…der staatlichen Sozialversicherung der Schweiz handelt, die von öffentlich-rechtlichen Körperschaften der Schweiz ausgezahlt werden und die folglich nicht unter Artikel 18 DBA-Schweiz, sondern unter die "Kassenstaatsregel" des Artikels 19 des Abkommens fallen, so trifft diese Beurteilung nur für einen Sonderfall zu; nämlich jenen…
…Artikel 18 DBA-Schweiz verwendeten Begriff "Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen, die einer in einem Vertragsstaat ansässigen Person für frühere unselbständige Arbeit gezahlt werden" erfasst. Der Umstand, dass Unfallrenten nach österreichischem innerstaatlichen Recht (§ 25 Abs. 1 lit. c und d EStG 1988) als Einkünfte aus nichtselbständiger…
…Abs. 5 lit. a ausdrücklich den Vorrang von Artikel 18 Abs. 1 lit. b festlegt. Die Steuerbefreiung für die US-Sozialversicherungspension steht allerdings unter Progressionsvorbehalt (Art. 22 Abs. 3 lit. b). 14. Mai 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Der Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen fällt nicht in den sachlichen Anwendungsbereich des DBA-Liechtenstein. Der in Artikel 2 Abs.3 lit. a (iv) des Abkommens genannte "Beitrag vom Einkommen zur Förderung des Wohnbaues und für Zwecke des Familienlastenausgleiches" betrifft die diesbezüglichen Zuschläge zur Einkommensteuer…
…Quellenbesteuerung - der Besteuerung in Österreich. Aus schweizerischen öffentlichen Kassen gezahlte Ruhegehälter sind nach dieser Bestimmung hingegen in Österreich von der Besteuerung - unter Progressionsvorbehalt - freizustellen. Nach der von Österreich vertretenen Auffassung ist für die Zuordnung von Einkünften unter den Begriff "Ruhegehälter" unerheblich, ob diese nach Ruhestandsversetzung…
…auf den Vietnam-Einsatz zurückgehenden Folgekrankheit verstorben ist, - eine US-Sozialversicherungspension - eine Rente aus dem "Survivor Benefits Plan" des US-Verteidigungsministeriums und - eine "Death Pension" des US Department of Veterans Affairs dann handelt es sich hiebei im erstgenannten Fall um in Österreich unter Progressionsvorbehalt steuerfreie…
…nicht vor, weil beide Staaten auf die deutsche Sozialversicherungspension dieselbe Abkommensbestimmung, nämlich Artikel 10, zur Anwendung bringen. Die deutsche Sozialversicherungspension ist daher in Österreich (unter Progressionsvorbehalt) zur Gänze von der Besteuerung freizustellen. 11. Jänner 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Außerdem ist für den Kreis der vom Fremdrentengesetz erfassten Personen (Vertriebene, vertriebene Verfolgte, Verschleppte) die Möglichkeit gegeben, die bis zum Verlassen des Herkunfts- bzw. Verschleppungsgebietes in der ausländischen Rentenversicherung zurückgelegten Zeiten in der deutschen Rentenversicherung steigernd zu berücksichtigen. Im Verhältnis zwischen Deutschland und Österreich ist…
…Die gleiche Regelung gilt für die ASVG-Pension. Die zur gegenteiligen Rechtsfolge führende Bestimmung des Artikels 19 DBA-Schweiz wäre nur dann anzuwenden, wenn der Pensionist im öffentlichen Dienst Österreichs beschäftigt gewesen wäre. 4. Oktober 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der…
…ansässig war und die 1992 bis Ende 1994 in Deutschland unselbständig beschäftigt war, im Jahr 1995 deutsche Arbeitslosenunterstützung, dann sind diese deutschen Bezüge gemäß Art. 10 DBA-Deutschland aus der inländischen Besteuerungsgrundlage auszuscheiden, aber für Zwecke des Progressionsvorbehaltes zu berücksichtigen. Der Ansatz für Progressionszwecke ist…
…000,- sowie im Gefolge davon auch eine Firmenpensionsnachzahlung von über S 50.000,-, dann ist die Sozialversicherungspension gemäß Artikel 10 DBA-Ö/Deutschland von der österreichischen Besteuerung freizustellen und darf nur für Belange des Progressionsvorbehaltes berücksichtigt werden; die Firmenpensionsnachzahlung ist hingegen gemäß Artikel 9 Abs…
…seinerzeitigen Beiträge teils vom schweizerischen Arbeitgeber und teils von ihr persönlich eingezahlt worden sind, so wird durch Artikel 21 des DBA-Schweiz das Besteuerungsrecht an dieser Rente ab Wohnsitzverlegung Österreich zugewiesen; Österreich kann die diese international übertragene Steuerberechtigung aber nur nach den Regeln für Gegenleistungsrenten (…
Gemäß Art. 19 Abs. 1 DBA-Schweiz dürfen Ruhegehälter, die ein Vertragsstaat für ihm erbrachte frühere Dienstleistungen oder Arbeitsleistungen auszahlt, in diesem Staat besteuert werden. Dies gilt auch dann, wenn solche Vergütungen von einem Land, von einem Kanton, von einer Gemeinde, einem Gemeindeverband oder einer…
…öffentlich-rechtlicher Grundlage der sozialen Sicherheit dienen. Das deutsche Konkursausfallgeld, Schlechtwettergeld und Wintergeld wurde daher der Steuerzuteilungsregel für Sozialversicherungen zugeordnet. Nach Auffassung des BM für Finanzen wird diese Beurteilung sinngemäß für die von den österreichischen Sozialversicherungseinrichtungen getragenen Entgeltfortzahlungen im Krankheitsfall sowie für die Leistungen der…
Unfallrenten haben nach Auffassung des BMF Schadenersatzcharakter und stellen kein Entgelt für frühere unselbständige Arbeit dar (EAS 170); sie fallen daher weder unter Artikel 15 des OECD-Musterabkommens (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit) noch auch unter Artikel 18 (Ruhegehälter); denn sie sind nicht von dem in…
…Heimatstaat zurückkehren wird und dass diesfalls die Pensionsleistungen keinen Steuerertrag in Österreich hinterlassen werden: Die Kohärenz eines Steuersystems (jener Staat, der die getätigten Aufwendungen steuermindernd berücksichtigt, soll auch die hiedurch finanzierten späteren Einkünfte besteuern) nötigt daher nicht zur Zulassung eines Sonderausgabenabzuges für die nach Österreich…
Wird aus Anlass einer Wohnsitzverlegung von der Schweiz nach Österreich und einer damit zusammenhängenden Aufgabe der unselbständigen Erwerbstätigkeit in der Schweiz von der schweizerischen AHV-Rentenversicherung eine Rückzahlung der seinerzeit eingezahlten Rentenversicherungspflichtbeiträge geleistet, dann wird zunächst zu untersuchen sein, ob diese Rückzahlung zu den nach…
…Tätigkeit gewertet und folglich der deutschen Besteuerung zugeführt werden, hätte zur Folge, dass auf österreichischer Seite gemäß Art. 8 Abs. 2 DBA-Deutschland eine Entlastung von der Abzugsbesteuerung zu gewähren ist. Sollte allerdings auch auf deutscher Seite den Honoraren der Charakter von Entgelt für eine…