…in weiterer Folge jedoch die Frage, wie die Bezüge des Mitglieds der Beratungs- und Entscheidungsgremien des Hongkong-Trusts und - falls dies der Fall sein sollte - Zuwendungen an das Mitglied als Begünstigten des Trusts zu behandeln sind. Was diese Bezüge betrifft, könnte aus der Sicht des…
…2 DBA Deutschland auch die Bezüge der Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder in die Quellenzuteilung des Art. 16 DBA Deutschland einbezogen worden sind (vgl. Loukota/Jirousek, Internationales Steuerrecht (I/1), Z 16, 4 ff). Dies vermag jedoch keine Subsumption der Einkünfte der Mitglieder des wissenschaftlichen Beirats unter…
…eine überwachende Funktion als Aufsichtsrat gezahlt werden (VwGH 31.7.1996, 92/13/0172). Besteht bei einer schweizerischen GmbH kein Aufsichtsrat, weil das schweizerische Gesellschaftsrecht ein solches Gremium nicht vorsieht, und wird anstelle dessen im Gesellschaftsvertrag ein "Beirat" mit überwachender Funktion eingerichtet und nimmt weiters…
…Artikel 8 Abs. 4 und sind daher nicht auf Grund dieser Bestimmung in Österreich von der Besteuerung freizustellen; es spricht vieles dafür, dass eine derartige Tätigkeit im Geltungsbereich der österreichischen Rechtsordnung entweder als eine freiberufliche Tätigkeit (Unternehmensberatung) oder als gewerbliche Tätigkeit einzustufen ist; in beiden…
…als die Manager ihre Beiratsfunktion selbständig und nicht als weisungsgebundene Dienstnehmer der deutschen Muttergesellschaft ausüben. Denn auch die Mitglieder eines Aufsichtsrates werden von der Gesellschafterversammlung bestellt und werden daher bei ihrer Überwachungstätigkeit auf die Interessen der sie entsendenden Gesellschafter achten. Das durch das DBA-Deutschland…
…die zivilrechtlich als Werkvertrag ausgestaltete Vereinbarung mit der schweizerischen GmbH auch in wirtschaftlicher Betrachtungsweise nicht als Dienstverhältnis zu werten (Hinweis auf LStR 2002 Rz 945) und jene Einkünfte, die der schweizerischen Betriebstätte des Geschäftsführers zuzurechnen sind, in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Bundesministerium für Finanzen…
…Aufgabe der bulgarischen Staatsbürgerschaft) weiterhin für bulgarische Kapitalgesellschaften als Aufsichtsrat tätig, dann bewirkt der - ebenfalls vom OECD-Musterabkommen abweichende Artikel 11 DBA-BG - dass diese Bezüge im Ansässigkeitsstaat, sonach in Österreich zu versteuern und folglich in Bulgarien von der Besteuerung freizustellen sind. Besteht Bulgarien darauf…
…besteht und ob diese Sachbeurteilung sodann auch auf deutscher Seite korrespondierend wahrgenommen wird (Besteuerungsnachweis als Indiz). Steht zB ein Büroraum zur Verfügung, dann wird dieser vermutlich sowohl für Belange der Aufsichtsratsvergütungen als auch für Belange der Beratungshonorare das Besteuerungsrecht von Deutschland nach Österreich ziehen. Und…
…in Österreich ansässige Person in ihrer Eigenschaft als Mitglied des Aufsichtsrates einer deutschen Gesellschaft bezieht, in Deutschland besteuert werden. Ist das österreichische Aufsichtsratsmitglied in seiner Eigenschaft als Dienstnehmer einer österreichischen Konzerngesellschaft in den Aufsichtsrat der deutschen Gesellschaft entsandt, und wird auf deutscher Seite die daher…
…des "Interim Management" tätig und werden von dieser AG im Rahmen dieses Geschäftsmodells auch Vorstands-Mandate bzw. Geschäftsführertätigkeiten bei österreichischen Gesellschaften wahrgenommen, so sind die hierfür von den österreichischen Gesellschaften geleisteten Entgelte den als Vorstandsmitgliedern bzw. Geschäftsführern agierenden physischen Personen zuzurechnen, und zwar auch dann…
