Werden von einem österreichischen Unternehmen Gerüste für Brückenbauten in Deutschland an bauausführende deutsche Bauträger vermietet, so führt eine derartige Vermietung für sich allein nicht zum Entstehen einer deutschen Betriebstätte im Sinn des DBA-Deutschland. Eine differenzierte Betrachtung kann indessen erforderlich werden, wenn das österreichische Unternehmen…
…worden, denen jedenfalls gewerblicher Aktivitätscharakter beizumessen ist; diese Liste ist bei den erwähnten Gesprächen auch der deutschen Seite übergeben worden. Darnach gehören zu den Betrieben gewerblicher Art: Altersheime, Ankündigungsbetriebe, Ausstellungen, Bauhöfe, Bestattungsanstalten, botanische Gärten, Brückenwaagen, Büchereien, Druckereien, Erholungsheime, Erziehungsheime, E-Werke, Freibäder, Gärten, Gärtnereien, Gaststättenbetriebe…