Wurde in einem potentiellen Steueroasenfall vom Finanzamt gemäß § 162 BAO der Auftrag erteilt, den Empfänger von Provisionszahlungen zu benennen und verweigert der Abgabepflichtige, diesem Empfängerbenennungsauftrag nachzukommen, dann verlieren die Provisionszahlungen bereits aus diesem Grund die steuerliche Abzugsfähigkeit. Der Empfängerbenennung wird nicht entsprochen, wenn hinter dem…
…Abs. 2 lit. a KStG. ist nicht nach ausländischem Recht, sondern aus der Perspektive des österreichischen Steuerrechtes zu interpretieren. Eine bloße Kapitalrückführung erfüllt nicht diese Voraussetzungen. Wurde daher von einer österreichischen Muttergesellschaft in die Kanalinselgesellschaft ein Sachwert in Höhe von 1 Md ATS eingebracht und…
…Daran vermag auch der Umstand nichts zu ändern, dass der wirtschaftliche Empfänger aus Österreich geflohen und eine steuerliche Erfassung der Beträge in Österreich nicht möglich ist. Allerdings wird in Fällen dieser Art auch zu untersuchen sein, ob möglicherweise Teile dieser Provisionszahlungen in verdeckter Form wieder…
…Steuerfreiheit in Abs. 2 Z. 2 von einer Steuerfreiheit von "ausländischen Kapitalerträgen" sprach, "die mit den in Z. 1 genannten vergleichbar sind" dann kann er damit nicht inländische Zinsen einer GmbH gemeint haben; und zwar auch dann nicht, wenn diese zu Steuerumgehungszwecken durch eine Malta…
…11.07.1995, 91/13/0154, und die gleichlautende Rechtsprechung in Deutschland, siehe BFH-Beschluss 24.03.1987, I B 156/86) die Voraussetzungen für die Erteilung eines auf § 162 Abs. 1 BAO gestützten Auftrages zur Nennung der wahren Empfänger der Provisionsbeträge gegeben, wobei dies…
…von Amts wegen alle für die Ermittlung der tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse nötigen Ermittlungen (einschließlich der Inanspruchnahme des internationalen Amtshilfeverkehrs) anzustellen, kann nicht dadurch erlöschen, dass auf österreichischer Seite in dem Besteuerungsfall bereits Erhebungen im Rahmen eines Finanzstrafverfahrens geführt werden. Artikel 26 des DBA-CSSR…
…einfließen, wenn schließlich diese Beträge von der Steueroasengesellschaft unter Ausnutzung des internationalen Schachtelprivilegs steuerfrei an die österreichische Muttergesellschaft weiterfließen und wenn auf diese Weise durch die Umweggestaltung die Versteuerung von deutschen Zinsen in Österreich umgangen wurde. Durch § 10 Abs. 3 KStG und die VO BGBl…
…Abs. 3 KStG und der Verordnung BGBl. Nr. 57/1995 der inländischen Besteuerung. Das DBA-Malta steht aus den vorangeführten Gründen der Anwendung dieser österreichischen Mißbrauchsabwehrgesetzgebung nicht entgegen (EAS 1410). Ob die schädlichen Passiveinkünfte der maltesischen Finanzierungsgesellschaft aus inländischen oder ausländischen Zinsen stammen, m.a…
…den Auslandsgewinnen abzugrenzen. Die Bestimmung soll auf diese Weise den Eintritt sowohl internationaler Doppelbesteuerungen als auch internationaler Keinmalbesteuerungen vermeiden. Eine inländische Gewinnminderung durch Ansatz fremdüblicher fiktiver Zinsen kann daher nur dann als im Sinn des Art. 9 DBA-Schweiz und des § 6 Z. 6 EStG…
…erscheint die Einleitung eines Amtshilfeverfahrens mit den USA erforderlich, um herauszufinden, ob die Dienstleistungen durch die US Gesellschaft erbracht wurden und ob die hiefür in Rechnung gestellten Vergütungen in den USA steuerlich erfasst worden sind. Die Firmendrohung, dass weitere amtliche Erhebungen zu einer Unternehmensverlagerung in…
