…Verhältnis zu Deutschland vorgesehen sind (AÖF Nr. 283/1986), entfalten im Geltungsbereich des DBA-Schweiz keine Wirkung. Aus österreichischer Sicht werden alle Arbeitsorte noch als in Grenznähe gelegen anzusehen sein, die unter Berücksichtigung der modernen Verkehrsverhältnisse es erlauben, unter Zugrundelegung einer vertretbaren Wegzeit den Arbeitsort…
…wenn dieser zu einem nicht gewollten Ergebnis führt. Denn entscheidend für die Grenzgängereinstufung ist, dass man in der Grenzzone eines Staates "lebt" und in der Grenzzone des anderen Staates "arbeitet". Die Grenzgängereigenschaft kann daher nicht dadurch verloren gehen, dass man wegen einer 100 km-Anreise…
Wohnt ein nach Österreich einpendelnder deutscher Grenzgänger innerhalb einer von der Grenze nach "Luftlinie" berechneten 30 km Zone, dann ist insoweit das Grenzgängererfordernis auch dann erfüllt, wenn die tägliche Straßenentfernung zum österreichischen Arbeitsort rund 100 km beträgt. 28. Februar 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota…