…auf 1/4 der Vertragslaufzeit die Qualifikation des Ansässigkeitsstaates innehat. Für die Beantwortung dieser Frage ist wesentlich, ob die abkommensrechtliche Zuteilung des Besteuerungsrechtes an der gegenständlichen Pauschalvergütung nach Kausalitätsgrundsätzen oder nach Zuflussgrundsätzen erfolgt. Aus der allgemein üblichen Auslegungspraxis lässt sich - zumindest tendenziell - als Richtschnur ableiten…
Auf Grund des österreichisch-deutschen Rechtshilfevertrages vom 4. Okt. 1954, BGBl. Nr. 249/1955, besteht die Verpflichtung, in Deutschland unanfechtbar gewordene deutsche Abgabenrückstände anzuerkennen und in Österreich für vollstreckbar zu erklären (Art. 11 Abs. 2). Diese vertragliche Verpflichtung zur zwangsweisen Abgabeneinbringung besteht unabhängig davon, ob…
Die Besteuerungsrechte an Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit sind im Recht der Doppelbesteuerungsabkommen nach Kausalitätsgrundsätzen und nicht nach Zuflussgrundsätzen international aufzuteilen. Fließen daher einem ehemaligen Dienstnehmer eines deutschen Unternehmens, der 1991 nach Beendigung seines Arbeitsverhältnisses seine Ansässigkeit von Deutschland nach Österreich verlegt hat, auf Grund eines…