…ist die Abkommensbestimmung im wesentlichen dahingehend interpretiert worden, dass bei geringfügiger Nichterfüllung von Grenzgängerkriterien (max. 45 Tage im Jahr) die Grenzgängereigenschaft nicht verloren gehen soll. An dieser Regelung wird sich auch mit Wirksamkeitsbeginn des EWR nichts ändern, da der EWR-Vertrag die Bestimmungen des österreichisch…
…Anrechnungsmethode durch eine steuerliche Erfassung im Jahr der Betriebsverlegung sichergestellt werden, dass nicht im Fall einer nachfolgenden Wohnsitzverlegung dieses Abkommen einer späteren Besteuerung entgegensteht. Unter diesen Gegebenheiten vermag daher auch der Umstand, dass Liechtenstein dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehört, kein anderwertiges Ergebnis zu rechtfertigen. 06…
…vornimmt. Sollte es daher in der Schweiz beim Wiederzuzug nach Österreich zu keiner Besteuerung des Wertzuwachses kommen, so wird Österreich auf Abkommensebene zur Vermeidung einer Doppelnichtbesteuerung nicht daran gehindert, auch den während der Ansässigkeit in der Schweiz entstandenen Wertzuwachs zu besteuern. Bundesministerium für Finanzen, 25…
…4 lit. e des mit der Sowjetunion abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommens von der Besteuerung freizustellen; diese Bezüge unterliegen daher der österreichischen Besteuerung. Das mit der Sowjetunion abgeschlossene Abkommen ist bis auf weiteres auch gegenüber der Ukraine anzuwenden (AÖF Nr. 317/1994). 27. Februar 1995 Für den Bundesminister…
Das österreichisch-deutsche Abkommen vom 11. Okt. 1972, BGBl. Nr. 241/1974, über die Umsatzbesteuerung des Waren- und Dienstleistungsverkehrs zwischen den österreichischen Gemeinden Mittelberg und Jungholz und der Bundesrepublik Deutschland ist auf umsatzsteuerbare Vorgänge, die nach EU-Beitritt Österreichs, sonach ab 1.1.1995, verwirklicht…
…Zwecke des Progressionsvorbehaltes anzusetzen, wenn sich der Hauptwohnsitz in Österreich befindet). Die so genannte "183-Tage-Regel" des Artikels 9 Abs. 2 des Abkommens, die bei kurzfristiger Entsendung nach Deutschland Österreich als Hauptwohnsitzstaat auch hinsichtlich der deutschen Arbeitstage das Besteuerungsrecht belassen würde, kommt nicht zur…
Tritt ein in Österreich ansässiger Arbeitnehmer in die Dienste einer schweizerischen Firma und befindet sich sein Hauptarbeitsgebiet in Ländern des ehemaligen Ostblockes, so unterliegen nach dem DBA-Schweiz die Bezüge grundsätzlich der Besteuerung in Österreich; aus der österreichischen Besteuerungsgrundlage sind nur jene Bezugsteile zugunsten…
…ihrem eigenen Namen, sondern nur von den ADR-Inhabern in Anspruch genommen werden. Da zurzeit keine Durchführungsregelung zum DBA-USA besteht, kann die österreichische Kapitalgesellschaft das Abkommen unmittelbar anwenden und daher auch eine Steuerentlastung unmittelbar anlässlich der Dividendenausschüttung vornehmen; sie ist allerdings genötigt, sich Nachweisunterlagen…
Gemäß der derzeitigen Fassung des § 299 Abs. 4 BAO können Bescheide von der Oberbehörde innerhalb der 5jährigen Verjährungsfrist aufgehoben werden, wenn sie mit zwischenstaatlichen abgabenrechtlichen Vereinbarungen im Widerspruch stehen. "Zwischenstaatliche Vereinbarungen" sind nach Auffassung des BM für Finanzen in diesem Zusammenhang alle Formen völkerrechtlicher Verträge…
…Das neue Abkommen ist im Übrigen noch nicht ab 1. Jänner 2002 anzuwenden, da der für das Inkrafttreten erforderliche Austausch der Ratifikationsurkunden noch nicht stattgefunden hat. Nach dem derzeitigen Verfahrensstand kann erwartet werden, dass das neue Abkommen ab 1. Jänner 2003 anwendbar sein wird. 01…
