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EAS 2175Kopien von US-Ansässigkeitsbescheinigungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 169/2-IV/4/0229.11.2002

Im Allgemeinen wird man sich nicht damit begnügen können, dass bei Zahlungen an US-Bürger lediglich Kopien der EDV-mäßig vom Philadelphia Customer Service Center des IRS auf Form 6166 ausgestellten Ansässigkeitsbescheinigungen vorliegen und bei der auszahlenden Stelle als Beleg für die Inanspruchnahme der Vorteile…

EAS 3369DBA-EntlastungsVO - Ansässigkeitsbescheinigung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0595-VI/8/201503.02.2016

Beauftragt ein österreichisches Unternehmen ausländische ExpertInnen, die unter den Anwendungsbereich des § 99 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 (kaufmännische und technische Beratung) fallen und übersteigt deren Gesamthonorar 10.000 Euro im Kalenderjahr, dann wird man sich für Zwecke der DBA-Entlastungsverordnung im Allgemeinen nicht damit…

EAS 2130Zur Frage der Verpflichtung zur Beibringung einer ausländischen Ansässigkeitsbescheinigung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 384/6-IV/4/0214.10.2002

Unterlässt ein österreichisches Institut für Erwachsenenbildung unter Berufung auf die Regelungen eines Doppelbesteuerungsabkommens die Vornahme des Steuerabzuges nach § 99 EStG 1988 hinsichtlich der an ausländische Vortragende gezahlten Honorare, dann trifft das Institut die Verpflichtung, darzulegen dass die Abkommensvoraussetzungen für diese Steuerfreistellung erfüllt sind (erhöhte Mitwirkungspflicht…

EAS 2030Verletzung der Empfängerbenennungspflicht und Amtshilfeteilerfolg
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/19-IV/4/0224.04.2002

Wurde in einem potentiellen Steueroasenfall vom Finanzamt gemäß § 162 BAO der Auftrag erteilt, den Empfänger von Provisionszahlungen zu benennen und verweigert der Abgabepflichtige, diesem Empfängerbenennungsauftrag nachzukommen, dann verlieren die Provisionszahlungen bereits aus diesem Grund die steuerliche Abzugsfähigkeit. Der Empfängerbenennung wird nicht entsprochen, wenn hinter dem…

EAS 2421Österreichische Gegenberichtigung nach ungarischer Betriebsprüfung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 32/1-IV/4/0408.03.2004

Wurde im Rahmen einer ungarischen Betriebsprüfung, die bei der ungarischen Tochtergesellschaft einer österreichischen Muttergesellschaft stattfand, der Betriebsausgabenabzug für Leistungen der österreichischen Muttergesellschaft (Betriebsführungsleistungen im Produktionsbereich, Arbeitsvorbereitung, Fertigungsplanung und organisatorische Unterstützung der ungarischen Geschäftsführung) versagt und eine verdeckte Gewinnausschüttung an die österreichische Muttergesellschaft unterstellt, dann hat…

EAS 1174Österreichische Gegenberichtigungen nach Ablauf der Verjährungsfrist
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 132/6-IV/4/9701.12.1997

Werden bei einer deutschen Unternehmensgruppe, die an österreichischen Kommanditgesellschaften beteiligt ist, auf deutscher Seite Gewinnberichtigungen vorgenommen, die auf österreichischer Seite zu Gegenberichtigungen Anlass geben, dann kann eine solche Berichtigung im Wege einer Aufhebung der inländischen einheitlichen und gesonderten Einkünftefeststellung auf der Grundlage von § 299 Abs…

EAS 577Provisionszahlungen an eine schweizerische Briefkastenfirma
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/7-IV/4/9509.02.1995

Wird von einem österreichischen Unternehmen eine namhafte Provision an eine schweizerische Briefkastenfirma überwiesen und ist bekannt, wer hinter dieser schweizerischen Firma steht, dh. wem diese Provision im Ergebnis zugeflossen ist, so kann die Nichtanerkennung des Provisionsaufwandes nicht auf § 162 BAO gestützt werden; denn sowohl der…

EAS 776Dubioser Lizenzvertrag mit schweizerischer Briefkastengesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4283/6-IV/4/9515.12.1995

Werden von inländischen Firmen hohe Lizenzgebühren an eine schweizerische Gesellschaft überwiesen, der im Sinn des schweizerischen Bundesratsbeschlusses vom 14. Dezember 1962 Thesaurierungs- oder Durchlaufeigenschaft zukommt, dann findet auf diese Zahlungen das österreichisch-schweizerische Doppelbesteuerungsabkommen gemäß seinem Artikel 28 Abs. 6 keine Anwendung, sodass die Lizenzgebühren…

EAS 725DBA-Steueranrechnung auf die KESt bei legitimierten Namensdepots
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 177/83/1-IV/4/9521.09.1995

  In EAS 440 wurde ausgeführt, dass im Fall einer DBA-konformen Anrechnung von Auslandssteuern auf die KESt ein amtlicher Ansässigkeitsnachweis in Österreich vorliegen muss; denn bei Steuerausländern, die nicht aus der Anonymität hervortreten und sich mit dem Steuerabzug abfinden, kann keine Anrechnung ausländischer Steuern…

EAS 523Nachweisproblematik bei internationalen Steuerfällen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftV 615/1/1-IV/4/9411.11.1994

  Es ist einzuräumen, dass einwandfreie Nachweisvorsorge im Rahmen der steuerlichen Behandlung internationaler Geschäftsbeziehungen für die betroffenen Unternehmen mitunter mit zeitraubendem und erheblichem Arbeitsaufwand verbunden sein kann. Angesichts der von der Judikatur bestätigten "erhöhten Mitwirkungspflicht" bei Auslandsbeziehungen kann darin allerdings keine Unbilligkeit gesehen werden. Welche…

EAS 654Amtshilfe zwischen Österreich und Tschechien in Verrechnungspreisfragen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftZ 834/1/1-IV/4/9512.06.1995

  Vertreibt eine österreichische GmbH mit einer konzernzugehörigen Holding-AG in der Schweiz (deren Geschäftsleitung sich aber in Österreich befindet) und einer in die Gestaltung eingebundenen Briefkastengesellschaft auf Zypern über eine tschechische Konzerngesellschaft Haushaltsartikel in Tschechien und ergeben sich Probleme bei einer sachgerechten Zuordnung der…

EAS 1831Österreichische Urheberrechtsverwertungsgesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftI 145/1-IV/4/0105.04.2001

Im Rahmen einer 1985 ergangenen Einzelerledigung ist festgestellt worden, dass die österreichischen Urheberrechtsverwertungsgesellschaften eine bloße Treuhandfunktion ausüben (B 2230/2-IV/4/85 v. 23.12.85). Die von den Verwertungsgesellschaften bezogenen Einkünfte sind daher nicht ihnen, sondern den einzelnen Urhebern zuzurechnen. Im damaligen Fall…