…Schriftverkehr mit den österreichischen Abgabenbehörden zuzubilligen sein, vorausgesetzt, dass hiedurch für die jeweils betroffene österreichische Abgabenbehörde nicht erhebliche Erschwernisse im Vergleich zu einem Verkehr mit Steuerinländern erwachsen. Angesichts des Umstandes, dass auch Deutschland nach Nummer 4 des AO-Anwendungserlasses zu § 122 AO den direkten Schriftverkehr…
…zur Namhaftmachung eines inländischen Zustellungsbevollmächtigten (BMF-Erlass vom 10. Dez. 1962, Zl. 109.552-8/62). Im Antragsveranlagungsverfahren müssen daher schweizerische Steuerpflichtige gemäß § 11 Zustellgesetz BGBl. Nr. 200/1982, zur Namhaftmachung eines Zustellungsbevollmächtigten aufgefordert werden. Wenn sich schweizerische Steuerpflichtige durch eine derartige Vorgangsweise österreichischer Finanzämter…
…auf österreichischer Seite zu Gegenberichtigungen Anlass geben, dann kann eine solche Berichtigung im Wege einer Aufhebung der inländischen einheitlichen und gesonderten Einkünftefeststellung auf der Grundlage von § 299 Abs. 4 BAO und gegebenenfalls im Wege einer Verfahrenswiederaufnahme herbeigeführt werden. Solche Maßnahmen sind allerdings nur innerhalb der…
…dieser oder ähnlicher Art mit einzelnen inländischen Veranstaltungsunternehmern oder mit einzelnen Wirtschaftstreuhandkanzleien Vereinbarungen über den Inhalt und die Ausgestaltung solcher Formulare zu treffen. Sollte allerdings für eine gesamte Branche im Interesse einer reibungslosen Abwicklung internationaler Wirtschafts- oder Kulturbeziehungen eine Vorabklärung besonders drückender Nachweisprobleme wichtig sein…
…des reinen Wortlautes des § 162 BAO das in dieser Gesetzesbestimmung verankerte Abzugsverbot nicht auf. Allerdings erscheint die Sichtweise vertretbar, dass es sich im Fall von Provisionszahlungen, die durch eine ausländische Durchlaufgesellschaft an verschiedene Personen weiterfließen, um mehrere einzeln zu würdigende Zahlungsflüsse handelt; und zwar auch…
…durchaus auf eine Verkennung der Rechtslage durch den österreichischen Arbeitgeber zurückzuführen sein. Sollte Deutschland allerdings an dieser Entschädigung Besteuerungsansprüche geltend machen, dann müsste die Angelegenheit im Rahmen eines internationalen Verständigungsverfahrens geklärt werden. Denn es wäre nicht auszuschließen, das Abkommen auf reziproker Basis so zu interpretieren…
Gemäß Ziffer 19 des OECD-Kommentars zum OECD-Musterabkommen bleibt eine Bauausführung im Allgemeinen so lange bestehen, "bis die Arbeit abgeschlossen oder endgültig eingestellt ist"; es wird hiebei auf die Dauer der faktischen Bauarbeiten abgestellt (EAS 1025; EAS 1259). Rechtsakte sind bei der Berechnung der…
Hat ein österreichischer gemeinnütziger Verein von einem deutschen Unternehmen Sponsorgelder erhalten, die in Deutschland einem Steuerabzug von rund 90.000 Euro unterzogen wurden und besteht auf Grund des österreichisch-deutschen DBA Anspruch auf Rückerstattung dieses Abzugsbetrages, dann ist es Aufgabe des österreichischen Vereins, die hierfür…
Im Rahmen des EAS-Verfahrens kann nicht in die freie Beweiswürdigung der nachgeordneten Abgabenbehörden eingegriffen werden. Daher kann auch keine Beurteilung dahingehend abgegeben werden, ob die Bündelung von Anteilen österreichischer Kleinaktionäre an einer deutschen Aktiengesellschaft in den Händen einer liechtensteinischen Stiftung dazu führt, dass die…
…2003, 172). Angesichts dieser Gegebenheiten wird daher im Wege einer Funktionsanalyse festzustellen sein, welche Funktionen im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben in Deutschland und welche in Österreich erbracht worden sind. Auf dieser Grundlage wird der der Ö-GmbH zuzurechnende Gewinn zwischen Deutschland und Österreich aufzuteilen sein…
