die Rechtsauffassung vertreten…
Nach Auffassung des BMF kommt den OECD-Verrechnungspreisgrundsätzen eine maßgebende Rolle bei der Beurteilung zu, wo die Zumutbarkeitsgrenzen multinationaler Unternehmen liegen, wenn es um die Prüfung internationaler Verrechnungspreise geht. Wurde im Rahmen eines Betriebsprüfungsverfahrens aufgedeckt, dass Markenrechte im Jahr 1997 offenkundig unterpreisig an eine in…
Für die Erlangung einer abkommensgemäßen Steuerentlastung bei abzugspflichtigen Inlandseinkünften sieht der BMF-Erlass vom 20. Dez. 1985, AÖF Nr. 31/1986, die Vorlage einer amtlichen Ansässigkeitsbescheinigung durch den ausländischen Einkünfteempfänger vor. Da im Fall der USA verschiedentlich Probleme bei der Beschaffung solcher Ansässigkeitsbescheinigungen gemeldet wurden…
Die Information des BM für Finanzen vom 18.9.2014, BMF-010203/0314-VI/1/2014 zur Rückerstattung der KESt auf Dividenden an beschränkt Steuerpflichtige ordnet bei Aktienverkäufen mit "cum/ex-Aspekten" der Einlieferung in das Depot des Erwerbers die zentrale Rolle zu, um den…
Die Verordnung BGBl. II Nr. 43/1998 sieht vor, dass inländische Banken, die als kuponauszahlende Stelle ausländische Forderungswertpapiere betreuen, für die ab 1. Juli 1998 zufließenden Zinsen im Allgemeinen verpflicht sind, den Kapitalertragsteuerabzug ungeachtet bestehender Doppelbesteuerungsabkommen vorzunehmen; eine abkommenskonforme Steuerentlastung kann in solchen Fällen sonach…
Ist der Empfänger von abzugspflichtigen Inlandseinkünften eine im Ausland steuerlich als transparent behandelte Personengesellschaft, dann muss die Steuerentlastung von den einzelnen Gesellschaftern geltend gemacht werden. Durch die DBA-Entlastungsverordnung hat sich insoweit nichts an der bisherigen Rechtslage geändert. Durch die DBA-Entlastungsverordnung wird dem österreichischen…