…lizenzpflichtige Nutzung des Warenzeichens dar (BFH 27.07.1988, BStBl II 1989, 101). Ein Handelsbetrieb erhält nicht das Recht auf Markennutzung, sondern das Eigentumsrecht an den gelieferten Waren (EAS 2349). Die Frage, ob unter Berufung auf § 99a EStG 1988 der Quellensteuerabzug für die in die…
…aber der Lizenzgebührenzahler nicht in Österreich ansässig ist, "stammen" die Lizenzgebühren aus Deutschland. Dass sie gleichzeitig auch aus Österreich "stammen" könnten, weil eine österreichische Betriebstätte durch sie gewinnmindernd belastet wird, ist fraglich, weil eine diesbezügliche, dem Artikel 11 Abs. 5 des OECD-MA nachgebildete Bestimmung…
…die österreichische Muttergesellschaft, diesen Einblick in die Aufzeichnungen ihrer eigenen Tochtergesellschaft zu gewähren, soll sonach der tatsächliche Wert der Markenrechte vor der Finanzbehörde geheim gehalten werden, so ist es gemäß Ziffer 4.12 der OECD-Verrechnungspreisgrundsätze nach Artikel 9 des österreichisch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens zulässig, dass…
…Herstellers aufscheint. In gleicher Weise wird aber auch eine deutsche Tochtergesellschaft einer österreichischen Produktionsgesellschaft von letzterer nicht mit einer Markenlizenzgebühr belastet werden können. Diese Auffassung schlägt sich nicht mit dem BFH-Urteil vom 9.8.2000, I R 12/99 (Lizenzzahlung für Überlassung des Konzernnamens…
…Tochtergesellschaft davon ab, ob der Unternehmensschwerpunkt der ausländischen Gesellschaft in der Erzielung schädlicher Passiveinkünfte besteht. Der Verordnungswortlaut bezieht sich hierbei auf den gesamten Unternehmensbereich der ausländischen Gesellschaft und nicht nur auf jenen des Hauptsitzes. Hat daher ein führender ausländischer Weltkonzern in Österreich eine Holdinggesellschaft errichtet…
…hinsichtlich des Mindestbeteiliguntserfordernisses gemacht. Das Abkommen weitet sonach die innerstaatlich geregelte Steuerbefreiung auf Beteiligungen ab 10% aus. Es wird nicht in Abrede gestellt, dass auf Ausschüttungen, die deutsche Kapitalgesellschaften auf Substanzgenussrechte vornehmen, Artikel 10 DBA-Deutschland anzuwenden ist, weil diese Ausschüttungen nach deutschem Recht einer…
…mit der deutschen Steuerverwaltung und der Steuerverwaltung des Staates des Pharmaunternehmens in Erwägung gezogen werden; dies mit dem Ziel, für eine sachgerechte internationale Gewinnaufteilung zwischen den drei involvierten Staaten zu sorgen (und zwar entweder im Wege eines Verständigungsverfahrens oder im Wege des Amtshilfeverkehrs). Diese internationale…
…unter Berufung auf sein innerstaatliches Recht in Abrede gestellt wird, dann kann nach dem Abkommenswortlaut der Qualifikationskonflikt nur mehr durch Steuerfreistellung auf deutscher Seite behoben werden. Denn wenn Österreich - unter Berücksichtigung von Art. 3 Abs. 2 DBA - mit seiner Besteuerung des Veräußerungsvorganges nicht gegen das…