Hatte eine Erblasserin im Zeitpunkt ihres Todes den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen in Italien, so besteht grundsätzlich Bereitschaft, italienischen Liegenschaftsbesitz, der an die in Italien lebende Tochter (mit inländischem Zweitwohnsitz) im Erbweg übergeht, soweit dies zur Vermeidung einer internationalen Doppelbesteuerung erforderlich ist, gemäß § 48 BAO…
…in eine Aktiengesellschaft eingebracht hat und in der Folge als Landesbank-Holding weiter bestehen bleibt, kann unter Zugrundelegung dieser Auffassung nicht dazu führen, dass hiedurch die Quellensteuerbefreiung für Darlehenszinsen in Italien gemäß Artikel 11 Abs. 3 lit. b DBA-Italien verloren geht. Sollte auf italienischer…
… Gemäß Artikel 11 Abs. 3 lit. b des österreichisch-italienischen Doppelbesteuerungsabkommens sind Zinsen, die an ein österreichisches Geldinstitut fließen, von der italienischen Quellenbesteuerung zu entlasten, wenn dieses Geldinstitut zur Gänze dem österreichischen Staat gehört. Diese Voraussetzung ist im Fall der Österreichischen Nationalbank nach Auffassung des…
…dann unterliegt die italienische Bank der inländischen Körperschaftsteuerpflicht, die allerdings gemäß Artikel 11 des DBA-Italien auf 10% des Bruttobetrages der Zinsen einzuschränken ist. Diese DBA-konforme Einschränkung der österreichischen Besteuerung hat im Körperschaftsteuerveranlagungsverfahren zu erfolgen. Ist der Körperschaftsteuerbescheid unter Vorschreibung einer 34%igen Körperschaftsteuer…
…österreichischen Bank dar, die in Italien von der Besteuerung freizustellen sind. Beruft sich die kreditnehmende italienische Gesellschaft darauf, dass nach Österreich fließende Haftungsentgelte auf der Grundlage von Artikel 11 DBA-Italien mit einer 10%igen italienischen Quellensteuer belegt werden müssen, so stellt eine solche italienische…
…eine österreichische Bank Zinsen aus italienischen Staatsanleihen, so sind diese Zinsen gemäß Artikel 11 Abs. 3 lit. a DBA-Italien von der italienischen Quellenbesteuerung zu entlasten. Dieser Entlastungsanspruch geht nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen nicht dadurch verloren, dass die italienischen Staatsanleihen zum Betriebsvermögen einer…
…nach österreichischem Recht (unter Abzug der gennanten Aufwendungen) ermittelten Italien-Einkünfte in die inländische Besteuerungsgrundlage einbezogen werden. Allerdings werden bei der Höchstbetragsberechnung für die Anrechnung der italienischen Steuern nicht die in Italien besteuerten Mieteinnahmen, sondern die nach österreichischem Recht ermittelten Netto-Mieteinkünfte anzusetzen sein. 05…
…Bank gemeinsam mit einer deutschen Bank ein Konsortialkredit nach Italien vergeben, so ist die in Italien von den Zinsen einbehaltene Quellensteuer aliquot mit 10% auf die österreichische Körperschaftsteuer anrechenbar. Die Anrechnung kann jedoch nur auf jenen Teil der österr. Körperschaftsteuer erfolgen, der auf die italienischen…
…keine Bedenken auf Reziprozitätsbasis nach dieser zweiten Auslegungsvariante vorzugehen. Wird daher von italienischer Seite eine Bestätigung vorgelegt, dass eine von den italienischen Staatsbahnen an eine in Österreich ansässig gewordene italienische Staatsbürgerin gezahlte Pension gemäß Artikel 19 Abs. 3 DBA-Italien tatsächlich in Italien besteuert wird…
Stellt eine in Österreich errichtete Betriebstätte einer in Italien ansässigen Gesellschaft einer US-Gesellschaft finanzielle Mittel zur Verfügung und erhält sie hiefür Zinsen, unterliegen diese Zinsen als Betriebseinnahmen der inländischen Betriebstätte der österreichischen Besteuerung. Daran vermag Artikel XIV Abs. 2 DBA-USA nichts zu…
