…Relevanz sein, wenn das österreichisch-deutsche Doppelbesteuerungsabkommen eine dem Art. 24 Abs. 3 OECD-MA nachgebildete Betriebstättennichtdiskriminierungsklausel enthielte. Dies ist aber in dem aus dem Jahr 1954 stammenden Abkommen nicht der Fall. 7. Juli 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Gemäß Artikel 24 Abs. 2 DBA-Schweiz darf die Besteuerung einer im Inland unterhaltenen Betriebstätte einer schweizerischen Kapitalgesellschaft nicht ungünstiger sein als die Besteuerung eines in Österreich ansässigen Unternehmens, das die gleiche Tätigkeit ausübt. Daraus folgt, dass die einer österreichischen Kapitalgesellschaft in § 11 Abs. 2…
Unterhält eine deutsche Baufirma in Österreich mehrere Baubetriebstätten, von denen einige einen Verlust, andere einen Gewinn erbringen, dann tritt geradezu "automatisch" ein inländischer Verlustausgleich ein, da bei der beschränkt steuerpflichtigen ausländischen Kapitalgesellschaft die positiven und negativen Jahresergebnisse der inländischen Betriebstätte nur in zusammengefasster Form der…
Fließen einer operativ tätigen österreichischen GmbH & Co KG, deren einziger Kommanditist eine zu 100% beteiligte deutsche GmbH ist, Gewinnausschüttungen ihrer österreichischen Tochter-GmbH zu, dann ist diese Gewinnausschüttung gemäß Artikel 24 Abs. 3 (Betriebstättendiskriminierungsverbot) in Verbindung mit § 94 Z 2 EStG 1988 vom Kapitalertragsteuerabzug befreit…
Hat ein österreichisches Unternehmen mit einem deutschen Unternehmen einen Vertrag über Sicherheitsprüfungen abgeschlossen, die längerfristig in wechselnden Räumen des deutschen Unternehmens stattfinden, dann entsteht durch die bloße Mitbenutzung von Räumen des deutschen Unternehmens nach der derzeitigen Verwaltungspraxis in der Regel keine deutsche Betriebstätte (VPR 2010…
Wurde im Zuge einer GPLA-Prüfung vom zuständigen Finanzamt eine in Tschechien ansässige Steuerpflichtige, die für eine österreichische Firma Werbemittel mit eigenem PKW zur Verteilung brachte, als gewerblich tätig eingestuft, dann steht gemäß Artikel 7 iVm Art. 5 Abs. 3 lit. b DBA Tschechien das…
Hat ein schweizerisches Unternehmen in seiner österreichischen Betriebstätte einen Verlust erlitten, dann ist das schweizerische Unternehmen auf Grund des Diskriminierungsverbotes des Artikels 24 Z 2 DBA-Schweiz berechtigt, diesen Verlust in gleicher Weise wie ein in Österreich ansässiges Unternehmen auf Betriebstättengewinne von Folgejahren vorzutragen. Es…
Beabsichtigt eine deutsche Edelmetallverwertungs-GmbH von Privatpersonen Edelmetalle in Österreich anzukaufen und sollen hierfür in Österreich in wechselnden Hotels jeweils kurzfristig Räume angemietet werden, um diesen Edelmetalleinkauf durch Angestellte besorgen zu lassen, so kann darin keine Begründung einer inländischen Betriebstätte gesehen werden, sodass hierdurch keine…
Hat ein Dienstnehmer eines österreichischen Unternehmens, der unter Aufgabe seines inländischen Wohnsitzes nach Frankreich entsandt worden ist, im Jahr 1990 in Österreich einen Verlust aus Gewerbebetrieb erlitten, dessen Berücksichtigung bei der inländischen Einkommensteuerveranlagung 1992 angestrebt wird, dann ist eine derartige Verlustverwertung nur nach Maßgabe von…
Erbringt eine norwegische Kapitalgesellschaft durch 20 - 40 Mitarbeiter einer österreichischen Kapitalgesellschaft gegenüber während einer Zeitdauer von rund 15 bis 18 Monaten technische Beratungsleistungen und wird hiebei eine inländische Betriebstätte begründet, dann unterliegen die von dieser Betriebstätte erzielten Gewinne gemäß Artikel 7 DBA-Norwegen der österreichischen…
