…österreichischen Personengesellschaft als Kommanditisten beteiligen, die ihrerseits das Vermögen der Kommanditisten im Wege konservativer Veranlagungen in in- und ausländische Forderungswertpapiere und in- und ausländische Dividendenwerte verwaltet, unterliegen mit den ihnen zufließenden Kapitaleinkünften nach Maßgabe des § 98 EStG der beschränkten Steuerpflicht. Diese Steuerpflicht erfasst aber lediglich…
…wenn ihm ausreichende Nachweise für die Entlastungsberechtigung vorliegen. Auch wenn sich diese Regelung in den Einkommensteuerrichtlinien auf Anleihezinsen (Zinsen aus Forderungswertpapieren) bezieht, wird sie sinngemäß auch für Zinsen aus Bankeinlagen gelten. Der Weg, über eine "Befreiungserklärung" nach § 94 Z 5 EStG 1988 zu einer KESt…
…die Haftungsentgelte nach italienischem Recht den Einkünften aus Darlehen gleichgestellt sind. Denn die Definition des Begriffes "Zinsen" weicht im DBA-Italien in dieser Hinsicht von der Definition des OECD-Musterabkommens ab. Ob diese Voraussetzung erfüllt ist, könnte durch eine Bestätigung eines italienischen Wirtschaftstreuhänders geklärt werden…
…im Zusammenhang mit der Gewährung von Krediten durch Bankinstitute stehen, "deren Kapital unmittelbar oder mittelbar, zur Gänze oder zum überwiegenden Teil der Bundesregierung eines Vertragsstaates gehört", von der Quellenbesteuerung freizustellen. Durch diese Bestimmung soll erreicht werden, dass die zentralstaatlich kontrollierten Banken der beiden Staaten bei…
…ein in Deutschland ansässiger deutscher Staatsbürger in Österreich eine Zweitwohnung, so bewirkt diese, dass er der "unbeschränkten Steuerpflicht" in Österreich unterliegt, die jedoch nach den Bestimmungen des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens (DBA-D) nur hinsichtlich bestimmter inländischer Einkünfte geltend gemacht werden kann; dazu zählen z.B…
…Umstände bekannt sind (oder bei Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten bekannt sein müssten), die die Entlastungsberechtigung auf Grund des Doppelbesteuerungsabkommens in Frage stellen (zB in den Kundenverhandlungen wird die Eigenschaft eines bloßen "Strohmannes" erkennbar). 07. Jänner 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…anbietet); liegt der Gesellschaftssitz in einem solchen Oasen(artigen)Gebiet muss eine schriftliche Erklärung über das Vorhandensein eines operativen Geschäftsbetriebes und die Zurechnung des Kontos zum steuerlichen Betriebsvermögen dieser Gesellschaft vorliegen. 3. Es darf sich die Geschäftsleitung der ausländischen Kapitalgesellschaft nicht im Inland befinden; hat…
…auf Steuerinländer über, mag dieses aus Einlagen bei inländischen oder bei ausländischen Kreditinstituten bestehen, dann unterliegen diese Erbübergänge der österreichischen Erbschaftsbesteuerung, es sei denn, dass sich aus einem Doppelbesteuerungsabkommen eine Freistellungsverpflichtung. 05. August 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
… 98 Z. 5 EStG der österreichischen Besteuerung, die allerdings nicht im Steuerabzugsweg, sondern im Veranlagungsweg wahrzunehmen ist. Artikel 11 Abs. 2 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens sieht im Fall von Zinsen (ausgenommen Anleihezinsen) ein abkommensgemäß nicht beschränktes Besteuerungsrecht im Quellenstaat der Zinsen, sonach in Österreich vor…