…von Todes wegen übergehende Beteiligung an einer österreichischen GmbH nach dem DBA(Erb)-FRA als unbewegliches Vermögen gemäß Art. 5 Abs. 3 DBA(Erb)-FRA zu werten ist und daher das im Wege der StiftESt bestehende Besteuerungsrecht Österreichs gemäß Art. 5 Abs. 1 iVm Art…
…gegenüber seinem Arbeitgeber; ein Rückgriff auf nationales Recht soll nach Ziffer 21 des OECD-Kommentars zur Artikel 11 OECD-MA unterbleiben. Selbst wenn daher nach österreichischem Recht im vorliegenden Fall hinsichtlich der Zinskomponente Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit vorliegen sollten (Doralt, Kommentar zum EStG, Tz 86…
… dh. der Umstand, dass sich die österreichische öffentlich-rechtliche Körperschaft (hier: die ÖBB) nicht im Hoheitsbereich, sondern im erwerbswirtschaftlichen Bereich (hier: Bahndienstleistungen) betätigt, entzieht daher Österreich kein Besteuerungsrecht. Korrespondierend zur Zuteilung des Besteuerungsrechtes an Österreich wird Deutschland durch Artikel 15 Abs. 1 des Abkommens zur…
…dem jeweiligen DBA-Partnerstaat im Sinn der Abkommensbestimmungen "ansässig" ist. Durch Vorlage einer von der Steuerverwaltung des anderen Staates ausgestellten "Ansässigkeitsbescheinigung" kann dieser Nachweis erbracht werden (AÖF Nr. 31/1986). Die Einholung einer Ansässigkeitsbescheinigung ist derzeit - sieht man von den Besonderheiten im Verhältnis zu Deutschland…
…analysieren. Erst in einem zweiten Schritt ist auf der Grundlage der Bestimmungen der Doppelbesteuerungsabkommen zu entscheiden, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang der im ersten Schritt ermittelte inländische Besteuerungsanspruch aufrechtzuerhalten ist. Ist ein Österreicher an einer deutschen Personengesellschaft beteiligt, deren Betriebsgegenstand die gewerbliche Parkraumvermietung ist…
…wird dann sehr darauf ankommen, welche Funktionen die erwähnte Kanzlei für das deutsche Unternehmen wahrnimmt. Wenn der Kanzleiinhaber hierbei im Zusammenhang mit der Geschäftsabwicklung Aufgaben übernimmt, die über den Rahmen seiner ordentlichen Geschäftstätigkeit (dies ist die berufsbildtypische professionelle Klientenbetreuung) hinausgeht, dann dürften die Voraussetzungen der…
Nach bisheriger österreichischer Auffassung stellen Abfertigungszahlungen keine "Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen" im Sinn von Artikel 18 des OECD-Musterabkommens und der darauf aufbauenden österreichischen DBAs dar. Daraus folgt, dass die Zuteilung der Besteuerungsrechte daran nach Artikel 15 des OECD-Musterabkommens und der sich daran orientierenden…
…aus der österreichischen Besteuerungsgrundlage (unter Progressionsvorbehalt) auszuscheiden, wenn derartiges Vermögen im Schenkungsweg übertragen und nachweisbar einer deutschen Schenkungssteuer unterzogen wird und wenn weiters entweder der Geschenkgeber oder der Geschenknehmer (oder beide) ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben. Denn in derartigen Fällen ist es Aufgabe Österreichs als…
…die österreichische Muttergesellschaft unterstellt, dann hat eine österreichische Gegenberichtigung bei der österreichischen Muttergesellschaft zur Voraussetzung, dass die Feststellungen der ungarischen Verwaltung mit den Fremdverhaltensgrundsätzen des Artikels 9 des DBA-Ungarn im Einklang stehen. Stützen sich die ungarischen Feststellungen lediglich auf Formalmängel (z.B. unleserlische Unterschriften)…
…dass sie diese als atypisch stillen Gesellschafter aufgenommen hat und wird der aus dem Österreich-Geschäft erzielte gewerbliche Gewinne im Verhältnis 50:50 mit dieser deutschen GmbH (die sich in ihrem deutschen Stammhaus um die Vermarktung der Wohnungen in Deutschland und Holland gekümmert hat) geteilt…