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EAS 2030Verletzung der Empfängerbenennungspflicht und Amtshilfeteilerfolg
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/19-IV/4/0224.04.2002

Wurde in einem potentiellen Steueroasenfall vom Finanzamt gemäß § 162 BAO der Auftrag erteilt, den Empfänger von Provisionszahlungen zu benennen und verweigert der Abgabepflichtige, diesem Empfängerbenennungsauftrag nachzukommen, dann verlieren die Provisionszahlungen bereits aus diesem Grund die steuerliche Abzugsfähigkeit. Der Empfängerbenennung wird nicht entsprochen, wenn hinter dem…

EAS 954Postzustellungen in das Ausland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 94/1-IV/4/9616.11.1996

Gemäß § 11 Zustellgesetz sind Zustellungen im Ausland in erster Linie nach den bestehenden internationalen Vereinbarungen vorzunehmen. Fehlen derartige Vereinbarungen ist nach den Rechtsvorschriften des ausländischen Staates oder nach internationaler Übung zuzustellen. Das BM für Finanzen geht nach seinen bisherigen Erfahrungen davon aus, dass es im…

EAS 643Nach Zuzug zufließende Provisionseinnahmen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 1109/5/1-IV/4/9529.05.1995

Erhält eine im April 1993 nach Österreich zugezogene Russin für eine vor dem Zuzug in Russland gewerblich ausgeübte Vermittlungstätigkeit Provisionseinnahmen überwiesen, so unterliegen diese gemäß Artikel 5 DBA-UdSSR in Österreich keiner Besteuerung. Die genannte Abkommensbestimmung gestattet nämlich für Zeiträume vor der Ansässigkeitsbegründung in Österreich…

EAS 22Internationale Gewinnaufteilung bei Geschäften mit Abnehmern in Drittstaaten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 2058/1/1-IV/4/9113.08.1991

  Bei der Aufteilung der Gewinne zwischen der inländischen Zentrale und den ausländischen Niederlassungen eines österreichischen Handelsbetriebes ist nach Maßgabe der jeweils anzuwendenden Doppelbesteuerungsabkommen stets der "Fremdverhaltensgrundsatz" zu beachten; und zwar auch für Gewinne aus Geschäften mit Abnehmern in Drittstaaten, in denen keine Betriebstätte unterhalten…

EAS 1539Sonderzahlungen anlässlich einer Dienstnehmerentsendung nach Italien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 22/6-IV/4/9918.10.1999

Mit der deutschen Steuerverwaltung ist erst jüngst übereinstimmend festgestellt worden, daß im Fall der Arbeitnehmerbesteuerung dem Kausalitätsprinzip Vorrang vor dem Zuflußprinzip einzuräumen ist (AÖFV. Nr. 134/1999 Z. 4). Diese Grundsätze werden von österreichischer Seite auch gegenüber anderen DBA-Partnerstaaten angewendet, solange sich keine gegenteiligen…

EAS 2663Verwertungstatbestand
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0667-IV/4/200528.10.2005

Eine Ansiedlung von Unternehmen in Österreich kommt der österreichischen Volkswirtschaft nicht nur dann unmittelbar zu Gute, wenn diese Unternehmen ausschließlich innerhalb Österreichs tätig werden. Auch dann, wenn der Wirtschaftsstandort Österreich gewählt wird, um von hier aus internationale Geschäfte abzuwickeln, kommt der wirtschaftliche Erfolg einer solchen…

EAS 577Provisionszahlungen an eine schweizerische Briefkastenfirma
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/7-IV/4/9509.02.1995

Wird von einem österreichischen Unternehmen eine namhafte Provision an eine schweizerische Briefkastenfirma überwiesen und ist bekannt, wer hinter dieser schweizerischen Firma steht, dh. wem diese Provision im Ergebnis zugeflossen ist, so kann die Nichtanerkennung des Provisionsaufwandes nicht auf § 162 BAO gestützt werden; denn sowohl der…

EAS 2305Zeitliche Zuordnung ausländischer Kapitalerträge im Zuzugsjahr
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 45/12-IV/4/0330.06.2003

Verlegt ein Steuerausländer seinen Wohnsitz nach Österreich und tritt er damit in die unbeschränkte Steuerpflicht in Österreich ein, dann unterliegen alle ab Zuzug zufließenden Auslandseinkünfte der österreichischen Besteuerung. Der Zuflusszeitpunkt richtet sich nach § 19 EStG 1988. Zinsen, die zum Fälligkeitszeitpunkt gutgeschrieben werden, fließen damit in…

EAS 11DBA-Deutschland/Pfandbriefzinsen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 2194/2/1-IV/4/9114.06.1991

Zinsen aus Pfandbriefen unterliegen nicht der Besteuerung im Quellenstaat, wie dies in dem derzeit noch geltenden Artikel 3 Absatz 3 des DBA-Deutschland für Zinsen aus pfandrechtlich sichergestellten Forderungen vorgesehen ist. Vielmehr richtet sich ihre Besteuerung gemäß Ziffer 7 des Schlussprotokolls zu Artikel 3 nach…

EAS 1579Kausalitätsprinzip bei der Arbeitnehmerbesteuerung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/37-IV/4/9905.01.2000

Hat ein Dienstnehmer der italienischen Tochtergesellschaft einer deutschen Kapitalgesellschaft im August 1998 den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen aus Italien nach Österreich verlegt, weil er im Juli 1998 mit dem Aufbau einer österreichischen Tochtergesellschaft begonnen hat, und erhält er nach Beendigung seines Dienstverhältnisses zur italienischen Tochtergesellschaft von…

EAS 2547Ausstrahlung von Wetterpanoramabildern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0340-IV/4/200428.12.2004

