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EAS 1081Inländischer Betriebstättenverlustvortrag bei deutscher Verlust-Organschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 12/16-IV/4/9717.06.1997

…Ergebnis klargestellt, dass für die Beurteilung, ob eine in Österreich beschränkt steuerpflichtige deutsche Kapitalgesellschaft über ausreichende ausländische Einkünfte zur Gegenverrechnung mit österreichischen Betriebstättenverlusten verfügt, nur auf die Einkommenslage dieses Steuerpflichtigen und nicht auf jene einer Personengesellschaft abgestellt wird, die als Organträger in Deutschland fungiert. Solange…

EAS 2460Verwertung von inländischen Baubetriebstättenverlusten ausländischer Baufirmen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 8/5-IV/4/0417.05.2004

…dann tritt geradezu "automatisch" ein inländischer Verlustausgleich ein, da bei der beschränkt steuerpflichtigen ausländischen Kapitalgesellschaft die positiven und negativen Jahresergebnisse der inländischen Betriebstätte nur in zusammengefasster Form der Besteuerung zugeführt werden. Um dieses Ergebnis zu erreichen bedarf es daher nicht der Inanspruchnahme des Betriebstättendiskriminierungsverbotes des…

EAS 713Betriebstättenverlustvortrag nach grenzüberschreitender Umwandlung einer inländischen Tochtergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 3020/72/1-IV/4/9506.09.1995

…Umwandlungsgesetzes und des Art. II UmgrStG. auf die deutsche Muttergesellschaft umgewandelt und in der Folge als Zweigniederlassung (Betriebstätte) der deutschen Gesellschaft in Österreich weitergeführt, dann ist die beschränkt steuerpflichtige deutsche Muttergesellschaft hinsichtlich der Verlustvorträge den einschränkenden Bestimmungen des § 102 Abs. 2 Z. 2 EStG unterworfen…

EAS 2595Inlandsbetriebstättenverluste und Verlustvorträge im Ausland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0188-IV/4/200519.04.2005

…einer Verlustverwertung im Betriebstättenstaat steht damit unter dem gesetzlichen Vorbehalt, dass diese Verwertung wegen positiver Auslandseinkünfte des Abgabepflichtigen nicht zu einer Verlustdoppelverwertung führt. Wird daher einer in Deutschland ansässigen Steuerpflichtigen von einem deutschen Finanzamt bestätigt, dass die in den Jahren 1995 und 1996 in Österreich…

EAS 1460Inländische Betriebstättenverluste einer deutschen GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftJ 4/1-IV/4/9931.05.1999

…Österreich vortragsfähig werden. Die Verwertung des nach den vorstehenden Ausführungen in Österreich vortragsfähigen Betriebstättenverlustvolumens im Fall einer späteren Betriebstätteneinbringung in eine österreichische GmbH richtet sich nach den Grundsätzen des § 21 UmgrStG. 31. Mai 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 1770Verlustvortragsverordnung zum DBA-Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/76-IV/4/0119.02.2001

…deutschen Doppelbesteuerungsabkommens vom 24. August 2000 umgesetzt. Darnach besteht u.a. für Inlandsbetriebstätten deutscher Unternehmer für ab 1998 anfallenden Verluste ungeachtet der Höhe der übrigen Welteinkünfte des deutschen Unternehmers die Verlustvortragsmöglichkeit in Österreich; dies allerdings nur insoweit, als hiedurch keine Verlustdoppelverwertung eintritt. Eine Verlustdoppelverwertung würde…

EAS 2055Zur Vortragsfähigkeit inländischer Betriebstättenverlustüberhänge
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftR 170/1-IV/4/0214.05.2002

…Diese Vortragsfähigkeit geht nicht dadurch verloren, dass der beschränkt Steuerpflichtige in der Folge in die österreichische unbeschränkte Steuerpflicht eintritt. Wird daher von der deutschen Steuerverwaltung bestätigt, dass die Verlustüberhänge der Jahre 1993 bis 1997 in Deutschland aus verfahrensrechtlichen (zB Eintritt der Festsetzungsverjährung) oder materiellrechtlichen (zB…

EAS 86Verlustvortragsbeschränkung für Steuerausländer EG-konform
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 1999/3/1-IV/4/9204.02.1992

…nur subsidiär gegenüber dem Heimatstaat zulässt. Ob der Heimatstaat des ausländischen Unternehmens seine ihn primär treffende Aufgabe der Berücksichtigung von Auslandsverlusten wahrnimmt oder nicht, ist für die Verlustvortragsfähigkeit der in inländischen Betriebstätten angefallenen Verluste unerheblich; entscheidend ist einzig und allein, ob das ausländische Unternehmen über…

EAS 2230Altverluste nach dem EStG 1972 von beschränkt Steuerpflichtigen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 80/2-IV/4/0320.02.2003

…der beschränkten Steuerpflicht unterworfene Unternehmer in österreichischen Betriebstätten erlitten haben, waren nach der bis Ende 1988 geltenden Rechtslage des EStG 1972 in Österreich nicht auf spätere Betriebstättengewinne vortragsfähig, da beschränkt Steuerpflichtige (Steuerausländer) generell vom Sonderausgabenabzug ausgeschlossen waren. Mit dem Wirksamkeitsbeginn des EStG 1988 wurde für…

EAS 1653Verwertung deutscher Verluste nach Wohnsitzverlegung nach Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 503/2-IV/4/0008.05.2000

