Wird die inländische Vertriebstochtergesellschaft für deutsche Produkte der Kommunikationstechnologie geschlossen und werden fortan die Wartungs- und Servicearbeiten an den verkauften Systemen von einem österreichischen Dienstnehmer der deutschen Gesellschaft unter Anmietung eines Lager- und Büroraumes wahrgenommen, dann spricht die Vermutung dafür, dass das deutsche Unternehmen seine…
…österreichisches gewerbliches Einzelunternehmen mit ausschließlicher inländischer Betriebstätte im Jahr 1993 veräußert und wurde bei der seinerzeitigen steuerlichen Erfassung des Betriebes in Österreich eine Pensionsrückstellung berücksichtigt, dann unterliegen die im Jahr 1995 anfallenden nachträglichen Einkünfte auf Grund der Auflösung der Pensionsrückstellung der inländischen Besteuerung. Der Umstand…
…in diesem Büro noch ausgeübt werden, oder ob es sich tatsächlich um ein stilliegendes und daher funktionsloses Büro handelt. Der bloße Umstand, dass in diesem Büro keine Dienstnehmer tätig sind und es "de facto nie besetzt ist" bedeutet nicht notwendigerweise, dass keine Betriebstätte im Sinn…
…die in den letzten Jahren Verluste erlitten hat, wobei der österreichische Firmenhauptsitz gegen Ausweis als Verrechnungsforderung verlustausgleichende Zahlungen an die deutsche Betriebstätte geleistet hat, und wird diese Betriebstätte in der Folge aufgelöst, dann sind nach Auffassung des BM für Finanzen die Verrechnungspreisforderung und die auf…
…fließende Zahlung Anlass zu der Vermutung geben, dass keine Betriebsaufgabe, sondern eine Betriebsveräußerung vorgelegen ist, wobei ein Teil des Kaufpreises erst später unter dem Titel "Marktaustrittsprämie" gezahlt worden ist. Aber selbst wenn das Sachverhaltsbild einer Überprüfung standhalten sollte, würde in der nachträglich gezahlten Prämie eine…
…wird im Bereich der Einkommens- und Umsatzbesteuerung eine einheitliche Beurteilung zu erfolgen haben, die im übrigen auch auf deutscher Seite korrespondierend gesehen werden muss. Eine Umsatzsteuerentlastung kann im Fall beider Varianten in Österreich herbeigeführt werden; im Fall des Bestandes einer Betriebstätte zugunsten der deutschen GmbH…
Ist ein österreichischer Handelsvertreter als Vermittler von Handelsgeschäften über Därme zwischen russischen und kasachischen Fleischverarbeitungsunternehmen einerseits und Darmlieferanten aus der Türkei, Japan und Brasilien andererseits tätig, wobei seine Tätigkeit auch in der Betreuung und Einstellung der Darmverarbeitungsmaschinen und der Personaleinschulung besteht, und eröffnet er neben…
…Tochtergesellschaft verlagert wird, sind die ertragsteuerlichen Konsequenzen auf der Grundlage von Artikel 9 der DBA mit Deutschland und Polen in Anwendung des Fremdverhaltensgrundsatzes zu beurteilen. Auch wenn es in dem auf die Klärung von Rechtsfragen ausgerichteten ministeriellen EAS-Verfahren nicht möglich ist, Sachverhaltsentscheidungen zu treffen…
…570). Mit Erk. vom 25.2.87, 84/13/0053 hat der VwGH im Fall einer beratenden Tätigkeit entschieden, dass - wird nicht Gegenteiliges nachgewiesen bzw. glaubhaft gemacht - die Annahme berechtigt ist, dass die Wohnung in Bezug auf die im Inland ausgeübte Tätigkeit als Betriebstätte anzusehen…
…die Betriebstätten der liquidierten Tochtergesellschaft mit dem gesamten Betriebsvermögen auch weiterhin schweizerische Betriebstätten bleiben; durch die Liquidation tritt lediglich ein Eigentümerwechsel im Betriebstättenvermögen von der schweizerischen Tochtergesellschaft zur österreichische Muttergesellschaft ein. Es liegt daher kein Fall von § 6 Z 6 EStG vor; der Liquidationsvorgang löst…
