Ermöglicht eine französisch beherrschte inländische GMBH ihren Mitarbeitern einen um etwa 20% verbilligten Erwerb von Aktien an einer luxemburgischen Kommanditgesellschaft auf Aktien, die ihrerseits ausschließlich zu dem Zwecke des Anteilserwerbes konzernzugehöriger Gesellschaften gegründet wurde, dann wird im Allgemeinen hiedurch der Zufluss eines Vorteils aus dem…
…bewirken. Und zwar auch dann nicht, wenn in Deutschland eine solche Umqualifizierung durch das "Gesetz zur Förderung von Wagniskapital" angeordnet worden ist. Der "carried interest" ist daher gemäß Artikel 10 bzw. 11 DBA-Deutschland in Österreich steuerpflichtig und kann nicht unter Artikel 14 subsumiert werden…
…insbesondere jene des Gesellschaftsvertrages maßgebend sind. Die Gewinnverteilung wäre allerdings für steuerliche Belange zu korrigieren, wenn sie in einem offenbaren Missverhältnis zu der Beteiligung und der Mitarbeit der einzelnen Gesellschafter steht (EStR 2000 Rz 5883). Dies gilt auch dann, wenn es durch "carried interest" zu…
…hingegen diese Möglichkeit nicht mehr bestehen, weil der Dienstnehmer bei seiner Entsendung in das andere EU-Land im Mai 2001 aus den Diensten der österreichischen Gesellschaft ausgeschieden ist und daher beim österreichischen Arbeitgeber im Jahr 2001 nicht ständig beschäftigt war, dann besteht für ihn noch…
…entgegengetreten werden können, wenn den Anlegern eine so hohe Grundverzinsung versprochen wurde, dass deren Bedienung aus den erzielten Gewinnen zumeist nicht zu erwarten sein wird und dass folglich deren Erträge nur nach Maßgabe der tatsächlich erzielten Gewinne zur Auszahlung gelangen können. Der Umstand, dass der…
Hat eine Arbeitnehmerin einer in Deutschland ansässigen Konzerngesellschaft im Jahr 2004 nicht handelbare Aktienoptionen der englischen Konzernmutter erhalten und übt sie diese Optionsrechte im Jahr 2008 aus, so fließt ihr der damit verbundene Gewinn bei Optionsausübung im Jahr 2008 als ergänzender Arbeitslohn (Vorteil aus dem…
Erhält ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger für eine in den Jahren 1998 und 1999 stattgefundene Beschäftigung bei einem französischen Arbeitgeber nach Durchfechtung in Gerichtsverfahren eine bisher vorenthaltene Gewinnbeteiligung ("participation au bénéfice"), dann stellt dies einen nachträglich zugeflossenen Vorteil aus dem seinerzeitigen Dienstverhältnis dar, der nach…
…geforderte Voraussetzung erfüllt, dass das Besteuerungsrecht Deutschland "zugewiesen" worden ist und dass folglich auf österreichischer Seite Steuerfreistellung unter Progressionsvorbehalt zu gewähren ist. Diese bereits unter EAS.1728 zum DBA-D-1954 vertretene Auffassung wird auch im Geltungsbereich des DBA-D-2000 aufrechterhalten. Damit wird auch…
…Ausschlaggebend für die Einordnung unter Art. 15 DBA-Polen ist allerdings, dass ein entsprechender Zusammenhang zwischen der Arbeitsleistung und der Vergütung besteht. Wie im Fall von Stock Options kommt es bei Vergütungen aus einem Phantom Share Agreement darauf an, dass diese Vergütungen tatsächlich im Rahmen…
Hat es ein amerikanischer Geschäftsvermittler übernommen, für einen internationalen Konzern den österreichischen Absatzmarkt aufzubauen und hat er diese Aufgabe unter Nutzung einer inländischen Betriebstätte dadurch erfolgreich bewältigt, dass er ein Netzwerk von Subvertretern eingerichtet hat, wobei ihm als Entgelt eine Provision von sämtlichen Konzernumsätzen durch…