…Besteuerung in Österreich unterliegen. In dem zitierten Beschwerdefall sind die Vergütungen nach österreichischem Recht als Einkünfte aus selbständiger Arbeit qualifiziert worden und es ist daher seitens des Gerichtshofes die Anwendung von Artikel 14 bzw. alternativ von Artikel 21 des DBA-Schweiz als rechtsrichtig angesehen worden…
Bekleidet ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger an einer ihm über einer schweizerische Holdinggesellschaft zu 100% gehörenden schweizerischen Kapitalgesellschaft die Position eines Verwaltungsrates und ist dieser Verwaltungsrat nicht mit der Überwachung, sondern mit der Geschäftsführung der Kapitalgesellschaft betraut, dann fallen die Verwaltungsratsvergütungen nicht unter Artikel 16…
…der Einordnung der Funktionsgebühr ist jedoch eine sachverhaltsabhängige Frage, die stets nach den Umständen des Einzelfalls zu beurteilen ist und nicht im ministeriellen Auskunftsverfahren beantwortet werden kann. Die Einkünfte als Vorstandsmitglied der slowakischen AG wären abkommensrechtlich nur dann unter Art. 16 DBA-Slowakei zu subsumieren…
…bereinigt werden kann. Denn nur Qualifikationskonflikte, die bei übereinstimmender Auffassung der beiden Vertragstaaten über das Vorliegen eines Anwendungsfalls von Artikel 3 Abs. 2 des Abkommens und daraus folgend durch unterschiedliche Normen des innerstaatlichen Rechts verursacht sind, müssen vom Ansässigkeitsstaat gemäß Artikel 23 gelöst werden; dies…
…eingeschränkt und vor allem die Tätigkeit organisatorisch stark in die Stiftung eingegliedert ist, wie dies etwa erkennbar würde, wenn die gesamte oder doch überwiegende Arbeitszeit der Stiftungsverwaltung gewidmet werden muss, wird von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit auszugehen sein. Keinesfalls aber könnten die Vorstandseinkünfte als solche…
…Gesellschaft als Arbeitgeber ansieht oder sie davon ausgeht, dass das Büro in der schweizerischen Kapitalgesellschaft eine Betriebstätte der österreichischen Konzerngesellschaft darstellt. Kann einer solchen Sachverhaltsbeurteilung auch auf österreichischer Seite gefolgt werden, ist der Schweiz keine Verletzung des Abkommens entgegenzuhalten; die Schweiz ist diesfalls steuerberechtigt und…
…abkommenskonform, als es sich hiebei um Vergütungen handelt, mit denen Leistungen abgegolten werden, die tatsächlich auf schweizerischem Staatsgebiet ausgeübt worden sind. Insoweit sind - soweit die Vergütungen nicht wegen unangemessener Höhe als verdeckte Gewinnausschüttungen zu werten sind - die Vergütungen in Österreich von der Besteuerung freizustellen. 01…
…gewähren sein. Ob der eine oder andere Fall vorliegt, könnte durch eine entsprechende Bescheinigung der fürstlich-liechtensteinischen Steuerverwaltung geklärt werden. Die Frage bezüglich der Familienbeihilfenberechtigung müsste zuständigkeitshalber von Ihnen dem BM für Umwelt, Jugend und Familie vorgelegt werden. 5. Februar 1996 Für den Bundesminister: Dr…
…für Finanzen vorgenommen werden kann. Fallen die Vorstandsbezüge unter Artikel 15 des DBA-CSFR so tritt bei dem in der CSFR ansässigen Vorstandsvorsitzenden inländische Steuerpflicht nur insoweit ein, als seine Tätigkeit auf österreichischem Staatsgebiet erbracht wird; keine Steuerpflicht besteht sonach für jenen Teil der Vorstandsbezüge…
…Österreich ansässigen Abgabepflichtigen nur dann Einkünfte von der Besteuerung zu befreien, wenn diese Einkünfte nach diesem Abkommen in Bulgarien besteuert werden dürfen. Bezieht ein in Österreich ansässiger Abgabepflichtiger von mehreren bulgarischen Konzerngesellschaften Bezüge als Mitglied des Vorstandes dieser Gesellschaften und ist Bulgarien nach seinem Recht…