…eine bloß vorläufige Veranlagung rechtfertigt, wird in erster Linie auf die Darstellung des Steuerpflichtigen Rücksicht zu nehmen sein. Der vorläufige Abgabenbescheid ist zum endgültigen Abgabenbescheid zu erklären, wenn innerhalb der Fünfjahresfrist tatsächlich eine in Österreich steuerlich erfassbare Veräußerung stattfindet. Andernfalls ist spätestens nach Ablauf der…
…Ende 2002 von der österreichischen Konzerngesellschaft das Dienstverhältnis mit einem Konzernmitarbeiter gelöst, der vorher noch im Zeitraum April bis Dezember 2002 zu einer schweizerischen Konzern-Schwestergesellschaft entsandt worden ist, dann ist es wohl lohnsteuerrechtlich richtig, gemäß Artikel 15 DBA-Schweiz jener Teil der Beendigungsentgelte (freiwillige…
…zu sehen wäre. Das österreichisch-deutsche Doppelbesteuerungsabkommen enthält derzeit noch keine dem OECD-Musterabkommen nachgebildete Anordnung, die das Wirksamwerden der inländischen Verjährungsvorschriften unterdrückt. Eine solche Norm wäre erst in dem geplanten DBA-Durchführungsgesetz vorgesehen. Es ist wohl richtig, dass nach Artikel 13 der EU-Schiedskonvention…
…zu. Zwar löst nach österreichischem innerstaatlichen Recht der Zufluss im Jahr 2004 Steuerpflicht aus (Rz 19 ESt-RL 2000); diese kann sich allerdings auf Grund des DBA-Deutschland nur für Zwecke des Progressionsvorbehaltes auswirken. Im gegebenen Zusammenhang sind indessen noch zwei weitere Aspekte mitzuberücksichtigen. Einerseits…
…des Verwaltungsgerichtshofes aus dem Jahre 1963 wieder, in dem dieser bei einem zugezogenen Dienstnehmer entschieden hat, dass die nach dem Zuzug zugeflossenen Auslandseinkünfte ungeachtet des Umstandes in Österreich zu versteuern sind, dass diese Einkünfte aus einer vor der Begründung der unbeschränkten Steuerpflicht ausgeübten Auslandstätigkeit stammen. …
Wurde ein deutscher Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in Deutschland für 5 Jahre bei einem österreichischen Unternehmen angestellt, jedoch bereits nach 4 Monaten Dienstverrichtung wieder gekündigt, und wurde daraufhin gerichtlich eine Abfertigungszahlung in Bezug auf die 4monatige Dienstleistung und eine Entschädigung für die vorzeitige Vertragskündigung durchgesetzt, dann…
…sämtlichen Konzernumsätzen durch die Subvertreter gebührt, so werden die hierdurch erzielten Gewinne als inländische Betriebstättengewinne der inländischen Besteuerung unterliegen. Hat der amerikanische Geschäftsvermittler nach Erfüllung dieser Aufgabe den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen unter Schließung der inländischen Betriebstätte in die USA verlegt, dann werden die ihm zufließenden…
…der ihre Übereinstimmung über seine Auslegung hervorgeht, bei der Abkommensauslegung durch beide Vertragstaaten zu berücksichtigen. Nach der zwischen Österreich und Deutschland bei der Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens jahrzehntelang einvernehmlich gehandhabten Übung ist dem Begriff des "Künstlers" in Artikel 8 Abs. 2 des Abkommens der im innerstaatlichen…
…in Betracht kommenden Umstände dennoch anerkannt werden, wird ihre Berücksichtigung im Jahr 2008 zutreffend sein. Denn bei einer Einkünfteerzielung vor Bestehen der unbeschränkten Steuerpflicht tritt für nach dem Zuzug zufließende Einnahmen inländische Steuerpflicht ein (Zuflussprinzip, EStR 2000 Rz 19). Dies muss sinngemäß auch für nachträglich…
…der Lebensinteressen nach Österreich verlegt. Dieses Sachverhaltsbild wird durch unvorhersehbare Folgeereignisse (wie etwa auch der Eintritt des Todes bei einem nicht schwerkranken 90jährigen Menschen) nicht mehr beeinflusst. Wurde der Lebensmittelpunkt daher (bei "Wegdenken" des kurz darnach eingetretenen Todes) unbestrittenermaßen am 1. Juli 2001 nach Österreich…
…"bis die Arbeit abgeschlossen oder endgültig eingestellt ist"; es wird hiebei auf die Dauer der faktischen Bauarbeiten abgestellt (EAS 1025; EAS 1259). Rechtsakte sind bei der Berechnung der maßgebenden Bauführungszeit weder hinsichtlich des Beginnes (EAS 341, EAS 1865) noch hinsichtlich des Endes von Relevanz. Wohl…
…Schweiz berechtigt ist oder nicht, darnach zu entscheiden, ob nach österreichischem Recht die Gewinnausschüttung steuerlich dem Erwerber oder dem Veräußerer zuzurechnen ist. Grundsätzlich kann sowohl eine offene wie eine verdeckte Gewinnausschüttung immer nur den Gesellschaftern der die Ausschüttung vornehmenden Kapitalgesellschaft zugerechnet werden. Dies auch dann…