Hat ein in Deutschland ansässiger Steuerpflichtiger mit inländischem Zweitwohnsitz in Deutschland betriebliche Verluste erlitten, die nach Aufgabe des deutschen Betriebes und Verlegung des Hauptwohnsitzes nach Österreich auf deutscher Seite nicht mehr verwertet werden konnten, dann können diese Verluste auch auf österreichischer Seite die Besteuerungsgrundlage nicht…

EAS 1095Verlustvortrag für deutsche Gesellschafter mit inländischem Zweitwohnsitz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 148/1-IV/4/9707.07.1997

…Sommermonate für Urlaubsaufenthalte benützt wird, begründet einen solchen zur unbeschränkten Steuerpflicht führenden Wohnsitz. Der Umstand, dass auf Grund des DBA-Deutschland infolge des deutschen Hauptwohnsitzes die Besteuerungsrechte der Republik Österreich auf bestimmte Inlandseinkünfte beschränkt werden, bewirkt nicht, dass hiedurch die Vorschriften für beschränkt Steuerpflichtige zur…

EAS 770Verlustverrechnung beschränkt Steuerpflichtiger
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 3195/4/1-IV/4/9527.11.1995

  Es ist zu erwarten, dass die vom Verfassungsgerichtshof mit Wirkung 30.6.1996 aufgehobene Verlustvortragsbeschränkung für Steuerausländer (§ 102 Abs. 2 Z 2 EStG) durch eine im Grundsätzlichen ähnliche Nachfolgebestimmung in ihrer wesentlichen Wirkung aufrechterhalten wird. Dies vor allem deshalb, weil die höchstgerichtliche Aufhebung nicht…

EAS 594Verlustvortrag bei inländischem Zweitwohnsitz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftR 1273/4/1-IV/4/9516.03.1995

…in Österreich nach den Grundsätzen der unbeschränkten Steuerpflicht zu besteuern ist; dies auch dann, wenn derselbe Gesellschafter im Jahr 1994 in Deutschland Einkünfte in der Größenordnung von S 30 Mill erzielt hat. 16. März 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 1554Inländische Betriebstättenverluste 1997/98 einer deutschen AG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 13/17-IV/4/9917.11.1999

…des Umgründungssteuergesetzes eine steuerneutrale Umgründung der Mitunternehmerschaften in eine Kapitalgesellschaft vorgenommen, dann wird die auf Grund der künftigen Verordnung eintretende Verlustvortragsfähigkeit nach den Grundsätzen des Umgründungssteuergesetzes auf die übernehmende Kapitalgesellschaft übergehen. 17. November 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 2211Auslandsverluste vor Betriebsverlagerung in eine inländische Betriebstätte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftO 57/1-IV/4/0316.01.2003

…nicht berücksichtigt werden (EStR 2000 Rz 8059 vorletzter Absatz). "Umso weniger", wenn es sich um Auslandsverluste vor Eintritt in die beschränkte Steuerpflicht handelt. Unter diesen Gegebenheiten ist aus einer Bezugnahme auf das Auslandsverlusterkenntnis des VwGH vom 25.09.2001, 99/14/0217, nichts zu gewinnen…

EAS 7Inländische Verluste einer deutschen GesmbH aus Kommanditbeteiligungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 2217/1/1-IV/4/9131.05.1991

Die Neuordnung der Verlustvortragsmöglichkeit für Steuerausländer (beschränkt Steuerpflichtige) durch das AbgÄG 1989 beruht auf dem Prinzip, dass primär der Heimatstaat eines Abgabepflichtigen dazu berufen ist, Auslandsverluste zu verwerten. Nur wenn dies wegen mangelnder positiver Einkünfte dem Heimatstaat nicht möglich ist, tritt subsidiär in Österreich die…

EAS 1722Inländischer Verlust einer deutschen Bau-Personengesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 580/1-IV/4/0009.10.2000

…werden kann, wird bei Unternehmern aus EU-Staaten eine im Inland geführte Buchhaltung nicht als Voraussetzung für die Zuerkennung des Verlustvortrages verlangt (EuGH v. 14.9.99, C-250/97, FUTURA). 09. Oktober 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 3385Verlustverrechnung bei Veräußerung von GmbH & Co KG Anteilen durch eine schweizerische Kommanditistin
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0789-VI/8/201618.07.2017

Veräußert eine in der Schweiz ansässige und in Österreich nur beschränkt steuerpflichtige natürliche Person ihre Anteile an einer betrieblich tätigen österreichischen Personengesellschaft, so unterliegt ein dabei entstehender Veräußerungsgewinn gemäß Art. 13 Abs. 2 DBA Schweiz dem österreichischen Besteuerungsanspruch, denn das Abkommen behandelt die Beteiligung eines…

EAS 2034In der Schweiz progressionsmindernd berücksichtigter Betriebstättenverlust
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4282/1-IV/4/0224.04.2002

…Das Verlustvortragsrecht geht daher für das in der Schweiz ansässige Unternehmen auf Grund des Betriebstätten-Diskriminierungsverbotes nicht dadurch verloren, dass sich im Rahmen des "negativen Progressionsvorbehaltes" die schweizerische Steuerbelastung auf den übrigen Einkünften des Schweizer Steuerpflichtigen gemindert hat. Das Diskriminierungsverbot kann allerdings nicht so ausgelegt…

EAS 434Verlustvortragsbeschränkung für deutsche Kommanditisten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1483/130-IV/4/9425.04.1994

…Steuerbescheide oder auch dem österreichischen Steuerrecht angepasste Bilanzen der deutschen betrieblichen Betätigungen des Steuerpflichtigen abverlangt werden, liegt in der Entscheidungsbefugnis der Abgabenbehörde, die sich bei Auslandsbeziehungen auf eine erhöhte Mitwirkungspflicht berufen kann. 25. April 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: