…50% beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer der deutschen GesmbH für die inländische Zweigniederlassung in Österreich tätig, so steht das Besteuerungsrecht an den hiefür zufließenden Bezügen gemäß Artikel 8 Abs. 1 DBA-Deutschland Österreich zu; und zwar unabhängig davon, ob die in Deutschland ansässigen Gesellschafter-Dienstnehmer in Österreich…
…dieser GesmbH beteiligt und nach Artikel 4 DBA-Schweiz in der Schweiz "ansässig" und erfüllt er die Grenzgängervoraussetzungen des Artikels 15 Abs. 4 des Abkommens, dann unterliegen diese Bezüge in Österreich nur mit 1% (ab 1.1.1996 mit 3%) ihres Bruttobetrages der inländischen Besteuerung…
…einer österreichischen GesmbH zu 95% an dieser GesmbH beteiligt und nach Artikel 4 DBA-Schweiz in der Schweiz "ansässig" und erfüllt er die Grenzgängervoraussetzungen des Artikels 15 Abs. 4 des Abkommens, dann unterliegen diese Bezüge in Österreich nur mit 3% ihres Bruttobetrages der inländischen Besteuerung…
…183 Tage dauern sollte, weil im Verhältnis zu diesen Ländern nicht die Zuteilungsregel für unselbständige Arbeit, sondern jene für selbständige Arbeit zur Anwendung kommt. Sollte allerdings nachweisbar sein, dass sich die Ansässigkeit im Sinn von Artikel 4 des DBA nicht in Österreich, sondern in der…
…6 des Abschnittes B folgendes festgehalten : "Es wurde Einvernehmen erzielt, dass der Vorbehalt der ständigen Einrichtung in Artikel 8 Abs. 2 des Abkommens lediglich für Fälle freiberuflicher Tätigkeit gilt. Die Tätigkeit des Gesellschafter-Geschäftsführers gilt nach österreichischem Recht als sonstige selbständige Arbeit und ist daher…
…zufließen, nur dann aus dem DBA eine abkommensrechtliche Verpflichtung zur Steuerfreistellung in Österreich entnommen werden, wenn das deutsche Finanzamt eine korrespondierende Besteuerung vornimmt und sonach zu erkennen gibt, dass es bereits der im Entwurf des Anwendungsschreibens vorgesehenen Auslegung folgt. Bundesministerium für Finanzen, 19. Februar 2013
…sehr dafür, dass die Aufenthalte des deutschen Geschäftsführers in Österreich unter Umständen erfolgen, die im Sinn von § 26 Abs. 2 BAO erkennen lassen, dass er hierbei in Österreich nicht nur vorübergehend verweilt. Damit ist für ihn aber unbeschränkte Steuerpflicht gegeben, die einer Anwendung des § 70…
…auch für jene Grenzgänger, die als Geschäftsführer deutscher Kapitalgesellschaften tätig waren (wenn es sich nicht um wesentlich an der Kapitalgesellschaft beteiligte Geschäftsführer handelte) (EAS 1553). Mit dem Wirksamkeitsbeginn des neuen DBA-Deutschland im Jahr 2003 ist allerdings eine Rechtsänderung eingetreten und es wurde das Besteuerungsrecht…
…der Zuteilungsregel des Artikels 16 unterstellt; ihre Bezüge unterliegen folglich der ausschließlichen Besteuerung in dem Staat, in dem die Kapitalgesellschaft ansässig ist. Dies gilt sowohl für Dienstnehmer-Geschäftsführer wie für Gesellschafter-Geschäftsführer; eine davon abweichende Zuteilung des Besteuerungsrechtes an den Ansässigkeitsstaat eines Grenzgänger-Geschäftsführers ist…
…besteht inländische Steuerpflicht. Die Wortwendung in Artikel 16 Abs. 2, diese Bezüge "dürfen" im Ansässigkeitsstaat der GmbH besteuern, gestattet nicht, für eine Besteuerung im Ansässigkeitsstaat des Geschäftsführers zu optieren. Die Besteuerungsverpflichtung in Österreich ergibt sich aus dem inländischen Recht (§ 98 Abs. 1 Z 4 EStG…
