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EAS 1739Dienstgeberbeitragsentrichtung für einen im Inland tätigen Außendienstmitarbeiter einer deutschen GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/58-IV/4/0017.10.2000

…die einen Außendienstmitarbeiter mit Reisetätigkeit zu österreichischen Kunden fast ausschließlich in Österreich beschäftigt, ohne hier aber über eine Lohnsteuerbetriebstätte zu verfügen, ist nicht zum Lohnsteuerabzug verpflichtet; die an den Mitarbeiter gezahlten Bezüge sind im Veranlagungsweg in Österreich der Einkommensbesteuerung zu unterziehen. Die deutsche GmbH ist…

EAS 1791Dienstzuweisung eines Landesbediensteten an eine Krankenhaus-Betriebs-GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/8-IV/4/0105.02.2001

…nach Österreich einpendelnder Arzt unter Wahrung aller bisherigen Rechte und Pflichten als Landesbediensteter der Betriebs-GmbH dienstzugewiesen, dann muss das Besteuerungsrecht an seinen Bezügen Deutschland überlassen werden, wenn die deutsche Steuerverwaltung dieses Besteuerungsrecht auf der Grundlage von Art. 9 Abs. 3 DBA-Deutschland in Anspruch…

EAS 2431Voraussetzungen für die Ausstellung einer österreichischen Ansässigkeitsbescheinigung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 46/1-IV/4/0415.03.2004

…dann bleibt Österreich berechtigt, seine Besteuerungsansprüche hinsichtlich des Welteinkommens des Dienstnehmers nach Maßgabe der anzuwendenden Doppelbesteuerungsabkommen wahrzunehmen, sodass diesfalls eine Ansässigkeitsbescheinigung zu erteilen ist. Der Umstand, dass anlässlich der Auslandsentsendung eine polizeiliche Abmeldung erfolgte, könnte zwar ein Indiz für eine Ansässigkeitsverlagerung in einen DBA-Staat…

EAS 2521Dienstzuweisung einer Landesbediensteten an eine Krankenhaus-Betriebs-GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0048-IV/4/200411.10.2004

…nach Österreich einpendelnde Krankenschwester unter Wahrung aller bisherigen Rechte und Pflichten als Landesbedienstete der Betriebs-GmbH dienstzugewiesen, dann muss das Besteuerungsrecht an ihren Bezügen Deutschland überlassen werden, wenn die deutsche Steuerverwaltung dieses Besteuerungsrecht auf der Grundlage von Art. 15 Abs. 6 DBA-Deutschland in Anspruch…

EAS 609Deutscher Grenzgänger bei den ÖBB
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/2-IV/4/9527.03.1995

…825/1992 geschaffene Körperschaft "Österreichische Bundesbahnen" ist eine solche des öffentlichen Rechtes; der Umstand, dass die Bestimmungen des GesmbH-Gesetzes auf diese Körperschaft subsidiär und "sinngemäß" anzuwenden sind, macht aus den ÖBB keine Gesellschaft des privaten Rechtes. Bezüge, die an in Deutschland ansässige Bedienstete der…

EAS 11427-monatiges Dienstverhältnis in Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 13/14-IV/4/9729.09.1997

…in Österreich ein. Im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung für 1997 und für 1998 werden nur die jeweils in die beiden Jahre fallenden inländischen Bezugsteile nach der Jahrestabelle der Besteuerung unterzogen; da sich der Hauptwohnsitz in der Türkei befindet, ist die Anwendung eines Progressionsvorbehaltes für allfällige in…

EAS 1560Österreichischer Außendienstmitarbeiter mit Auslieferungslager
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 705/1-IV/4/9922.11.1999

…eine Betriebstätte der deutschen Gesellschaft nach inländischem Recht darstellt. Dies hat zur Folge, daß gemäß § 81 Abs. 2 EStG, die Voraussetzungen für die Lohnsteuerabzugspflicht der deutschen Gesellschaft in Österreich erfüllt sind. 22. November 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 1705Lohnsteuerbetriebstätte in der Wohnung des Dienstnehmers
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/25-IV/4/9913.09.2000

…Österreich bedient, hat dies einerseits den Eintritt der beschränkten Einkommen(Körperschaft)steuerpflicht des ausländischen Unternehmens in Österreich zur Folge und löst dies andererseits Lohnsteuerabzugspflicht und Kommunalsteuerpflicht aus. Die Dienstgeberbeitragspflicht für den im Bundesgebiet beschäftigten Dienstnehmer ist unabhängig vom Bestand einer inländischen Betriebstätte gegeben. Der in…

EAS 2604Grenzgänger als Mitarbeiter eines deutschen Gemeindebauhofes
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0248-IV/4/200525.04.2005

…Gärten. Die vorstehende Liste ist einerseits nur beispielhaft zu verstehen; in Österreich ansässige Mitarbeiter der in dieser Liste genannten Betriebe fallen nicht unter Artikel 19 DBA-Deutschland. Österreich betrachtet aber etwa auch Kasinos als Betriebe gewerblicher Art (EAS 2494). Andererseits ist aber auch nicht ausgeschlossen…

EAS 480Gehaltsfortzahlung nach vorzeitiger Beendigung des Dienstverhältnisses durch einen deutschen Arbeitgeber
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 26/75/1-IV/4/9419.07.1994

Verlegt ein in Deutschland ansässiger Arbeitnehmer aus Anlass der vorzeitigen Beendigung seines Dienstvertrages seinen Wohnsitz nach Österreich und werden ihm die Gehälter bis zum vertraglich vorgesehenen Ablauf des Dienstvertrages weitergezahlt, so steht das Besteuerungsrecht daran nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen der Bundesrepublik Deutschland zu…

