RIS AI
4 Treffer1516 msnur geltende Fassungen
EAS 132§ 48-BAO-Anträge sind gebührenfrei
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 2855/1/2-IV/4/9122.11.1991

  In Abkehr von der früheren gegenteiligen Ansicht werden Anträge auf Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nach § 48 BAO nunmehr gem. § 14 TP 6 Abs. 5 Z 4 Gebührengesetz als gebührenfrei eingestuft. 22. November 1991 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 1651Hypothekarkredit eines Diplomaten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 202/3-IV/4/0008.06.2000

Gemäß Artikel 34 der Wiener Diplomatenkonvention , BGBl. Nr. 66/1966, genießen die in Österreich akkreditierten Diplomaten - von einigen Ausnahmen abgesehen - Steuerfreiheit. Diese Steuerfreiheit gilt auch für die im Gebührengesetz 1957 vorgesehenen Stempel- und Rechtsgebühren. Erwirbt daher ein ausländischer Diplomat ein inländisches Eigenheim oder eine inländische…

EAS 1994Lettischer Kammerchor
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftF 493/1-IV/4/0201.03.2002

…Denn anders als bei den natürlichen Personen ist bei juristischen Personen kein Schwellenwert für den Eintritt in die beschränkte österreichische Steuerpflicht vorgesehen. Wird einem aus beispielsweise 10 Mitgliedern bestehenden Chor neben einer bar ausgezahlten Vergütung von ATS 60.000.- außerdem noch Ersatz für die Hotelunterbringung…

EAS 1939Kein Progressionsvorbehalt für die Richterbezüge am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 2022/4-IV/4/0115.10.2001

…Steuerbefreiungen nach § 3 EStG insoweit zugemessen, als ein Ansatz der steuerbefreiten Einkünfte für Zwecke des Progressionsvorbehaltes nur bei ausdrücklichem "Progressionsvorbehalt" in dem internationalen Vertrag vorgenommen wird. Da ein solcher Vorbehalt im fünften Zusatzprotokoll zum allgemeinen Abkommen über die Vorrechte und Immunitäten des Europarates (BGBl. Nr…