Wird eine inländischen Kapitalgesellschaft liquidiert und wird eine ungarische Kapitalgesellschaft zum Abwickler bestellt, wobei Dienstnehmer der ungarischen Gesellschaft im Durchschnitt etwa 2 bis 3 Tage pro Monat sich in Österreich aufhalten, dann tritt für die ungarische Gesellschaft bereits nach inländischem Recht keine beschränkte Körperschaftsteuerpflicht ein…
Die internationale Zuweisung der Besteuerungsrechte an Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit folgt dem Kausalitätsprinzip. Verlegt daher ein in Österreich ansässiges Vorstandsmitglied eines Unternehmens nach vorzeitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses den Wohnsitz aus Österreich in die Schweiz, dann unterliegen gemäß Artikel 15 DBA-Schweiz alle vorher erwirtschafteten Einkünfte…
…vom Auftraggeber ein Baustopp verhängt und hatte dieser zur Folge, dass die Arbeiten erst im September des Jahres 2 abgeschlossen werden konnten, dann wird der deutschen Steuerverwaltung nicht entgegengetreten werden können, wenn sie hiedurch die 12monatige Baustellenfrist des Art. 4 DBA-BRD i.V.m…
… Wird eine in Österreich betriebene Handels-GMBH, deren Gesellschafter vier in Deutschland ansässige Personen sind, liquidiert, stellt der das einbezahlte Stammkapital (die Anschaffungskosten) übersteigende Liquidationserlös nach inländischem Recht einen unter § 31 Abs. 2 Z 1 EStG fallenden Veräußerungsgewinn dar. Gemäß Artikel 7 DBA-Deutschland (dessen…
…schweizerische Konzerngesellschaft weiterzubelasten; denn es handelt sich hierbei um (nachträgliche) Entgelte für eine Tätigkeit, deren Nutznießer die schweizerische Konzerngesellschaft war. Die Entgelte dürfen daher aufwandmäßig die Gewinne der österreichischen Gesellschaft nicht belasten. 11. Februar 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…liquidiert, dann stellen die hierbei erzielten Einkünfte (Abwicklungsguthaben abzüglich Anschaffungskosten und allfällige Werbungskosten) Einkünfte aus einem Veräußerungsvorgang dar. Wird dieser Vorgang nach schweizerischem Recht nicht als Veräußerungsvorgang, sondern als Gewinnausschüttung gewertet und wird folglich auf schweizerischer Seite nicht der für Veräußerungsvorgänge maßgebende Artikel 13, sondern…
…zugerechnet und folglich in Deutschland auf Grund des Art. 10a DBA nur ermäßigt besteuert werden sollten), würde gemäß Z. 27a des Schlussprotokolls zu Artikel 15 DBA-Deutschland ein Besteuerungsrecht in Österreich aufleben. 2. Jänner 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Besteuerungsrecht nach Art. 15 OECD-MA dem Kausalitätsprinzip folgend jenen Staaten zusteht, in denen die zum Anwachsen der Pensionsansprüche führende Arbeit ausgeübt wurde oder ob das Besteuerungsrecht dennoch dem Ansässigkeitsstaat zusteht, weil die Abfindung zwar zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gehört, aber nicht mehr…
…ist. Wegen der vielfältigen Strukturformen liechtensteinischer Anstalten müsste diese Frage von Parteienseite im Wege eines Gutachtens näher untersucht werden. Andererseits ist erforderlich, dass der Unternehmensschwerpunkt der liechtensteinischen Anstalt nicht darin besteht, steuerfreie Zinsen und andere schädliche Passiveinkünfte zu erzielen. Diese Voraussetzung wäre nicht erfüllt, wenn…
…2 EStG genannten Zehnjahreszeitraum überwiegend keine wesentliche Beteiligung an der österreichischen Gesellschaft, ist eine Abfertigung gemäß § 67 EStG begünstigt zu versteuern. Andernfalls liegen Einkünfte im Sinne des § 22 Z 2 EStG vor. Auch die Zahlung der Abfertigung zu einem späteren Zeitpunkt ist steuerlich dann unschädlich…