…das Besteuerungsrecht an den Gesellschafter-Geschäftsführerbezügen zu, in dem sich der Sitz der Gesellschaft befindet. Nach jenen Grundsätzen, die im OECD-Update 2000 ihren Niederschlag gefunden haben (Z 32.1 ff des OECD-Kommentars zu Artikel 23 des OECD-MA), besteht für den Ansässigkeitsstaat (hier…
…berufen, dann könnte ein Wechsel des Besteuerungsrechtes von Deutschland nach Österreich nur dann eintreten, wenn ihm in der Folge die Bezüge tatsächlich in seiner "Eigenschaft als Geschäftsführer" und nicht weiterhin in seiner Eigenschaft als (den anderen beiden Geschäftsführern weisungsunterworfener) Unternehmensmitarbeiter zufließen. Bundesministerium für Finanzen, 23…
…dass die Bezüge der Gesellschafterdienstnehmer nicht unter Artikel 14 (selbständige Arbeit), sondern unter Artikel 15 (unselbständige Arbeit) des DBA-Schweiz fallen (AÖFV. Nr. 153/1992). Mithin kommt für einen schweizerischen Grenzgänger, der als Gesellschaftergeschäftsführer für seine österreichische GmbH tätig ist, die Grenzgängerregelung des Artikel 15…
…festgehalten : "Das in Artikel 3 Abs. 2 des OECD-Musterabkommens verankerte Grundprinzip einer begrenzten Relevanz des innerstaatlichen Rechtes für die Abkommensinterpretation ist auch dem DBA-Ö/D inhärent." Wenn der VwGH im Fall eines schweizerischen Gesellschaftergeschäftsführers im Erkenntnis vom 20.9.2001, 2000/15/0116…
…Unterzeichnung des österreichisch-liechtensteinischen Doppelbesteuerungsabkommens in Österreich eingetretene Änderung des inländischen Steuerrechts, derzufolge Gesellschafterdienstnehmer nicht mehr als unselbständig erwerbstätig sondern als selbständig erwerbstätig zu besteuern sind, keine Veränderung in der abkommensgemäß für diese Personengruppe vorgesehenen Aufteilung der Besteuerungsrechte eingetreten. Denn durch eine bloße Änderung des…
…einer österreichischen GmbH, dann ist die österreichische GmbH jedenfalls verpflichtet, Kommunalsteuer sowie den Dienstgeberbeitrag samt Zuschlag für ihren Geschäftsführer-Dienstnehmer zu entrichten. Weder aus der EWR-Verordnung 1408/71, die bei Überschreiten der deutschen Sozialversicherungshöchstbeitragsgrundlage in Entlastung von der österreichischen Sozialversicherungspflicht bewirkt, noch aus dem…
…dem sich der Geschäftsführer bei Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit physisch aufhält. Wird auf österreichischem Staatsgebiet keine berufliche Tätigkeit ausgeübt, sind die Bezüge des schweizerischen Geschäftsführers folglich von der österreichischen Besteuerung freizustellen. 01. Oktober 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…2 DBA der Zuteilungsregel des Artikels 14 zugeordnet (Philipp-Loukota-Jirousek, Kommentar Internationales Steuerrecht, Z 14-81). Eine solche Zuordnung der Einkünfte eines Gesellschaftergeschäftsführers unter die DBA-Zuteilungsregel für selbständige Arbeit und nicht unter jene für unselbständige Arbeit ist im Übrigen auch vom VwGH nachvollzogen…
…8 Stunden pro Woche vorsieht und daher ein Auspendeln in den anderen Staat nur an drei Tagen in der Woche nötig ist. Ob im Fall eines Gesellschaftergeschäftsführers die Grenzgängereigenschaft noch anerkannt werden kann, wenn er sich nur zwei Tage pro Woche auf liechtensteinischem Staatsgebiet aufhält…
…Ansässigkeitsstaat dahingehend, die betreffenden Einkünfte unter Artikel 10 zu subsumieren und eine Anrechnung der Quellensteuer zuzulassen. Das BM für Finanzen vermag derzeit aber nicht zu bestätigen, dass die Regelung des Artikels 10 Abs. 3 auch im Negativ-Fall eine Bindungswirkung auf den Ansässigkeitsstaat entfaltet; nämlich…