AlleRichtlinienErlässe & InformationenEAS-Auskünfte2BFG-EntscheidungenUFS-EntscheidungenAmtliche Veröffentlichungen
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EAS 1592Forschungsstipendium an einen italienischen Wissenschaftler
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 2542/2-IV/4/0007.02.2000
…einen Zeitraum von höchstens zwei Jahren vorübergehend aufhält, um an einer Universität, einem College, einer Schule oder anderen Lehranstalt zu unterrichten oder zur forschen, wird in diesem Vertragstaat hinsichtlich der Vergütungen für diese Lehr- oder Forschungstätigkeit nicht besteuert, wenn er in dem anderen Vertragstaat ansässig…
EAS 3451Steuerbefreite Forschungstätigkeit nach Art. 21 DBA-Indien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft2024-0.217.50631.05.2024
…qualifiziert werden können. Darüber hinaus setzt Art. 21 Abs. 1 DBA-Indien 1 voraus, dass die Lehre oder Forschung "an einer Universität, einem College, einer Schule oder einer anderen anerkannten Anstalt dieses anderen Vertragsstaats erfolgt". Gemäß Art. 21 Abs. 3 DBA-Indien bedeutet "anerkannte Anstalt"…