Die UNIDO ist gemäß Abschnitt 16 lit. b des Amtssitzabkommens, BGBl. Nr. 245/1967, berechtigt, für Lieferungen und sonstige Leistungen österreichischer Unternehmer eine Umsatzsteuerentlastung in Anspruch zu nehmen. Gleiches gilt gemäß Abschnitt 45 des UNIDO-Amtssitzabkommens für die UNRWA und gemäß Abschnitt 22 lit…
Wird von einer österreichischen Gesellschaft einem irischen Unternehmen die Lizenz für die Nutzung einer Fertigteiltechnikmethode gegen eine umsatzabhängige Lizenzgebühr eingeräumt und wird weiters vereinbart, dass in einer Anfangsphase geschultes Personal der österreichischen Gesellschaft zur Verfügung gestellt wird, das sowohl bei der Produktion der Fertigteilbausätze als…
Gemäß § 1 der Hilfsgüterlieferungsverordnung, BGBl. Nr. 787/1992, kann eine Umsatzsteuerentlastung nur in Anspruch genommen werden, wenn die Lieferungen an Körperschaften des öffentlichen Rechts oder an gemeinnützige oder gleichgestellte Einrichtungen erbracht werden. Die Verordnung bezieht sich hiebei nur auf inländische öffentlich-rechtliche bzw. gemeinnützige…
Internationale Hilfsgüterlieferungen, die von österreichischen öffentlichen Stellen oder karitativen Einrichtungen organisiert werden, können durch ministerielle Ausnahmegenehmigung erforderlichenfalls gemäß § 48 BAO von der inländischen Umsatzsteuer entlastet werden, wenn sie für Staaten bestimmt sind, mit denen ein diesbezügliches Reziprozitätsverhältnis hergestellt worden ist. Dies ist derzeit der…
Auf Grund von Reziprozitätsverhältnissen mit den GUS-Staaten, mit Kroatien, der Türkei, der Tschechoslowakei und mit Rumänien können österreichische Unternehmen, die humanitäre Hilfsgütersendungen in diese Staaten tätigen gemäß § 48 BAO durch Antragstellung im Bundesministerium für Finanzen eine Umsatzsteuerentlastung erwirken. Die Anträge stellen gebührenpflichtige Eingaben dar…
Wurde von einer deutschen Kapitalgesellschaft der Vertrieb der von ihr entwickelten und urheberrechtlich in ihren Händen geschützten Softwareprodukte in die Schweiz ausgelagert und werden von dort über eine österreichische Untervertriebsgesellschaft die Softwareprodukte in Österreich, in Osteuropa und im Nahen Osten an Endverbraucher vertrieben, dann dürfte…
Errichtet eine schweizerische Kapitalgesellschaft in Österreich eine Tochtergesellschaft, deren Aufgabe in der Auftragsfertigung für die schweizerische Gesellschaft besteht, dann wird hiedurch für die schweizerische Gesellschaft keine Betriebstätte in Österreich begründet. Das Gleiche gilt, wenn eine inländische Konzerngesellschaft den Warenvertrieb für die schweizerische Gesellschaft auf Kommissionsbasis…
Stellt ein österreichisches Unternehmen einem chinesischen Unternehmen gegen Zahlung eines einmaligen Anschaffungsbetrags ein Lizenzpaket zur Verfügung, welches technisches Know-how für die Serienfertigung einer E-Maschine, eines Inverters (Leistungselektronik) und eines Getriebes sowie Steuerungssoftware umfasst, ist bei der steuerlichen Beurteilung des dafür zu entrichtenden…
…das diese Gesellschaft berechtigt, um rund 40 Mio. S ein Auslieferungslager zu errichten, von dem aus der EU-Markt beliefert werden kann, so bedarf dieser Vorgang einer fremdüblichen Abgeltung seitens der schweizerischen Konzerngesellschaft. Der bloße Umstand, dass das Gebäude nach 30 Jahren (also nach Ablauf…
Errichtet eine ausländische Kapitalgesellschaft (A) in Österreich eine Tochtergesellschaft (B), die ihrerseits die Anteile an einer in einem Drittstaat angesiedelten Vertriebsgesellschaft C hält, wobei diese Gesellschaft C die von A erzeugten Produkte vertreibt, dann führt der Umstand, dass C keiner Besteuerung unterliegt (zB weil sie…
…BGBl. Nr. 241/1974, über die Umsatzbesteuerung des Waren- und Dienstleistungsverkehrs zwischen den österreichischen Gemeinden Mittelberg und Jungholz und der Bundesrepublik Deutschland ist auf umsatzsteuerbare Vorgänge, die nach EU-Beitritt Österreichs, sonach ab 1.1.1995, verwirklicht wurden, unanwendbar geworden. Lieferungen deutscher Unternehmer an Unternehmer…
Vertreibt eine österreichische KG ein Softwareprodukt, das von einer deutschen GmbH entwickelt worden ist, in der Form, dass der österreichische Käufer in die Lage versetzt wird, mit Hilfe eines Freischaltcodes die Software direkt von Servern des deutschen Unternehmens herunter zu laden, dann stellt der hierfür…
Lizenzgebühren, die von einer österreichischen Schallplattenvertriebsgesellschaft an eine lizenzgebende Produzentenfirma in Spanien gezahlt werden, unterliegen gemäß § 99 EStG einem 20%igen Steuerabzug. Gemäß Artikel 12 Abs. 2 DBA-Spanien ist der in Spanien ansässige Lizenzgeber berechtigt, eine Herabsetzung der österreichischen Quellensteuer auf 5% zu…
Bezieht eine in Deutschland operativ tätige Personengesellschaft Lizenzgebühren aus Österreich, so ist Österreich gemäß Artikel 12 DBA-Deutschland nur dann zur Steuerentlastung verpflichtet, wenn die Gesellschafter in Deutschland ansässig sind. Keine Entlastungsverpflichtung bestünde, wenn die Gesellschafter im Drittausland ansässig sind und versuchen, durch künstliche Zwischenschaltung…
Werden von einer österreichischem GmbH Wirtschaftsgüter in eine zu 100% der österreichischen GmbH gehörende Kommanditgesellschaft in einem EU-Staat (zB Deutschland oder Slowakei) überführt, so löst dies nach § 6 Z 6 lit. a (zweiter Teilstrich) EStG 1988 die Aufdeckung der in den Wirtschaftsgütern enthaltenen stillen…
Beabsichtigt ein österreichischer Strickmodenerzeuger, der seine Produkte auf dem englischen Markt ausschließlich durch selbständige Handelsvertreter vertreibt und diese Vertriebsmethode auch weiterhin in dieser Form beibehalten wird, in Großbritannien ein Büro zu eröffnen, dessen Aufgaben darin bestehen: Schau- und Präsentationsräume für die neuesten Kollektionen zu bieten…