…der Slowakei nicht zur Gänze der Besteuerung unterzogen, dann erhebt sich die Frage, ob die Differenzbeträge tatsächlich eine Abgeltung für die auf slowakischem Gebiet ausgeübte Tätigkeit darstellen; denn die Nichterfassung in der Slowakei könnte beispielsweise darauf zurückzuführen sein, dass darin eine Abgeltung für Tätigkeiten in…
…durch den Arbeitgeber wohl ein zusätzlicher Vorteil aus dem Dienstverhältnis liegen. Dennoch kann von einer Einbeziehung des oft nur schwer im Vorhinein ermittelbaren Differenzbetrages (hier: angenommen 5.000 Euro) in die Steuerbemessungsgrundlage Abstand genommen werden, wenn durch eine solche Einbeziehung lediglich eine Erhöhung des Anrechnungshöchstbetrages…
…Gesellschaft in einer Weise aufrecht bleibt, dass die Auslandstätigkeit als im inländischen Firmeninteresse gelegene Fortbildungsaktivität aufzufassen ist, dann bleibt der Dienstnehmer mit den "Differenzbeträgen" weiterhin in Österreich steuerpflichtig. Die Steuerpflicht gründet sich bei Wohnsitzaufgabe im Inland auf den Verwertungstatbestand des § 98 Z 4 EStG 1988…