…Sollte von der örtlichen italienischen Steuerbehörde eine davon abweichende Auffassung vertreten werden, müsste ehestmöglich um Begründung hierfür ersucht werden, um solcherart die Führung eines allenfalls nötigen Verständigungsverfahrens zu beschleunigen. Denn es gilt diesfalls vor allem, die Grundfrage zu klären, ob Italien zu einer abweichenden Sachverhaltsbeurteilung …
…Österreich anrechenbar. Italienische Industrieanleihezinsen: Es gilt die gleiche Regelung wie für Bankkontozinsen. Italienische Zinsen aus öffentlichen Anleihen: Diese sind gem. Art. 11 Abs. 3 lit. a DBA-Italien ausschließlich in Österreich steuerpflichtig. Italienische Aktiendividenden: Italien ist gem. Art. 10 DBA-Italien berechtigt, eine mit 15%…
Wählt eine deutsche Bank-AG, deren Anteile zu 70% von zwei deutschen Gebietskörperschaften gehalten werden, Österreich als Standort für die Errichtung einer Tochtergesellschaft, die ihrerseits in zahlreichen ausländischen Staaten weitere Kapitalgesellschaften einrichtet, die das "Forfaitierungsgeschäft" (ein Geschäftszweig, der dem unechten Factoring gleichzuhalten sein dürfte…
…andernfalls bestünde für das österreichische Produktionsunternehmen das Risiko, dass es wegen Bestandes einer italienischen Betriebstätte in die italienische Steuerpflicht eintritt). Die Verpflichtung zur Leistung des Dienstgeberbeitrages zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen erfasst auch die in das Ausland entsandten Dienstnehmer. Dieses Merkmal der Auslandsentsendung besteht allerdings nicht…
…zu einer Besteuerung der in der Niederlassung angesammelten stillen Reserven herangezogen. Angesichts der nach § 18 Abs. 1 UmgrStG. vorgesehenen Behandlung der übernehmenden Körperschaft als Gesamtrechtsnachfolger sind die in der Niederlassung gebildeten Rücklagen für Investitionsfreibeträge nicht aufzulösen, sondern weiterzuführen. Sollte die italienische Kapitalgesellschaft in einem Folgejahr…
…Anleihezinsen, die erst nach einer Mitte 1993 erfolgten Wohnsitzverlegung nach Italien (unter Aufgabe des inländischen Wohnsitzes) zufließen, dürfen weder nach Art. 10 und 11 des DBA-Italien noch nach innerstaatlichem Recht (wegen Zuflusses im Zeitraum der beschränkten Steuerpflicht) in Österreich einer Besteuerung unterzogen werden. Der…
…aber keine beschränkte Steuerpflicht gegeben (bei in- und ausländischen Zinsen sowie bei ausländischen Dividendenwerten) entfällt damit auch die Kapitalertragsteuerabzugspflicht der depotführenden inländischen Bank. Soferne nach Lage des Falles nicht Umstände bekannt sind, die eine steuerliche Zurechnung an die deutschen Anleger in Frage stellt (z.B…
…295a BAO im Wege der Abänderung des Steuerbescheides des Wegzugsjahres festzusetzen (Philipp-Loukota-Jirousek, Internationales Steuerrecht, Z 13-107). Die von italienischer Seite geäußerte Auffassung, dass eine Erhebung der Wegzugssteuerschuld im Veräußerungsjahr durch das Doppelbesteuerungsabkommen untersagt ist, wird daher nicht geteilt. Bundesministerium für Finanzen, 21…
… Gründet eine deutsche Bank eine Niederlassung (Betriebstätte) in Österreich, so wird darauf zu achten sein, dass das steuerliche Dotationskapital dieser österreichischen Niederlassung von der österreichischen und deutschen Steuerverwaltung in gleicher Höhe angesetzt wird. Denn eine unilaterale Umqualifizierung von mit Zinsenaufwand belegtem Fremdkapital in unverzinsliches Dotationskapital…
Die Österreichische Nationalbank ist eine Aktiengesellschaft, die mit ihrem Einkommen der österreichischen Körperschaftsteuerpflicht unterliegt. Sie ist daher - ungeachtet ihrer öffentlich-rechtlichen währungspolitischen Aufgabenerfüllung - nach Auffassung des BM für Finanzen mit einem Betrieb gewerblicher Art von Körperschaften des öffentlichen Rechts vergleichbar. Es wird daher davon auszugehen…