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3 228 Treffer300 msnur geltende Fassungen
EAS 3409Kein KESt-Abzug bei Ausschüttung an mittelbar zu 100% beteiligte französische Kapitalgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0132-IV/8/201828.09.2018

…Steuernummer mitgeteilt wird (analog zu EStR 2000 Rz 8029). Aus dem in Art. 24 Abs. 2 DBA Österreich-Frankreich festgeschriebenen Betriebsstättendiskriminierungsverbot ergeben sich keine über EU-Recht hinausgehenden Erleichterungen (siehe auch EStR 2000 Rz 7755c für DBA mit Drittstaaten). Bundesministerium für Finanzen, 28. September 2018

EAS 2152Eigenkapitalverzinsung und Betriebstättendiskriminierungsverbot
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/44-IV/4/0228.10.2002

Gemäß Artikel 24 Abs. 2 DBA-Schweiz darf die Besteuerung einer im Inland unterhaltenen Betriebstätte einer schweizerischen Kapitalgesellschaft nicht ungünstiger sein als die Besteuerung eines in Österreich ansässigen Unternehmens, das die gleiche Tätigkeit ausübt. Daraus folgt, dass die einer österreichischen Kapitalgesellschaft in § 11 Abs. 2…

EAS 2460Verwertung von inländischen Baubetriebstättenverlusten ausländischer Baufirmen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 8/5-IV/4/0417.05.2004

…negativen Jahresergebnisse der inländischen Betriebstätte nur in zusammengefasster Form der Besteuerung zugeführt werden. Um dieses Ergebnis zu erreichen bedarf es daher nicht der Inanspruchnahme des Betriebstättendiskriminierungsverbotes des DBA-Deutschland. Geht es hingegen darum, dass die ausländische Baufirma im Jahre 1 eine inländische Baubetriebstätte mit einem…

EAS 2542Inlandsschachteldividenden einer inländischen KG mit deutscher GmbH-Kommanditistin
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0339-IV/4/200428.12.2004

…gemäß Artikel 24 Abs. 3 (Betriebstättendiskriminierungsverbot) in Verbindung mit § 94 Z 2 EStG 1988 vom Kapitalertragsteuerabzug befreit. Denn gemäß dem Betriebstättendiskriminierungsverbot darf die Besteuerung von Inlandsbetriebstätten deutscher Unternehmen (hier: die die Beteiligung haltende inländische Mitunternehmerschafts-Betriebstätte der deutschen GmbH) nicht ungünstiger sein, als die Besteuerung…

EAS 1318Inländische Betriebstättenverluste im Verhältnis zu Frankreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 552/1-IV/4/9824.08.1998

Hat ein Dienstnehmer eines österreichischen Unternehmens, der unter Aufgabe seines inländischen Wohnsitzes nach Frankreich entsandt worden ist, im Jahr 1990 in Österreich einen Verlust aus Gewerbebetrieb erlitten, dessen Berücksichtigung bei der inländischen Einkommensteuerveranlagung 1992 angestrebt wird, dann ist eine derartige Verlustverwertung nur nach Maßgabe von…

EAS 2034In der Schweiz progressionsmindernd berücksichtigter Betriebstättenverlust
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4282/1-IV/4/0224.04.2002

Hat ein schweizerisches Unternehmen in seiner österreichischen Betriebstätte einen Verlust erlitten, dann ist das schweizerische Unternehmen auf Grund des Diskriminierungsverbotes des Artikels 24 Z 2 DBA-Schweiz berechtigt, diesen Verlust in gleicher Weise wie ein in Österreich ansässiges Unternehmen auf Betriebstättengewinne von Folgejahren vorzutragen. Es…

EAS 2522Verwertung von Drittauslandsverlusten in der inländischen Betriebstätte einer deutschen GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0247-IV/4/200430.11.2004