Wird ein Generalunternehmer in seinem Ansässigkeitsstaat mit Bahnbau- und Bahninstandsetzungsarbeiten beauftragt, verfügt er dabei grundsätzlich über Personal und Sachmittel (insb. Maschinen) um diese Aufträge durchzuführen und bedient er sich zur Durchführung der Arbeiten regelmäßig auch ausländischer Subunternehmer, so stellt sich die Frage, ob der - neben…
Werden von einer operativen österreichischen GmbH&Co KG mit 60%igem österreichischem GmbH-Gesellschafter und mit 40-prozentigem deutschen GmbH-Gesellschafter Anteile an osteuropäischen Betriebsgesellschaften gehalten, die ebenfalls als Personengesellschaften organisiert sind, dann sind die Anlaufverluste der Ostgesellschaften bei der Gewinnermittlung für den beschränkt steuerpflichtigen…
Hat eine deutsche GmbH in Österreich ein Büro angemietet und als Zweigniederlassung im Firmenbuch eintragen lassen, weil man dadurch einen günstigeren Zugang zum österreichischen Markt erhoffte, dann ist vorweg zu beurteilen, ob und gegebenenfalls welche Funktionen in diesem Büro noch ausgeübt werden, oder ob es…
Unterhält eine in Deutschland ansässige Filmproduktions-GmbH (M-GmbH) aufgrund ihrer dauerhaften Tätigkeiten durch eine feste Einrichtung im Inland eine Betriebsstätte in Österreich und hält diese 100% der Anteile an einer ebenfalls in Deutschland ansässigen Tochter-GmbH (T-GmbH), welche einmalig für rund sechs Wochen…
Die Rechtsauffassung der Finanzverwaltung in Bezug auf die Behandlung von Verlusten, die in einer inländischen Betriebstätte einer deutschen Kapitalgesellschaft angefallen sind, hat sich nach den Vorschriften des § 102 EStG zu richten. Darnach kann in Österreich ein Verlustvortrag nur subsidiär erfolgen, d.h. nur dann, wenn…
Hat ein im Sozialbereich tätiger österreichischer Großverein mit Gemeinnützigkeitsstatus in Deutschland Liegenschaften geerbt, die vermögensverwaltend genutzt werden, dann verstößt Deutschland nicht gegen das DBA-Betriebstättendiskriminierungsverbot des Artikels 24 DBA, wenn vermögensverwaltende Einkünfte vergleichbarer deutscher gemeinnütziger Einrichtungen steuerfrei gestellt werden, die gleichen Einkünfte österreichischer gemeinnütziger Einrichtungen…
Das DBA-Deutschland-1954 enthält kein dem Artikel 24 Abs. 3 OECD-MA nachgebildetes Betriebstättendiskriminierungsverbot. Dieses Abkommen vermag daher keine geeignete Rechtsgrundlage für eine Gleichstellung der von beschränkt Steuerpflichtigen in Österreich unterhaltenen Betriebstätten mit jenen der unbeschränkt Steuerpflichtigen abzugeben. Die in § 11 Abs. 2 KStG…
Bezieht eine deutsche GmbH über ihre österreichische Betriebstätte Einkünfte aus Auslandsbeteiligungen dieser Betriebstätte (Gewinnausschüttungen sowie allfällige Gewinne aus einer Veräußerung solcher Beteiligungen) dann sind diese gemäß § 21 Abs. 1 Z 2 lit. a KStG 1988 nach Maßgabe des § 10 KStG 1988 steuerfrei. Ist diese deutsche…
Hat sich eine deutsche GmbH & Co KG mit fünf deutschen Investoren (in Deutschland ansässigen natürlichen Personen) als atypisch stiller Gesellschafter an einer österreichischen GmbH beteiligt, die in Form einer Betriebstätte eine bulgarische Fabrik betreibt, dann erscheint folgende Sichtweise vertretbar: Wenn die mit den deutschen Investoren…
Übernimmt eine österreichische GmbH die Bewirtschaftung der Zugrestaurants und den Fahrverkauf in zwischen Österreich und Tschechien verkehrenden internationalen Zügen, dann ist zu prüfen, ob hier Dienstleistungen im Sinn von Artikel 5 Abs. 3 lit. b DBA-Tschechien auf tschechischem Staatsgebiet erbracht werden. Zutreffendenfalls würde hierdurch…