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EAS 972Abfertigung und Kündigungsentschädigung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 184/1-IV/4/9614.11.1996

…siehe auch BFH v. 18.7.73, BStBl. II 1973, 757). Die Entschädigung für die vorzeitige Kündigung zählt nach österreichischem Recht als "Entschädigung für die Aufgabe oder Nichtausübung einer Tätigkeit" auf der Grundlage von § 32 Z. 1 lit. b EStG ebenfalls noch zu den (nachträglichen…

EAS 1739Dienstgeberbeitragsentrichtung für einen im Inland tätigen Außendienstmitarbeiter einer deutschen GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/58-IV/4/0017.10.2000

… Eine deutsche GmbH, die einen Außendienstmitarbeiter mit Reisetätigkeit zu österreichischen Kunden fast ausschließlich in Österreich beschäftigt, ohne hier aber über eine Lohnsteuerbetriebstätte zu verfügen, ist nicht zum Lohnsteuerabzug verpflichtet; die an den Mitarbeiter gezahlten Bezüge sind im Veranlagungsweg in Österreich der Einkommensbesteuerung zu unterziehen. Die…

EAS 1864Personalgestellung nach Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 465/71-IV/4/0115.06.2001

…bloß "auf dem Papier" als Arbeitgeber aufscheint und kein Fall einer Steuerumgehung vorliegt) gestattet das Doppelbesteuerungsabkommen keinem Vertragstaat, dem Begriff "Arbeitgeber" einseitig eine abweichende Auslegung mit dem Ziele zuzumessen, sich zusätzlichen Steuerertrag zu sichern. Ein österreichisches Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen, das Dienstnehmer an deutsche oder österreichische Auftraggeber verleiht…

EAS 2366Konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung nach Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 8/32-IV/4/0327.10.2003

…Deutschland beigelegt werden, ob es abkommensrechtlich zulässig ist, im Fall einer steuerlich anzuerkennenden Arbeitskräftegestellung den Gestellungsnehmer als Arbeitgeber zu werten. Denn aus österreichischer Sicht darf sich kein Staat - wenn zwischen den beiden Vertragstaaten Einvernehmen über die steuerliche Anerkennung des Arbeitsgestellungsverhältnisses besteht - darüber hinwegsetzen, dass damit…

EAS 2604Grenzgänger als Mitarbeiter eines deutschen Gemeindebauhofes
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0248-IV/4/200525.04.2005

…vorstehende Liste ist einerseits nur beispielhaft zu verstehen; in Österreich ansässige Mitarbeiter der in dieser Liste genannten Betriebe fallen nicht unter Artikel 19 DBA-Deutschland. Österreich betrachtet aber etwa auch Kasinos als Betriebe gewerblicher Art (EAS 2494). Andererseits ist aber auch nicht ausgeschlossen, dass dann…

EAS 1140Personalbeistellung durch deutsche Unternehmen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 321/2-IV/4/9729.09.1997

Ist ein in der Möbelbranche tätiges österreichisches Unternehmen infolge seines knappen Personalstandes genötigt, auf von anderen Unternehmen bereitgestelltes Personal zurückzugreifen und wird hiebei auch Personal von einem deutschen Unternehmen (ohne inländischer Betriebstätte) ausgeliehen, dann können die nach Deutschland für die Arbeitskräftegestellung zu zahlenden Vergütungen in…

EAS 1988Inländische Außendienstmitarbeiter eines deutschen Unternehmens
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/3-IV/4/0229.01.2002

…Art und Weise zum Einsatz kamen, die für das deutsche Unternehmen eine inländische "Betriebstätte" begründen könnte. Es kann sein, dass dieser Einsatz der Mitarbeiter eindeutig als Unterhalten einer inländischen Vertreterbetriebstätte zu werten ist. Es wäre dies dann der Fall, wenn man bei diesen Mitarbeitern die…

EAS 1626Kurzfristiger Arbeitnehmereinsatz auf deutschen Baustellen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/11-IV/4/0020.03.2000

Werden österreichische Arbeitnehmer einer inländischen Baubetriebs-GmbH, die beim Ausbau des deutschen Eisenbahnstreckennetzes in Deutschland Baubetriebstätten im Sinn des DBA-Deutschland (Z. 8 des Schlussprotokolls zu Art. 4) unterhält, für 20 Tage in die Baubetriebstätten entsandt, um an der dortigen Bautätigkeit mitzuwirken, dann steht das…

EAS 680Aufnahme von Ortskräften als Bauarbeiter bei Oststaatenprojekten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 2183/3/1-IV/6/9517.07.1995

Werden österreichische Unternehmen auf Großbaustellen in Tschechien, der Slowakei, in Polen und in der Ukraine im Baunebengewerbe tätig und überschreiten sie die in den Doppelbesteuerungsabkommen (DBAs) mit diesen Staaten vorgesehenen Baustellenfristen, sodass für diese Unternehmen "DBA-Betriebstätten" in diesen Staaten entstehen, dann sind die diesen…

EAS 1273Gesellschafterdienstnehmer im Verhältnis zu Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 357/1-IV/4/9827.05.1998

…gleicher Weise auch für andere Gesellschafter-Dienstnehmer. In Österreich ansässige Gesellschafter einer deutschen GmbH, die mit dieser deutschen Gesellschaft einen Dienstvertrag als Grenzgänger abgeschlossen haben, unterliegen daher gem. Art. 8 Abs. 1 DBA-Deutschland insoweit der deutschen Besteuerung als ihre berufliche Tätigkeit auf deutschem Staatsgebiet…

EAS 2223Konzernentsendung eines ungarischen Dienstnehmers zu österreichischen und slowakischen Konzerngesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftI 44/1-IV/4/0311.02.2003