EAS 1273Gesellschafterdienstnehmer im Verhältnis zu Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 357/1-IV/4/9827.05.1998

Die im Erlass AÖF Nr. 32/1987 hinsichtlich der steuerlichen Behandlung der Gesellschafter-Geschäftsführern getroffenen Aussagen gelten in gleicher Weise auch für andere Gesellschafter-Dienstnehmer. In Österreich ansässige Gesellschafter einer deutschen GmbH, die mit dieser deutschen Gesellschaft einen Dienstvertrag als Grenzgänger abgeschlossen haben, unterliegen daher…

EAS 2146Sur-Place-Personal der österreichischen Vertretungsbehörden in Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 699/1-IV/4/0228.10.2002

…die Zuteilung des Besteuerungsrechtes an den Gehältern des Sur-Place-Personals der österreichischen Botschaft und anderer österreichischer Vertretungsbehörden in Deutschland. Während das Alt-Abkommen aus dem Jahre 1954 das Besteuerungsrecht stets dem Kassenstaat (hier: Österreich) zugeteilt hat, enthält das neue Abkommen in Artikel 19 Abs…

EAS 83Österreichischer Kameraassistent eines deutschen Rundfunkunternehmens
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 2025/1/1-IV/4/9229.01.1992

…ist in Österreich gemäß Artikel 10 DBA-Deutschland von der Besteuerung freigestellt, wenn dem deutschen Rundfunkunternehmen nach deutschem Recht die Rechtstellung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zukommt. Ob dies der Fall ist, muss auf deutscher Seite geklärt werden. Entsprechende Nachweise müssten für Zwecke der österreichischen…

EAS 954Postzustellungen in das Ausland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 94/1-IV/4/9616.11.1996

…des in zahlreichen Bestimmungen des EG-Vertrages verankerten Staatsbürgerschaftsdiskriminierungsverbotes unvereinbar ist. Aus diesem Gesichtswinkel betrachtet, wird daher Steuerpflichtigen in Staaten des EU- und EWR-Binnenmarktes ein Anrecht auf einen unmittelbaren Schriftverkehr mit den österreichischen Abgabenbehörden zuzubilligen sein, vorausgesetzt, dass hiedurch für die jeweils betroffene österreichische…

EAS 1824Österreicher als Dienstnehmer einer luxemburgischen GmbH mit Haupteinsatzgebiet im Ausland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 639/1-IV/4/0102.04.2001

…die betroffenen Dienstnehmer in Österreich nicht länger als 183 Tage pro Jahr aufhalten, ist angesichts des Umstandes, dass Österreich ihr "Ansässigkeitsstaat" ist, unerheblich. Eine besondere Situation kann sich allerdings im Verhältnis zu Deutschland ergeben, da im Einsatzgebiet Deutschland - zum Unterschied von Einsatzgebieten in DBA-Ländern…

EAS 2138Ortskräfte des Bayerischen Rundfunks in Wien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/55-IV/4/0205.11.2002

…Jänner 2003 zur Einbehaltung und Abfuhr der österreichischen Lohnsteuer verpflichtet. Sollte der deutsche Arbeitgeber hingegen keine inländische Betriebstätte (maßgebend ist im gegebenen Zusammenhang nicht der Betriebstättenbegriff laut DBA, sondern jener des EStG) unterhalten, dann müsste die Einkommensteuer im Wege der Steuerveranlagung in Österreich erhoben werden…

EAS 20Österreichische Experten als EFTA-Bedienstete bei EG-Institutionen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0670/23-IV/4/9113.08.1991

…Gemäß Artikel 17 lit. d steht die österreichische Staatsbürgerschaft dieser Steuerbefreiung nicht entgegen. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, ist unerheblich, ob der EFTA-Angestellte in einer Dienststelle der EFTA tätig ist oder von der EFTA zur Dienstableistung an eine EG-Institution entsandt wird; unerheblich ist auch…

EAS 2613Österreichischer Dienstnehmer eines deutschen Arbeitgebers mit Teiltätigkeiten in Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0339-IV/4/200506.05.2005

…auf die Deutschland-Tätigkeit entfallenden Einkünften Deutschland zu; dieser Teil der Einkünfte ist in Österreich unter Progressionsvorbehalt von der Besteuerung freizustellen; dies allerdings nur dann, wenn Deutschland auch tatsächlich eine steuerliche Erfassung dieser Bezugsteile vornimmt (siehe die "subject-to-tax-Klausel" in Art. 15 Abs…

EAS 1064Deutscher als österreichischer Grenzpendler bei einer tschechischen Konzerngesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftD 49/1-IV/4/9728.04.1997

Schließt ein in Deutschland ansässiger deutscher Staatsbürger einen Dienstvertrag mit einer tschechischen Tochtergesellschaft einer deutschen Kapitalgesellschaft ab und gründet er in Österreich einen weiteren Wohnsitz, um an Werktagen von dort aus zu seiner tschechischen Arbeitsstätte zu pendeln, dann ist zunächst festzustellen, ob eine Verlegung der…

EAS 2271Inländische "Kundenbetreuung" durch ein deutsches Handelsunternehmen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/16-IV/4/0302.04.2003

…ein Verständigungsverfahren ein, bestünden keine Bedenken, wenn unter den gegebenen Umständen mit rückwirkenden Besteuerungsmaßnahmen im Bereich der Körperschaftsbesteuerung bis zur Abklärung auf internationaler Ebene zugewartet wird (diese Abklärung wird aber jedenfalls eine reziproke Behandlung österreichischer Vertriebsaktivitäten in Deutschland voraussetzen). 02. April 2003 Für den Bundesminister:…