…dass eine derartige aus den Grundsätzen des § 16 Abs. 2 UmgrStG abzuleitende Rechtslage im Einzelfall über das Erfordernis einer ausreichenden Absicherung der österreichischen Besteuerungsansprüche hinausgehen kann. Sollte diese Auffassung auch von der Steuerverwaltung des jeweiligen Heimatstaates des Konzerns vertreten werden und daher für reziproke Fälle…
…Kleinaktionäre an einer deutschen Aktiengesellschaft in den Händen einer liechtensteinischen Stiftung dazu führt, dass die aus dem Anteilsbesitz erzielten Einkünfte der liechtensteinischen Stiftung und nicht unmittelbar den österreichischen Aktionären zuzurechnen sind. Es kann nur soviel gesagt werden, dass angesichts der Vergleichbarkeit der österreichischen und deutschen…
…5.1993, 93/14/0019) Folgendes abzuleiten ist: Auslandsbeziehungen zu einer Steueroase machen es dem Abgabepflichtigen "von Anbeginn zur Pflicht, dafür zu sorgen, dass er in der Lage sein wird, gegenüber den österreichischen Abgabenbehörden im Bedarfsfall diese Beziehungen vollständig aufzuhellen und zu dokumentieren". Nach Auffassung…
…auf den zwischen Gesellschaft und Gesellschafter zu beachtenden Fremdverhaltensgrundsatz ein Zinsenertrag in den Händen der Gesellschafter angesetzt werden, so verstieße selbst dann, wenn keine verdeckte Gewinnausschüttung angenommen würde, eine steuerwirksame korrespondierende Berücksichtigung auf österreichischer Seite gegen das Abzugsverbot des § 12 Abs. 2 KStG (Zusammenhang mit…
…Beteiligung angewachsenen stillen Reserven, erweist sich eine weitere Auseinandersetzung mit Fragen des Methodenwechsels nach § 10 Abs. 4 KStG als nicht mehr relevant. Die zunächst erforderliche Klärung, ob § 44 UmgrStG zum Einsatz kommt, muss aber als Sachverhaltsfrage dem zuständigen Finanzamt überlassen werden. 2. Februar 2005 Für…
…ermittelt worden ist, dann müssen die Einkünfte auch in einem solchen Fall ihm als Zurechnungssubjekt zugerechnet werden. Sollte sich die liechtensteinische AG bei den Liechtensteinischen Steuerbehörden als tätiges Unternehmen gemeldet haben und daher als solches auch der liechtensteinischen Besteuerung unterworfen worden sein, so kann damit…
…Verein von einem deutschen Unternehmen Sponsorgelder erhalten, die in Deutschland einem Steuerabzug von rund 90.000 Euro unterzogen wurden und besteht auf Grund des österreichisch-deutschen DBA Anspruch auf Rückerstattung dieses Abzugsbetrages, dann ist es Aufgabe des österreichischen Vereins, die hierfür erforderliche und von deutscher…
…Besteuerung unterliegen; denn in derartigen Fällen ist nicht zu erwarten, dass durch die Einschaltung von Basisgesellschaften ein Missbrauch im Sinn von § 22 BAO, nämlich eine missbräuchliche Umgehung österreichischer Steuern, begangen werden könnte. 26. Juni 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…so reduziert sich durch diese Gutschrift die effektive körperschaftsteuerliche Vorbelastung der ausgeschütteten Gewinne auf etwa 4%. Dies reicht aber nicht aus, um die Wirkungen der Missbrauchsabwehrbestimmung des § 10 Abs. 3 KStG auszuschalten. 5. Juli 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…wenn hierdurch ein vom österreichischen Gesetzgeber für Beteiligungsveräußerungen (also für Vorgänge, bei denen Bargeld lukriert wird) nicht gewährter Besteuerungsaufschub von wesentlichem wirtschaftlichen Gewicht erstrebt wird. Ein Grund für einen "Methodenwechsel" nach § 10 Abs. 3 KStG 1988 hinsichtlich der aus Deutschland einfließenden Ausschüttung scheidet im beschriebenen…