…Ein geldwerter Vorteil fließt dem Berechtigten erst zu, wenn dieser die Option ausübt und der Kurswert der Aktien den Übernahmepreis übersteigt (BFH 24.1.2001, BStBl. II 2001, 509, und in diesem Sinn auch LStR 2002 Rz 216). 2. Das Optionsrecht wir regelmäßig nicht gewährt…
…Kosten aus der Teilnahme ihrer Mitarbeiter an einem konzerninternen Mitarbeitermodell zu übernehmen, dann wird dieser Aufwand nach Maßgabe des Artikels 9 des DBA-USA und in Übereinstimmung mit dem innerstaatlichen Recht in Österreich gewinnmindernd zu berücksichtigen sein. Denn wenn ein österreichischer Arbeitgeber sich dafür entscheidet…
…um die Zuteilung von Forderungsrechten gegenüber der ausländischen Muttergesellschaft handelt, die - wie ein Abfertigungsanspruch - erst bei Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis zur Auszahlung gelangen und wenn die Manager vorher keine Verfügungsmöglichkeit über diese Ansprüche hatten. Erklärt sich die ausländische Muttergesellschaft bereit, die Ansprüche vorzeitig abzulösen (zurückzukaufen)…
…1 ausscheiden und der Zuteilungsregel des Artikels 8 zu unterstellen sind. Am Besteuerungsrecht Österreichs ändert sich jedoch dadurch nichts, da nach beiden Zuteilungsregeln der Arbeitsort für die Besteuerung maßgebend ist und weil nach beiden Zuteilungsregeln der Arbeitsort eines Geschäftsführers am Sitz der GMBH gelegen ist…
Beteiligen sich österreichische Investoren im Rahmen ihres Privatvermögens an einer US-Personengesellschaft, die einer österreichischen OHG vergleichbar ist und die ausschließlich Vermögensverwaltung betreibt (zB durch Veranlagung der investierten Gelder unmittelbar oder mittelbar - über andere Personengesellschaften - in Aktien), dann ist nicht ausgeschlossen, dass die vermögensverwaltende…
Beteiligt sich ein österreichischer Investor an einer deutschen Immobilieninvestment-KG, der bloß vermögensverwaltender Charakter zukommt und deren Erträgnisse aus der Verwertung niederländischer Immobilien stammen, dann muss Deutschland auf Grund des DBA-Ö/D die anteiligen Einkünfte des österreichischen Investors von der Besteuerung freistellen; auf Grund…
…EAS 2041) wurde hier auf einen Beziehungszusammenhang zwischen Artikel 9 und Artikel 15 der Doppelbesteuerungsabkommen aufmerksam gemacht. Wird daher ein in Österreich ansässiger Mitarbeiter der inländischen Gesellschaft eines multinationalen Konzerns für eine begrenzte Zeit zu einer spanischen Konzerngesellschaft entsandt und hat er dort die Möglichkeit…
…keine "Ausschüttungen" von der deutschen KG erhalten, vermag daher keine Steuerfreistellung der laufend einfließenden Kapitalerträge und des steuerpflichtigen Teils der Substanzgewinne zu bewirken. Das österreichisch-deutsche Doppelbesteuerungsabkommen steht der steuerlichen Erfassung der genannten Kapitalerträge in Österreich nicht entgegen; im Allgemeinen gilt dies auch für die…
Ist eine liechtensteinische Kapitalgesellschaft Hauptgesellschafterin einer operativ tätigen österreichischen Personengesellschaft und gehört zum österreichischen Betriebstättenvermögen dieser Personengesellschaft eine Beteiligung an einer österreichischen Kapitalgesellschaft, ist der in der Kapitalbeteiligung aufgebaute Wertzuwachs in Österreich steuerverfangen. Diese Steuerhängigkeit besteht unabhängig davon, ob das DBA-Liechtenstein auf diese liechtensteinische…
Sowohl das DBA-Deutschland vom 24. August 2000 wie auch das DBA-Deutschland vom 4. Oktober 1954 sehen die Möglichkeit einer grenzüberschreitenden indirekten Gewinnaufteilung zwischen Stammhaus und Betriebstätte vor. Während aber das DBA 2000 diese Möglichkeit - dem OECD-Musterabkommen entsprechend - ohne besondere Methodikvorgabe gestattet, ist…