…sein sollten. Bei dieser individuellen Sichtweise könnte das Abzugsverbot des § 162 BAO so verstanden werden, dass es nur jene Provisionsteilbeträge trifft, bei denen die Empfängereigenschaft nach wie vor im Dunkeln verbleibt. 24. April 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Übertragen inländische Abgabepflichtige Vermögen auf eine von ihnen in einer Steueroase gegründete und dort steuerfreie Kapitalgesellschaft (Basisgesellschaft) und legt diese Basisgesellschaft ihre Finanzmittel in der Folge in österreichischen festverzinslichen Bankkonten (Wertpapierkonten) an, dann mag das den Zinsenertrag abwerfende Vermögen wohl (zivilrechtlich) der ausländischen Kapitalgesellschaft gehören…
Der wesentliche Inhalt von Doppelbesteuerungsabkommen liegt darin, bei grenzüberschreitender Einkünfteerzielung die Besteuerungsrechte zwischen den beiden Vertragstaaten aufzuteilen. In dieser Hinsicht derogieren die Abkommen als "lex specialis" den entgegenstehenden inländischen Steuerrechtsnormen (VwGH 28.6.1963, 2312/61, 17.12.1975, 1037/75, BFH 18.9.1968…
…in Anspruch zu nehmen. Das Vorliegen eines Ansässigkeitsnachweises ist allerdings derzeit keine materiell-rechtliche Voraussetzung für die Anwendung eines Doppelbesteuerungsabkommens; er kann durchaus über allfälliges Verlangen der Abgabenbehörden auch nachträglich beigebracht werden. 21. September 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…wenn diese als kuponauszahlende Stelle fungieren, sondern auch für die die Genussrechte emittierende österreichische Kapitalgesellschaft, wenn diese gemäß § 95 Abs. 3 Z 2 zweiter Teilstrich EStG 1988 als inländische "kuponauszahlende Stelle" gilt. 12. Mai 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…die Firma dieser ausländischen Personengesellschaft nicht - wie dies § 5 EStG als Voraussetzung für seine Anwendung verlangt - im (österreichischen) "Firmenbuch" eingetragen ist. Gleichlautende Bedenken hat der deutsche Bundesfinanzhof bei Deutschen geäußert, die an einer US-Limited Partnership beteiligt waren, da diese nicht (nach inländischem deutschen Handelsrecht) …
Nach der dem Stiftungssteuerrecht bis einschließlich 2000 eigentümlichen Grundkonzeption sollten nicht alle Zinseneinkünfte einer Privatstiftung steuerfrei bleiben, sondern nur jene, die bei natürlichen Personen endbesteuert sind. Zinsen, die eine Privatstiftung für ein Darlehen von fast 500 Mio. S von einer nahestehenden GMBH erhielt, sollten daher…
…verpflichtet. Die Abzugspflicht ist hierbei nicht davon abhängig, ob das Wertpapier oder der Kupon beim betreffenden Kreditinstitut hinterlegt ist (EStR 2000 Rz 7754). Zahlt ein Emittent Wertpapierzinsen direkt an den Kuponinhaber aus, so ist er selbst zum Steuerabzug verpflichtet (ebenfalls EStR 2000 Rz 7754). Den…
…bekannt sind (oder bei Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten bekannt sein müssten), die die Entlastungsberechtigung auf Grund des Doppelbesteuerungsabkommens in Frage stellen (zB in den Kundenverhandlungen wird die Eigenschaft eines bloßen "Strohmannes" erkennbar). 28. Mai 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…solchen Fall inländische Anleihezinsen von der österreichischen Kapitalertragsteuer zu entlasten. Diese Entlastung kann bei Vorlage einer deutschen Ansässigkeitsbescheinigung auf dem Vordruck ZS-D1 (bzw. dem alten Vordruck ZS-BRD) gemäß § 4 Abs. 1 der Durchführungsverordnung zum DBA-D unmittelbar von der österreichischen Bank vorgenommen werden…
Zinsen aus Pfandbriefen unterliegen nicht der Besteuerung im Quellenstaat, wie dies in dem derzeit noch geltenden Artikel 3 Absatz 3 des DBA-Deutschland für Zinsen aus pfandrechtlich sichergestellten Forderungen vorgesehen ist. Vielmehr richtet sich ihre Besteuerung gemäß Ziffer 7 des Schlussprotokolls zu Artikel 3 nach…