…aus der Türkei, Japan und Brasilien andererseits tätig, wobei seine Tätigkeit auch in der Betreuung und Einstellung der Darmverarbeitungsmaschinen und der Personaleinschulung besteht, und eröffnet er neben seinem mit einer Angestellten besetzten Wiener Büro ein ebenfalls mit einem Angestellten besetztes Moskauer Büro, dann ergibt sich…
…der Frage, ob auch die weitere Voraussetzung für die Erlangung des Hälftesteuersatzes nach § 37 Abs. 5 EStG, nämlich die Einstellung seiner Erwerbstätigkeit, erfüllt ist, nicht nur auf seine inländische Erwerbstätigkeit abzustellen. Denn alle Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes sind grundsätzlich gleichermaßen auf Steuerinländer und Steuerausländer anzuwenden, soweit…
…Lohnsteuerabzug zu unterwerfen. Allerdings wird in diesem Fall - vor allem weil in Rumänien weiterhin ebenfalls Bezüge zur Auszahlung gelangen - festzustellen sein, in welcher Höhe der österreichische Arbeitgeber bei Einstellung einer vergleichbaren fremden Arbeitskraft Bezüge zu leisten hätte, um auf diese Weise festzustellen, in welcher Höhe…
…dass die D-GmbH weiterhin zivilrechtliche Arbeitgeberin ist, und etwa Ansprüche der deutschen Arbeitnehmer nur gegenüber der D-GmbH erwachsen oder etwa Entscheidungsprozesse im Hinblick auf Einstellungen oder Entlassungen ausschließlich im Verantwortungsbereich der D-GmbH liegen, wäre vor diesem Hintergrund für Zwecke der Anwendung des…