Schließt ein österreichisches Unternehmen mit ausländischen Kunden (zB einer Bergbahngesellschaft in der Schweiz oder mit einem Tourismusverband in Italien) einen Vertrag, auf Grund dessen die österreichische Gesellschaft ausländischen Fernsehstationen die Ausstrahlung von Wetterpanoramabildern mit Bezug zum jeweiligen Kunden ermöglicht, dann unterliegen die aus diesen Dienstleistungen…

EAS 2408DBA-Freistellungsverpflichtung bei Nichtbesteuerung im Quellenstaat
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4382/2-IV/4/0315.01.2004

Verlegt ein in Russland ansässiger Investor, der Anteile an russischen Gesellschaften hält und diese auch leitend betreut, seinen Hauptwohnsitz nach Österreich, dann erlangt Österreich damit das Recht, vom Territorialprinzip abgehend auch in Russland erwirtschaftete Einkünfte zu besteuern; und zwar insoweit als das DBA-Russland die…

EAS 2395Leistungserbringung in Deutschland über eine Kanalinselgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 32/12-IV/4/0329.12.2003

Erhält ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger von einer auf der Insel Man errichteten Kapitalgesellschaft (die ihre Gewinne aus Leistungserbringungen in Deutschland bislang thesauriert hat) erstmals Gewinnausschüttungen - oder fließen ihm im Zuge der Auflösung der Gesellschaft entsprechende Liquidationserlöse zu -, dann unterliegen diese Einkünfte der österreichischen Einkommensteuerpflicht…

EAS 1885Ferngeschäftsführung bei einer österreichischen GmbH&Co KG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/E0001-IV/4/0106.07.2001

Besteht in Deutschland und in Österreich je eine GmbH & Co KG und nimmt der in Deutschland ansässige Geschäftsführer der beiden GmbHs seine Aufgaben für beide GmbHs überwiegend von Deutschland aus wahr, dann unterliegt dennoch der von der österreichischen GmbH gezahlte Geschäftsführerbezug der ausschließlichen österreichischen Besteuerung…

EAS 340Erwerb deutscher Gemeinschaftsantennenanlagen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftO 221/10/1-IV/4/9302.12.1993

Erwirbt eine österreichische Kapitalgesellschaft von deutschen Gesellschaften Gemeinschaftsantennenanlagen, die auf deutschen Gebäuden montiert worden sind und von der deutschen Steuerverwaltung nicht als Gebäudeteile (nicht als unbewegliches Vermögen) beurteilt werden, und sind diese Anlagen an die Inhaber der in solchen Gebäuden bestehenden Wohn- und Betriebsräumlichkeiten vermietet…

EAS 1859Deutsche und schweizerische Referenten bei inländischen Seminarreihen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 669/1-IV/4/0107.06.2001

Veranstaltet ein inländisches Unternehmen, das elektromagnetische medizinische Produkte vertreibt, Seminarreihen (Grundseminare für die Mitarbeiter des Strukturvertriebes, Verkaufsworkshops und Produkt- und Schulungsveranstaltungen für Ärzte), mit deutschen und schweizerischen Referenten, dann sind die an die schweizerischen Vortragenden gezahlten Honorare gemäß Artikel 14 des DBA-Schweiz von der…

EAS 2220Anwendung von § 48 BAO bei Schenkungen nach Hauptwohnsitzverlegung nach Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 21/2-IV/4/0203.02.2003

Es entspricht der ständigen Verwaltungspraxis, eine internationale Doppelbesteuerung bei unentgeltlichem Übergang von im Ausland belegenem unbeweglichem Vermögen (einschließlich "mittelbarer Grundstücksschenkungen") und ausländischem Betriebstättenvermögen (einschließlich Personengesellschaftsbeteiligungen) durch Steuerfreistellung zu beseitigen. Diese Grundsätze gelten unabhängig davon, ob der Geschenkgeber seinen Hauptwohnsitz in Österreich oder im Ausland hat…

EAS 2218Österreichische Seminar-OEG mit deutschem Gesellschafter und deutschen Vortragsveranstaltungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 1157/1-IV/4/0303.02.2003

Gewinne, die eine österreichische Personengesellschaft, der ein österreichischer und ein deutscher Gesellschafter angehören, in ihrer inländischen Betriebstätte erzielt, unterliegen in Österreich der Besteuerung (Betriebstättenregel der Doppelbesteuerungsabkommen). Der bloße Umstand, dass dieser Betriebstätte zuzurechnende Einkünfte aus in Deutschland erbrachten Dienstleistungen stammen, lässt kein deutsches Besteuerungsrecht aufleben…

EAS 2334Anwendbarkeit der § 48 BAO-Verordnung auf Auslandsentsendungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 318/1-IV/4/0304.08.2003

Es ist richtig, dass die Verordnung BGBl. II Nr. 474/2002 verlangt, dass die von der Doppelbesteuerung zu entlastenden Einkünfte aus dem Nicht-DBA-Ausland "stammen" müssen. Einkünfte "stammen" aus dem Ausland, wenn ihre Quelle im Ausland gelegen ist. Bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit ist…

EAS 2124EDV-Installationen in Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 809/1-IV/4/0216.09.2002

Ein in Österreich ansässiger EDV-Spezialist betreibt auch dann ein "österreichisches Unternehmen", wenn er auf Werkvertragsbasis für eine große deutsche Kapitalgesellschaft im Wesentlichen ausschließlich bei verschiedenen Kunden in Deutschland tätig ist. Deutschland erlangt daher Besteuerungsrechte an den Gewinnen dieses österreichischen Unternehmens nur dann, wenn die…