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EAS 1473Umsatzsteuervergütung für Diplomaten-PKWs
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftQu 2/1-IV/4/9921.06.1999

Im diplomatischen Rang stehende Mitglieder ständiger Vertretungen bei den in Österreich errichteten internationalen Organisationen sind gemäß § 2 des Umsatzsteuervergütungsgesetzes, BGBl. Nr. 257/1976 idF 798/1996, berechtigt, eine Vergütung der von ihnen bezahlten Umsatzsteuer für den Ankauf von Kraftfahrzeugen in Anspruch zu nehmen, wenn diese…

EAS 775Motorbezogene Versicherungssteuerpflicht für Angestellte internationaler Organisationen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0501/12-IV/4/9509.05.1995

  Von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit sind nur die im BMF-Erlass vom 4.10.1993, GZ 04 0501/33-IV/4/93, angeführten Personen. Der zur Kfz-Steuer ergangene Erlass vom 6.7.1959, Zl. 85.776-8/1959, findet auf die motorbezogene Versicherungssteuer…

EAS 1968Weiterzahlung der PKW-Leasingraten für einen zur schweizerischen Konzerngesellschaft wechselnden Dienstnehmer
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 202/2-IV/4/0106.12.2001

Übernimmt der bisherige Abteilungleiter einer österreichischen Gesellschaft mit 1. Jänner 2002 eine Abteilungsleiterposition bei einer schweizerischen Konzerngesellschaft und wird er hierfür von der österreichischen Gesellschaft karenziert, sodass ab 2002 sein einziger Arbeitgeber die schweizerische Gesellschaft sein wird, dann kann die österreichische Gesellschaft nicht zum Lohnsteuerabzug…

EAS 1079Verdeckte Gewinnausschüttung bei Zurverfügungstellung von PKWs durch die deutsche Niederlassung einer österreichischen AG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 220/1-IV/4/9726.05.1997

Werden zwei in Österreich ansässigen Gesellschafter-Vorständen einer österreichischen Aktiengesellschaft von der deutschen Zweigniederlassung 2 PKWs auch für private Zwecke zur Verfügung gestellt und erblickt die deutsche Betriebsprüfung darin eine verdeckte Gewinnausschüttung an die beiden Gesellschafter, dann steht Artikel 10a des DBA-Deutschland einer steuerlichen…

EAS 793Botschaftschauffeure
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1182/1-IV/4/9622.01.1996

Ist im Jahr 1992 ein chilenischer Staatsbürger nach Österreich eingewandert und als Dienstnehmer bei der argentinischen Botschaft in Wien angestellt worden, dann sind die hiefür gezahlten Arbeitslöhne gemäß Artikel 19 Abs. 1 lit. a DBA-Argentinien in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Diese Freistellungsverpflichtung gilt…