Nimmt ein österreichischer Transportunternehmer einen in Deutschland ansässigen Fahrer für internationale Transporte von Hannover über Österreich nach Ungarn in seine Dienste auf, unterliegen die Arbeitslöhne gemäß Artikel 9 Abs. 1 DBA-Deutschland in dem Maße der österreichischen Besteuerung, als sich der Fahrer in Ausübung seiner…
Nimmt ein österreichischer Transportunternehmer in Ostdeutschland ansässige Fahrer für internationale Transporte in seine Dienste auf, unterliegen die Arbeitslöhne gemäß Artikel 9 Abs. 1 DBA-Deutschland in dem Maße der österreichischen Besteuerung, als sich die Fahrer in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit auf österreichischem Staatsgebiet aufhalten (insb…
Gemäß Artikel 13 lit. b des am 28. Juli 1960 in Genf unterzeichneten Protokolls über Rechtsfähigkeit, Privilegien und Immunitäten der Europäischen Freihandels-Assoziation (EFTA), BGBl. Nr. 142/1961, sind Gehälter und Bezüge, die Angestellte der Organisation beziehen, in Österreich von der Besteuerung befreit. Diese…
…Familienbeihilfen fällt nicht in den sachlichen Anwendungsbereich des DBA-USA; in Artikel I Abs. 1 lit. b des Abkommens wird lediglich der seinerzeitige Zuschlag zur Einkommensteuer für Zwecke des Familienlastenausgleiches, nicht aber der Dienstgeberbeitrag, angesprochen. Vorsorglich wird aber gleichzeitig auf die Befreiungsbestimmung des § 41 Abs…
…Gesellschaft nicht gezweifelt werden kann; in diesem Fall ist Deutschland gemäß Artikel 9 Abs. 2 des Abkommens zur Steuerfreistellung der Lohnbezüge verpflichtet. Siehe in diesem Sinn auch die österreichisch-deutschen Verständigungsvereinbarungen vom 3.12.1997 und vom 3.3.2000. Es wäre mit den Auslegungsgrundsätzen…
Durch Artikel 15 Abs. 3 DBA-Deutschland-2000 sollte die alte Streitfrage zwischen Österreich und Deutschland beigelegt werden, ob es abkommensrechtlich zulässig ist, im Fall einer steuerlich anzuerkennenden Arbeitskräftegestellung den Gestellungsnehmer als Arbeitgeber zu werten. Denn aus österreichischer Sicht darf sich kein Staat - wenn zwischen…
…Klausel nicht zur Anwendung und folglich sind sämtliche Einkünfte, die auf eine auch noch so kurzfristige Tätigkeit auf österreichischem Staatsgebiet entfallen in Österreich steuerpflichtig. Das österreichisch-irische Abkommen kommt nicht zur Anwendung, da keine Ansässigkeit in Irland gegeben ist. 23. April 2001 Für den Bundesminister: …
…nach Artikel 17, sondern nach Artikel 7 zu behandeln ist (Steuerpflicht in der Schweiz und Steuerfreiheit in Österreich). Besteht zwischen den beiden schweizerischen Gesellschaften ein Naheverhältnis im Sinn von Artikel 9 des Abkommens, dann wird aber in besonderem Maße darauf zu achten sein, dass nicht…
…hingewiesen. Auf der Grundlage von Artikel 15 DBA kann aber ein Rückerstattungsanspruch nur dem jeweiligen Arbeitnehmer zugestanden werden, weil auf der Abkommensebene nur ihm Einkünfte zugerechnet werden können, die unter Artikel 15 fallen und die folglich der Entlastungsberechtigung nach der 183-Tage-Klausel zugänglich sind…
§ 102 Abs. 2 Z 3 letzter Satz EStG ist gegenüber EU- und EWR-Staaten als Schutzmechanismus gegen internationale Verlustdoppelverwertungen zu verstehen (EAS 2303, EAS 2309). Das aus den EU-rechtlichen Grundfreiheiten resultierende Gebot einer Verlustverwertung im Betriebstättenstaat steht damit unter dem gesetzlichen Vorbehalt, dass diese…