…daß eine inländische im Versicherungsgeschäft tätige GmbH zusätzlich für eine (nicht nahestehende) deutsche Versicherungsgesellschaft eine Repräsentationsfunktion übernimmt, die inhaltlich nicht über den Rahmen der in der deutschen Judikatur entwickelten Auffassung über unschädliche Funktionen für ausländische Unternehmen hinausgeht, nicht als betriebstättenbegründend an. Dies allerdings unter der…
…dass der Pensionsempfänger niemals in österreichischen öffentlichen Diensten gestanden ist, ist im gegebenen Zusammenhang unerheblich. Denn für die Zuordnung der Pension zu Artikel 19 ist nur entscheidend, ob die Pension für eine einem Vertragstaat gegenüber erbrachte Dienstleistung gezahlt wird; nicht erheblich ist, wer der Pensionsbezugsberechtigte…
…Ehegatten nicht schon auf die Aufgabe des Besitzwillens geschlossen werden kann (vgl. zB LGZ Wien vom 28.3.1977, MietSlg 29038), wird in typisierender Betrachtungsweise davon auszugehen sein, dass ein im Ausland lebender Ehegatte über einen abgeleiteten Wohnsitz an dem im Inland gelegenen Ort der…
…Eine Vertreterbetriebstätte wird hingegen dann nicht anzunehmen sein, wenn für das finale Zustandekommen des Vertrages noch weitere Schritte im unmittelbaren Kontakt mit dem deutschen Unternehmen zu setzen sind und daher mit Unterfertigung der standardisierten Dokumente das Produkt noch nicht abschließend gekauft worden ist. Ob nun…
…und im Sinn von Ziffer 33 des OECD-Kommentars (Zitierung gem. Stand: September 1992) zu Artikel 5 des OECD-Musterabkommens "alle Einzelheiten eines Vertrags verbindlich" nur durch das österreichische Büro ausgehandelt werden. 10. Jänner 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Sollte der Tochtergesellschaft die Funktion eines unabhängigen Kommissionärs oder Maklers zukommen (dies wird nach Auffassung des BM für Finanzen aber nur dann denkbar sein, wenn sie auch für Fremdunternehmen die Vertretung besorgt), dann würde die deutsche Tochtergesellschaft für die österreichische Muttergesellschaft nur in einem einzigen…
…der in Österreich verheiratet ist, in Österreich seinen Hauptwohnsitz hat und als Handelsvertreter für eine deutsche Firma in der Schweiz und in Liechtenstein Produkte verkauft, unterliegt mit den hiefür bezogenen Einkünften grundsätzlich der ausschließlichen Besteuerung in Österreich. 27. Jänner 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota…
…das Tatbestandsmerkmal der "Erlaubnis" zum inländischen Geschäftsbetrieb erfüllt. Werden allerdings solche EWR-Versicherungsunternehmen vom Ausland aus, sonach ohne inländischen Geschäftsbetrieb, auf dem österreichischen Markt tätig, fehlt es nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen am Vorliegen des zweiten Tatbestandsmerkmales (EAS 388). Die Errichtung einer bloßen Repräsentanz…
…deutsches Finanzdienstleistungsunternehmen, das sich um die Kapitalertragsoptimierung seiner Kunden in der Weise annimmt, dass es für sie die Entscheidungen über den An- und Verkauf von Wertpapieren trifft, wobei diese Transaktionen über ein (von den Kunden) bei einem US-Broker unterhaltenen Wertpapierkonto abgewickelt werden, könnte in…
Arbeitet die Ehegattin eines nach Österreich entsandten Diplomaten mit Staatsbürgerschaft des Entsendestaats als IT-Expertin für einen ausländischen Arbeitgeber im Homeoffice in Österreich, so stellt sich die Frage, ob ihre Gehaltszahlungen in Österreich der Besteuerung unterliegen. Gemäß Art. 34 Wiener Diplomatenkonvention ist ein Diplomat von…