Werden von einer operativen österreichischen GmbH&Co KG mit 60%igem österreichischem GmbH-Gesellschafter und mit 40-prozentigem deutschen GmbH-Gesellschafter Anteile an osteuropäischen Betriebsgesellschaften gehalten, die ebenfalls als Personengesellschaften organisiert sind, dann sind die Anlaufverluste der Ostgesellschaften bei der Gewinnermittlung für den beschränkt steuerpflichtigen…

EAS 2870EU-widrige Benachteiligung österreichischer gemeinnütziger Einrichtungen in Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0676-IV/4/200720.07.2007

…Betriebstättendiskriminierungsverbot des Artikels 24 DBA, wenn vermögensverwaltende Einkünfte vergleichbarer deutscher gemeinnütziger Einrichtungen steuerfrei gestellt werden, die gleichen Einkünfte österreichischer gemeinnütziger Einrichtungen aber besteuert werden. Denn nach Artikel 24 Abs. 1 DBA ist eine unterschiedliche Behandlung ansässiger und nichtansässiger gemeinnütziger Vereine nicht untersagt und das Betriebstättendiskriminierungsverbot…

EAS 1690Deutsche Unternehmen mit verlust- und gewinnbringenden Inlandsbaustellen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 8/13-IV/4/0017.07.2000

…gem. § 21 Z 1 UmgStG zu keiner Verwertung in den Händen der (ehemaligen) Komplementär-AG Anrecht geben, können nicht auf der Grundlage von Artikel 24 DBA-Schweiz (Betriebstättendiskriminierungsverbot) in den Händen der schweizerischen AG einer weiteren Verwertung in Österreich zugeführt werden; auch dann nicht, wenn…

EAS 2286Eigenkapitalverzinsung bei Personengesellschaften mit deutschen Gesellschaftern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4281/1-IV/4/0312.06.2003

Das DBA-Deutschland-1954 enthält kein dem Artikel 24 Abs. 3 OECD-MA nachgebildetes Betriebstättendiskriminierungsverbot. Dieses Abkommen vermag daher keine geeignete Rechtsgrundlage für eine Gleichstellung der von beschränkt Steuerpflichtigen in Österreich unterhaltenen Betriebstätten mit jenen der unbeschränkt Steuerpflichtigen abzugeben. Die in § 11 Abs. 2 KStG…

EAS 2157In Deutschland ansässige und atypisch still an einer österreichischen GmbH Beteiligte mit bulgarischen Betriebstättengewinnen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 13/10-IV/4/0211.11.2002

Hat sich eine deutsche GmbH & Co KG mit fünf deutschen Investoren (in Deutschland ansässigen natürlichen Personen) als atypisch stiller Gesellschafter an einer österreichischen GmbH beteiligt, die in Form einer Betriebstätte eine bulgarische Fabrik betreibt, dann erscheint folgende Sichtweise vertretbar: Wenn die mit den deutschen Investoren…

EAS 1085Behandlung von inländischen Betriebstättenverlusten deutscher Unternehmen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 149/3-IV/4/9717.06.1997

…erfolgen, d.h. nur dann, wenn der zur Auslandsverlustverwertung primär berufene Ansässigkeitsstaat des Unternehmens hiezu mangels ausreichenden Einkommens des seiner unbeschränkten Steuerpflicht unterliegenden Abgabepflichtigen nicht in der Lage ist. Das DBA-Deutschland enthält kein "Betriebstättendiskriminierungsverbot", sodass durch dieses Abkommen der Anwendung von § 102 EStG nicht…

EAS 2374EDV-Dienstleistungen eines deutschen Subauftragnehmers
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 891/1-IV/4/0321.11.2003

Hat eine inländische GmbH mit dem Unternehmensgegenstand "EDV-Dienstleistungen und Beratung" den Auftrag eines österreichischen Kunden übernommen, seine kaufmännischen Prozesse auf IAS umzustellen, die notwendigen Umstellungsmaßnahmen im verwendeten EDV-System festzulegen sowie die Umstellungsmaßnahmen zu implementieren und zu testen und führt sie diesen Auftrag durch…

