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EAS 916Hälftesteuersatz bei KG-Anteilsveräußerung durch Steuerausländer
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 105/2-IV/4/9602.08.1996

…Lebensjahres), dann ist für die Beantwortung der Frage, ob auch die weitere Voraussetzung für die Erlangung des Hälftesteuersatzes nach § 37 Abs. 5 EStG, nämlich die Einstellung seiner Erwerbstätigkeit, erfüllt ist, nicht nur auf seine inländische Erwerbstätigkeit abzustellen. Denn alle Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes sind grundsätzlich gleichermaßen…

EAS 1661Österr. Handelsvertreter mit Büros in Wien und Moskau
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 599/1-IV/4/0016.05.2000

Ist ein österreichischer Handelsvertreter als Vermittler von Handelsgeschäften über Därme zwischen russischen und kasachischen Fleischverarbeitungsunternehmen einerseits und Darmlieferanten aus der Türkei, Japan und Brasilien andererseits tätig, wobei seine Tätigkeit auch in der Betreuung und Einstellung der Darmverarbeitungsmaschinen und der Personaleinschulung besteht, und eröffnet er neben…

EAS 2872Altersteilzeitregelung für einen deutschen Beamten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0746-IV/4/200717.08.2007

…die ein Arbeitgeber bei Inanspruchnahme einer Altersteilzeitregelung in der dreijährigen Ruhephase zur Auszahlung bringt, zählen weder zu den "Ruhegehältern" noch zu den "Anderen Einkünften" im Sinn des DBA-Deutschland, sondern sind nachträgliche Vergütungen für dem Arbeitgeber in der dreijährigen Einarbeitungsphase erbrachte Arbeitsleistungen (siehe EAS 2753…

EAS 2715Pensionsabfindung bei vorzeitiger Beendigung des Dienstverhältnisses
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0203-IV/4/200620.04.2006

Die internationale Zuweisung der Besteuerungsrechte an Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit folgt dem Kausalitätsprinzip. Verlegt daher ein in Österreich ansässiges Vorstandsmitglied eines Unternehmens nach vorzeitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses den Wohnsitz aus Österreich in die Schweiz, dann unterliegen gemäß Artikel 15 DBA-Schweiz alle vorher erwirtschafteten Einkünfte…

EAS 2923Abschlagszahlung für Wiedereinstellungsverzicht nach Ablauf der Mutterschutzkarenz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2165-IV/4/200721.12.2007

…nämlich dem Einverständnis auf Nichtwiederaufnahme der Arbeit, derart untergeordnet, dass die Abschlagszahlung nicht mehr als Entgelt für die "Ausübung einer Arbeit in Österreich" im Sinn von Artikel 15 Abs. 1 DBA-Deutschland angesehen werden kann. Die Abschlagszahlung ist daher in Österreich von der Besteuerung freizustellen…

EAS 2753Dienstnehmerauslandsentsendung im Zusammenhang mit Altersteilzeit
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0399-IV/4/200619.07.2006

…Dienstnehmer von der österreichischen Besteuerung (unter Progressionsvorbehalt) freizustellen, wenn sie kausal auf die in Rumänien ausgeübte Tätigkeit entfallen. Es liegt im Ermessen des österreichischen Finanzamtes zu entscheiden, ob in Fällen dieser Art nach Artikel 26 oder 27 DBA-Rumänien eine Verständigung mit der ausländischen Steuerverwaltung…

EAS 1046Ausbildungsentsendung von Rumänen zur österreichischen Konzerngesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftJ 42/1-IV/4/9724.03.1997

…Lohnsteuerabzug zu unterwerfen. Allerdings wird in diesem Fall - vor allem weil in Rumänien weiterhin ebenfalls Bezüge zur Auszahlung gelangen - festzustellen sein, in welcher Höhe der österreichische Arbeitgeber bei Einstellung einer vergleichbaren fremden Arbeitskraft Bezüge zu leisten hätte, um auf diese Weise festzustellen, in welcher Höhe…

EAS 1815Steuerliche Behandlung des deutschen ATZ-Aufstockungsbetrages
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/18-IV/4/0106.03.2001

…Gesetz für Fortentwicklung der Altersteilzeit vom 27. Juni 2000, dBGBl. I S. 910, bei älteren Arbeitnehmern ein gleitender Übergang vom Erwerbsleben in die Altersrente gefördert. Reduzieren über 55 Jahre alte Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit bis zur Altersrente auf die Hälfte und stockt der Arbeitgeber den Teilzeitlohn…

EAS 1448Pensionsabfindung für einen Mitarbeiter mit Teilbeschäftigung in der tschechischen Betriebstätte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 12/3-IV/4/9910.05.1999