…der Erbschaftsbesteuerung unterzogen werden. Desgleichen besteht gemäß Art. 13 Abs. 1 des auf einkommensteuerlichem Gebiet geltenden Doppelbesteuerungsabkommens Anspruch auf Entlastung von einer allfälligen österreichischen Einkommensbesteuerung (die allerdings bei beschränkter Steuerpflicht im inländischen Steuerrecht nicht vorgesehen ist). Geht im Fall des Todes des Partners auch eine…
…zunächst auf die tatsächlich ausgeübte unternehmerische Tätigkeit abzustellen. Besteht ihre Tätigkeit a) in des Schulung der Versicherungsvertreter am gewerberechtlichen Standort in Deutschland und b) in einer Betreuung der Versicherungsvertreter bei Geschäftsabschlüssen vor Ort (in Österreich und in Deutschland) und wird sie hiebei überwiegend auf österreichischem…
…begründet sie in Österreich eine Betriebsstätte im Sinne des § 29 BAO, die auch grundsätzlich die Kriterien des DBA-Betriebsstättenbegriffes des Art. 5 Abs. 1 OECD-MA (vgl. VPR 2010 Rz 161ff) und damit des Art. 5 Abs. 1 DBA Deutschland erfüllt. Der abkommensrechtliche Betriebsstättenbegriff ist…
…wird nicht die Wirkung beigemessen, dass eine grundsätzlich dem Artikel 19 DBA Italien zuzuordnende Pension in den Händen der Rechtsnachfolgerin lediglich nur deshalb anders zuzuordnen wäre. Denn nachträgliche Einkünfte sind auf der Abkommensebene bei der Rechtsnachfolgerin unter der Abkommensbestimmung zu erfassen, die für den Rechtsvorgänger…
…Umfang scheiden seine Bezüge aus der deutschen Besteuerungsgrundlage aus. Bei ihrer steuerlichen Erfassung in Österreich wird auf die für beschränkt Steuerpflichtige geltende 10%ige Mindestlohnsteuer Bedacht zu nehmen sein. Für jene Bezugsteile, die dem deutschen Besteuerungsanspruch unterliegen, kann bei Vorlage einer deutschen Ansässigkeitsbescheinigung auf Vordruck…
Haben vier in Deutschland ansässige Personen sowohl in Deutschland wie auch in Österreich je eine KG gegründet, mit der deutschen KG sodann Dienstverträge abgeschlossen wobei sie aber ausschließlich bzw. überwiegend für ihre österreichische KG in Österreich und zum größten Teil als Gebietsverkaufsleiter in Drittländern (insb…
…Rahmen eines österreichisch-deutschen Verständigungsverfahrens ist 1985 festgestellt worden, dass Rentenzahlungen aus der Bayerischen Ärzteversorgung als Bezüge aus der gesetzlichen Sozialversicherung im Sinne des Artikels 10 Abs. 2 Z 1 des DBA-Deutschland (1954) anzusehen sind und folglich in Österreich unter Progressionsvorbehalt von der Besteuerung…
…entfallen, in Österreich der Besteuerung unterliegen. Allerdings ist im Hinblick auf die Beibehaltung der Ansässigkeit in Deutschland bei "Variante c" die 183-Tage-Klausel zu beachten, die bewirkt, dass bei einem 183 Tage im jeweiligen Jahr unterschreitenden österreichischen Aufenthalt das Besteuerungsrecht bei Deutschland liegt. 17…
…Fälle, in denen die deutsche Steuerverwaltung nicht bloß erklärungsgemäß besteuert hat, sondern sich bereits konkret mit der Frage befasst und hierbei (zB im Wege einer Auskunftserteilung) die Einsatzmethodik des Außendienstmitarbeiter nicht als "Vertreterbetriebstätte" gewertet hat. Beide Gegebenheiten müssen gemeinsam vorliegen. Durch den bloßen Hinweis, das…
…1866). Eine Vertreterbetriebstätte wird hingegen dann nicht anzunehmen sein, wenn für das finale Zustandekommen des Vertrages noch weitere Schritte im unmittelbaren Kontakt mit dem deutschen Unternehmen zu setzen sind und daher mit Unterfertigung der standardisierten Dokumente das Produkt noch nicht abschließend gekauft worden ist. Aktivitäten…