…voraussetzen, dass die vertraglichen Abmachungen nicht der wirtschaftlichen Realität entsprechen. Anhaltspunkte, wann die österreichische Gesellschaft und nicht die ungarische Gesellschaft in wirtschaftlicher Betrachtungsweise als Arbeitgeber zu werten ist, finden sich in der LStR 2002 Rz 923 ff. Wie aus EAS 1314 zu entnehmen ist, helfen…

EAS 2010Einjahresentsendung zur österreichischen Konzerngesellschaft ohne Arbeitgeberwechsel
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/8-IV/4/0203.04.2002

…Der Umstand, dass man auf deutscher Seite das österreichische Besteuerungsrecht ungeachtet des Umstandes anerkennt, ob sich der Dienstnehmer länger oder weniger lang als 183 Tage in Österreich aufhält deutet daher darauf hin, dass kein Fall einer bloßen Arbeitnehmergestellung, sondern der Fall einer Assistenzleistung vorliegt. 03…

EAS 1969"Verbindungsmann" bei einem deutschen Großkunden
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 50/3-IV/4/0110.01.2002

…da das diesbezüglich für Dienstnehmer außerhalb Österreichs erforderliche Merkmal der Auslandsentsendung bei einer (ständigen) Ansässigkeit des Dienstnehmers im Beschäftigungsstaat - soferne nicht besondere Umstände zu beachten sind - grundsätzlich nicht erfüllt ist. Der Umstand, dass für Belange des innerstaatlichen Rechts (Kommunalsteuer, Dienstgeberbeitrag) eine Betriebstätte im Sinn des…

EAS 801Dubiose Arbeitskräftegestellung einer britischen Gesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 2183/3-IV/4/9629.01.1996

Bietet eine in Großbritannien ansässige Kapitalgesellschaft inländischen Firmen unter Einschaltung einer inländischen Repräsentanz Fachpersonal zu derart geringen Preisen an (S 120,00 pro Stunde), dass hiedurch der Verdacht einer internationalen Steuerumgehung entsteht, dann sind gemäß § 114 BAO im Interesse einer gleichmäßigen steuerlichen Erfassung aller Abgabepflichtigen…

EAS 883Entsendung von Bewachungspersonal nach Ägypten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1261/1-IV/4/9623.05.1996

  Wird ein österreichischer Dienstnehmer eines österreichischen Bewachungsunternehmens für die Dauer von rund 8 Monaten mit Personenschutzaufgaben nach Ägypten entsandt (und wird die Bewachungstätigkeit bzw. die damit im Zusammenhang stehende berufliche Arbeit auch tatsächlich in Ägypten und nicht etwa in Drittstaaten ausgeübt), dann sind die…

EAS 2477Arbeitskräftegestellung nach Deutschland; Frage der Vereinbarkeit der deutschen Besteuerung mit dem DBA
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/33-IV/4/0405.07.2004

…RL zeigt eine Reihe von Kriterien auf, die im Fall einer Arbeitskräftegestellung die Beurteilung erleichtern sollen, ob der Arbeitskräfteüberlasser oder der Beschäftiger als wirtschaftlicher Arbeitgeber anzusehen ist. Wenn nun zwischen beiden Staaten die Kriterien für die wirtschaftliche Arbeitgebereigenschaft nicht deckungsgleich sind, dann kann dies - im…

EAS 1149Österreicher mit ungarischem Arbeitgeber
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 274/1-IV/4/9709.10.1997

Hat ein in Österreich ansässiger österreichischer Staatsbürger mit einem ungarischen Unternehmen einen Anstellungsvertrag als Berater und Sales Development Manager abgeschlossen, wobei sich der Dienstort in Österreich befindet und nur tageweise Tätigkeiten auch in Ungarn, Tschechien, der Slowakei und Slowenien vorgesehen sind, dann steht gemäß Artikel…

EAS 969Rechtlicher und wirtschaftlicher Arbeitgeber bei kurzfristigen konzerninternen Entsendungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 12/23-IV/4/9612.11.1996

…1983, Zl. 81/17/0102, ÖStZB 1983, 339). Entsendet eine österreichische Gesellschaft Mitarbeiter kurzfristig (weniger als 183 Tage) zur deutschen Muttergesellschaft, wobei diese Mitarbeiter in dieser Zeit ausschließlich an Projekten der deutschen Muttergesellschaft arbeiten, jedoch kein zweites Dienstverhältnis mit ihr eingehen, dann ist es sachgerecht…

EAS 1977Einseitige Dehnung des Arbeitgeberbegriffes im DBA-Norwegen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 947/1-IV/4/0108.01.2002

…der Arbeitgeberbegriff des Artikels 15 gestatte es, auch in Fällen der vorliegenden Art das norwegische Unternehmen als "Arbeitgeber" aller bei einer Anlagenerrichtung mitwirkenden Personen anzusehen, ist aus österreichischer Sicht durch das Abkommen nicht gedeckt. Sollte daher für den selbständig tätigen österreichischen Diplomingenieur kein Fall einer…

EAS 2613Österreichischer Dienstnehmer eines deutschen Arbeitgebers mit Teiltätigkeiten in Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0339-IV/4/200506.05.2005

…eine Betriebstätte errichten, der der österreichische Techniker als Dienstnehmer zuzuordnen ist, würde im Fall einer 183 Tage pro Kalenderjahr nicht überschreitenden Deutschland-Tätigkeit kein Verlust der deutschen Besteuerungsberechtigung eintreten. Denn eine Betriebstätte kann nicht als Arbeitgeber gewertet werden (BFH 29.1.1986, I R 296…