…in einem solchen Fall eine Zuordnung unter Artikel 18 des Abkommens mit der Folge der ausschließlichen Steuerpflicht in Österreich geboten (siehe auch EAS 1320 betr. eine vorzeitige Pensionsabfindung im Verhältnis zu Deutschland). 10. Mai 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 480Gehaltsfortzahlung nach vorzeitiger Beendigung des Dienstverhältnisses durch einen deutschen Arbeitgeber
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 26/75/1-IV/4/9419.07.1994

Verlegt ein in Deutschland ansässiger Arbeitnehmer aus Anlass der vorzeitigen Beendigung seines Dienstvertrages seinen Wohnsitz nach Österreich und werden ihm die Gehälter bis zum vertraglich vorgesehenen Ablauf des Dienstvertrages weitergezahlt, so steht das Besteuerungsrecht daran nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen der Bundesrepublik Deutschland zu…

EAS 3123Zur Frage der Steuerpflicht von Austrittsleistungen aus der 2. Säule des schweizerischen Altersvorsorgesystems
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0319-IV/4/201017.02.2010

Verlegt ein Schweizer, der bisher bei einem schweizerischen Arbeitgeber unselbständig beschäftigt war, mit seiner Familie unter definitiver Aufgabe des schweizerischen Wohnsitzes den Wohnsitz nach Österreich, so tritt er damit in die österreichische unbeschränkte Steuerpflicht ein und wird in Österreich im Sinn des DBA-Ö/Schweiz…

EAS 981Wohnsitzverlegung schweizerischer Rentner nach Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4282/15-IV/4/9602.12.1996

…zufließenden Rentenbezüge folgendes: Auf gesetzlichen Pflichtbeitragszahlungen beruhende Renten aus der schweizerischen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung gehören zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit und werden als solche regelmäßig in Anwendung von Artikel 18 des österreichisch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens der inländischen Besteuerung unterzogen. Werden von einer schweizerischen Fürsorge…

EAS 3047Überwiegende Heimarbeit für den österreichischen Arbeitgeber nach Ansässigkeitswechsel in die Schweiz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0895-IV/4/200924.04.2009

Verlegt ein Dienstnehmer eines österreichischen Unternehmens nach der Eheschließung seinen Wohnsitz nach Zürich und wird er von dort aus zu 3/4 seiner Arbeitszeit für seinen österreichischen Arbeitgeber tätig (Konstruktionsarbeiten mit Internetverbindung zur EDV-Anlage des österreichischen Arbeitgebers; schriftliche und telefonische Kundenkontakte, Anboterstellungen) und ist…

EAS 385SWISS AIR-Abfindungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 2202/1/1-IV/4/9411.02.1994

…des 55. Lebensjahres aus Anlass der Beendigung seiner aktiven Berufstätigkeit eine Abfindung ausbezahlt, und verlegt er nach seinem Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis seinen Wohnsitz nach Österreich, so ist diese Abfindung - selbst wenn sie erst nach Wohnsitzverlegung zufließen sollte - in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Diese…

EAS 2430Deutsche Vorruhestandsbezüge
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftR 121/1-IV/4/0415.03.2004

…dass sich der Steuerpflichtige jeglicher weiterer Erwerbstätigkeit enthält. Die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit für eine andere deutsche Kapitalgesellschaft bewirkt daher keine Änderung in der Zuteilung der Besteuerungsrechte an den gleichzeitig bezogenen Vorruhestandsbezügen. 15. März 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: &nbsp…

EAS 2992Außerbetriebliche Versorgungsrente nach Hauptwohnsitzverlegung in die Schweiz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1924-IV/4/200823.07.2008

…die unbeschränkte Steuerpflicht und damit auch die Steuerpflicht der Versorgungsrente als "sonstige Einkunft" erhalten. In diesem Fall bedarf es daher der Auslegung des in Artikel 13 des Abkommens verwendeten Begriffes "Veräußerung". Denn das Besteuerungsrecht an Gewinnen aus der Veräußerung von unbeweglichem oder beweglichem Betriebsvermögen wird…

EAS 739Wohnsitzverlegung in ein deutsches Seniorenheim
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 2490/1/1-IV/4/9524.10.1995

…in Österreich lebender Pensionist seinen Wohnsitz aus Anlass der Aufnahme in ein deutsches Seniorenheim nach Deutschland, geht das Besteuerungsrecht an der österreichischen Firmenpension ab diesem Zeitpunkt von Österreich auf Deutschland über und es kann daher für Pensionsbezüge, die auf nach der Wohnsitzverlegung liegende Zeiträume entfallen…