…Bulgarien die ausschließliche Besteuerung im Ansässigkeitsstaat vor. Unter den gegebenen Umständen setzt aber eine abkommenskonforme Steuerfreistellung in Österreich voraus, dass eine Ansässigkeitsbescheinigung der bulgarischen Steuerverwaltung vorliegt, in der angesichts des Bestandes eines Doppelwohnsitzes ausdrücklich die Ansässigkeit im Sinn des Doppelbesteuerungsabkommens in Bulgarien bestätigt wird. Wird…
…10 Abs. 2 KStG). Andere Gestaltungen (z.B. die zur Risikominimierung erforderliche Zusammenfassung der bulgarischen Dividenden-Investmentwerte in einer Hand erfolgt in einer österreichischen Investment-Gesellschaft) wären von diesen steuerlichen Nachteilen verschont. 20. September 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: