…Steuerabzug in Österreich Verpflichteten die deutsche Ansässigkeitsbescheinigung (ZS-D1) und eine Bescheinigung über die Gewerblichkeit der Darbietungen (Kopien sind ausreichend) vorgelegt, werden die in Österreich zum Steuerabzug Verpflichteten auf Grund von Artikel 4 DBA-Deutschland den Steuerabzug unterlassen können; eine solche Bescheinigung kann durchaus auch…
Die Frage, ob ein österreichisches Ensemble, mit seinen musikalischen Darbietungen (insb. Wiener Caféhausmusik, Hofballmusik zum Tanzen, österr. Operettenshow, Musical Live-Show, Golden Oldies) künstlerisch oder gewerblich tätig ist, ist primär eine Sachverhaltsfrage und müsste mit dem zuständigen Finanzamt abgesprochen werden. Der Umstand, dass das Ensemble…
…den hier vorliegenden Informationen werden solche Bescheinigungen auf "Form 6166" durch das Philadelphia Service Center des US-Internal Revenue Service ausgestellt. Außerdem kann nicht darauf verzichtet werden, daß jeder in den USA ansässige Künstler unterschriftlich bestätigt, daß er die Voraussetzungen für die DBA-Steuerfreistellung erfüllt…
…die Änderung der Rechtsmeinung über die Tragweite der in Art. 8 Abs. 2 DBA-Deutschland enthaltenen Künstler- und Sportlerklausel erst mit Wirkung ab 1. Jänner 1997 eintreten zu lassen (Fälle von Doppelnichtbesteuerung ausgenommen). Sollten daher von deutschen Veranstaltern auf einem der Vereinbarung aus dem Jahr…
… 4 der Durchführungsverordnung zum DBA-Deutschland (BGBl. Nr. 426/1994, AÖF Nr. 200/94) kann bei Bestand einer Steuerentlastungsverpflichtung die betreffende Vergütung ohne Steuerabzug nach § 99 EStG ausgezahlt werden, wenn eine deutsche Ansässigkeitsbescheinigung vorgelegt wird. Gemäß § 5 der Verordnung kann eine solche Bescheinigung innerhalb eines…
…von den an die deutsche Gesellschaft gezahlten Vergütungen geltend zu machen. Auf Grund von Artikel 4 DBA-Deutschland darf indessen die deutsche Gesellschaft - mangels inländischer Betriebstätte - in Österreich nicht besteuert werden; und zwar selbst dann nicht, wenn in DBAs mit den Heimatstaaten der Künstler eine…
…in Österreich auf der Grundlage von Artikel 14 bzw. 7 des Abkommens von der Einkommensbesteuerung freizustellen. Die Steuerfreistellung in Österreich setzt allerdings die Vorlage einer von der ungarischen Steuerverwaltung ausgestellten Ansässigkeitsbescheinigung voraus. 10. Mai 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:…
…die 183-Tage-Klausel des Art. 9 Abs. 2 DBA-Deutschland einer inländischen Steuerpflicht entgegen. Doch auch wenn sie als gewerblich-selbständig Tätige einzustufen sind, wird Österreich idR gemäß Artikel 4 DBA-Deutschland das inländische Besteuerungsrecht entzogen sein. Es ist wohl richtig, dass gemäß der…
…so steht Artikel 4 DBA-Deutschland einer inländischen Einkommensbesteuerung der hiefür nach Deutschland zu zahlenden Vergütungen entgegen. Bei Vorliegen einer deutschen Ansässigkeitsbescheinigung kann daher der Steuerabzug seitens des österreichischen Konzertveranstalters unterbleiben. 4. Jänner 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  …
Veranstaltet eine deutsche KG in Österreich Zirkusvorstellungen für die Dauer von 2,5 Monaten, so wird hierdurch zwar keine inländische Betriebstätte begründet; dennoch steht aber Österreich nicht nur an den Einkünften der hier auftretenden Zirkuskünstler, sondern auch an den vom Veranstalter erzielten Einkünften gemäß Artikel…
…in Österreich aus. Diese Rechtsbeurteilung gründet sich auf die Judikatur des VwGH zu Gastspielen ausländischer Theater-AGs und ausländischer Orchestervereine, hinsichtlich derer eine inländische Steuerpflicht wegen Mitwirkung als Trägerorganisation der Künstler an einer inländischen Unterhaltungsdarbietung bestätigt worden ist (VwGH 11.12.2003, 2000/14/0165…
…österreichisch-deutsche Doppelbesteuerungsabkommen nicht aufgehoben, da nach Artikel 17 des Abkommens die Einkünfte von Unterhaltungskünstlern in jenem Staat zu besteuern sind, in dem die Darbietungen erbracht werden. Der Umstand, dass die österreichischen Einkünfte nachweislich in Deutschland der Besteuerung unterzogen worden sind, entbindet nicht vom österreichischen…
…17 Abs. 2 der OECD-konformen DBA, sondern deren Artikel 7 unterliegt, ist darauf zurückzuführen, dass keine von Artikel 17 Abs. 1 erfassten Zahlungen (Zahlungen an die auftretenden Künstler) über sie fließen. 31. Oktober 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…erhöhten Mitwirkungspflicht entsprechende Nachweise beigebracht werden. Als derartiger Nachweis, der den für den Steuerabzug haftungspflichtigen österreichischen Veranstalter zur abkommensgemäßen Steuerentlastung berechtigt, könnte eine von der schweizerischen Steuerverwaltung diesbezüglich ausgestellte Bestätigung anerkannt werden. 4. Mai 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Steuerabzugsweg einzubehalten und an die Finanzverwaltung abzuführen. Dies gilt auch, wenn der Veranstalter im Ausland ansässig ist. "Mitwirkende an Unterhaltungsdarbietungen" sind im gegebenen Zusammenhang nicht nur die bei den Darbietungen auftretenden Künstler, sondern alle (natürlichen oder juristischen) Personen, die zum Zustandekommen der österreichischen Unterhaltungsdarbietung beitragen…
…Steuerpflichtigen maßgebende Schwellenwert von S 50.000,00 überschritten ist - zu einer inländischen Steuerleistung führt. Zur Frage des "Kontraktsplittings" wird auf die hiezu ergangenen EAS 1301, EAS 1310 und EAS 1391 hingewiesen. 22. November 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…ist im übrigen kein tschechischer Ansässigkeitsnachweis erforderlich; denn dieser wird nur dann benötigt, wenn auf Grund des DBA eine Steuerentlastung geltend gemacht wird, nicht aber wenn sich diese auf innerstaatliches Recht gründet. 06. September 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…gemäß Artikel 23 Abs. 1 DBA-Schweiz die Steuerfreistellungsverpflichtung auf österreichischer Seite. Kann daher kein Nachweis über eine steuerliche Erfassung in der Schweiz beigebracht werden, wird von inländischer Steuerpflicht auszugehen sein. 3. November 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…20 des Durchführungserlasses zur DBA-Entlastungsverordnung). Eine Bescheinigung, dass das Orchester in Deutschland von der Umsatzsteuer befreit ist oder dass Förderungen eines Landesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst empfangen werden, ist nicht ausreichend, weil dadurch die entscheidenden Freistellungskriterien nicht belegt werden. Bundesministerium für Finanzen, 16…
…in Millionenhöhe genannt wird, die jedoch gar nicht existiert und wurde vom österreichischen Veranstalter die Honorarauszahlung ohne Steuerabzug vorgenommen, ohne über eine von der belgischen Steuerverwaltung ausgestellte Ansässigkeitsbescheinigung zu verfügen, sind die Bedingungen des genannten Erlasses für eine Steuerfreistellung nicht erfüllt. 25. Februar 2005 Für…