EAS 1094Inländische Betriebstättenverluste einer deutschen AG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 328/1-IV/4/9707.07.1997

Die Regelung des § 102 Abs. 2 Z. 2 letzter Satz EStG beruht auf dem Grundsatz, dass Verluste, die ein Steuerpflichtiger in einer Einkunftsquelle erleidet, nicht primär mit künftigen positiven Einkünften aus derselben Einkunftsquelle, sondern primär mit seinem übrigen positiven Gesamteinkommen im Verlustjahr zu verrechnen ist…

EAS 3261Sicherheitsprüfungen unter Raummitbenutzung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0054-IV/4/201227.01.2012

Hat ein österreichisches Unternehmen mit einem deutschen Unternehmen einen Vertrag über Sicherheitsprüfungen abgeschlossen, die längerfristig in wechselnden Räumen des deutschen Unternehmens stattfinden, dann entsteht durch die bloße Mitbenutzung von Räumen des deutschen Unternehmens nach der derzeitigen Verwaltungspraxis in der Regel keine deutsche Betriebstätte (VPR 2010…

EAS 374Tschechische Grenzgänger
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 1725/5/1-IV/4/9421.01.1994

Werden in einer im nördlichen Niederösterreich gelegenen Niederlassung eines österreichischen Betriebes Näherinnen aus Znaim beschäftigt, die arbeitstäglich nach Österreich einpendeln und in Österreich über keinen Zweitwohnsitz verfügen, dann unterliegen die an die Grenzgänger gezahlten Einkünfte gemäß Artikel 15 DBA-CSSR (das auch für die Nachfolgerepublik…

EAS 2580Beiträge zu deutschen Pensionskassen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0137-IV/4/200525.04.2005

Wurde ein bisher in Deutschland ansässiger Dienstnehmer, von seiner deutschen Konzernzentrale nach Österreich entsandt, um hier als Geschäftsführer die österreichische Tochtergesellschaft zu leiten, und wird vereinbart, dass die österreichische Tochtergesellschaft die Beiträge zur deutschen Pensionskasse übernehmen soll, dann ist für die Frage der steuerlichen Behandlung…

EAS 3324Entschädigung für ein Wettbewerbsverbot
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0211-IV/4/201308.04.2013

Schließt ein hochbegabter Wissensträger in der Jahresmitte 2010 aus Anlass der Beendigung seines Dienstverhältnisses mit seinem amerikanischen Arbeitgeber eine Vereinbarung, derzufolge er sich innerhalb der folgenden 4 Jahre jeglicher wettbewerbsschädigender Aktivitäten enthalten muss, und wird hierbei ein endfälliges Pauschalentgelt vereinbart, das nach einem im Jahr…

EAS 1737Arbeitsgestellungsvertrag mit der deutschen Konzerngesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSt 346/1-IV/4/0017.10.2000

Hat eine österreichische Konzerngesellschaft mit einer zum selben Konzernkreis gehörenden deutschen Gesellschaft zu fremdüblichen Bedingungen einen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag abgeschlossen, auf Grund dessen ein als Produktmanager tätiger Mitarbeiter der österreichischen Gesellschaft tageweise an die deutsche Gesellschaft verliehen wird, um dort als Reisender Kunden der deutschen Gesellschaft zu…

EAS 3404Filmproduktion in Österreich keine Betriebsstätte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0059-IV/8/201808.06.2018

Unterhält eine in Deutschland ansässige Filmproduktions-GmbH (M-GmbH) aufgrund ihrer dauerhaften Tätigkeiten durch eine feste Einrichtung im Inland eine Betriebsstätte in Österreich und hält diese 100% der Anteile an einer ebenfalls in Deutschland ansässigen Tochter-GmbH (T-GmbH), welche einmalig für rund sechs Wochen…