…Anschaffungskosten) übersteigende Liquidationserlös nach inländischem Recht einen unter § 31 Abs. 2 Z 1 EStG fallenden Veräußerungsgewinn dar. Gemäß Artikel 7 DBA-Deutschland (dessen Anwendbarkeit bei Angehörigeneigenschaft von Gesellschaftern im Schlussprotokoll zu Art. 7 näher beschrieben ist) ist dieser Vorgang indessen von der österreichischen Besteuerung freizustellen…
…liquidiert, dann stellen die hierbei erzielten Einkünfte (Abwicklungsguthaben abzüglich Anschaffungskosten und allfällige Werbungskosten) Einkünfte aus einem Veräußerungsvorgang dar. Wird dieser Vorgang nach schweizerischem Recht nicht als Veräußerungsvorgang, sondern als Gewinnausschüttung gewertet und wird folglich auf schweizerischer Seite nicht der für Veräußerungsvorgänge maßgebende Artikel 13, sondern…
…schweizerische Konzerngesellschaft weiterzubelasten; denn es handelt sich hierbei um (nachträgliche) Entgelte für eine Tätigkeit, deren Nutznießer die schweizerische Konzerngesellschaft war. Die Entgelte dürfen daher aufwandmäßig die Gewinne der österreichischen Gesellschaft nicht belasten. 11. Februar 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Wird eine inländische GmbH liquidiert, an der ein französischer Staatsbürger seit über einem Jahr 50% der Anteile hält, dann unterliegt der nach § 31 iVm § 98 Z 8 EStG 1988 erzielte Veräußerungsgewinn der österreichischen Besteuerung. Die diesbezüglich geäußerte Rechtsauffassung des französischen Steuerberaters ist daher zutreffend. Das…
…Gesellschaft der Anspruch auf den Liquidationserlös auf einen ebenfalls in Österreich ansässigen Erben über, steht das Besteuerungsrecht daran Österreich zu, wenn der Erbübergang des Anspruchsrechtes unter Artikel 5 des DBA(Erb)-Deutschland fällt. Sollte auf deutscher Seite die Sachverhaltsbeurteilung zu dem Ergebnis führen, dass nach…
…der Gesellschaftsanteile erzielt werden. Die Problematik ist anlässlich der österreichisch-deutschen Verständigungsgespräche erörtert worden und hat zu folgender Verständigungsvereinbarung geführt : "Grenzüberschreitend fließende Erlöse aus der Liquidation einer Kapitalgesellschaft stellen Erträge aus einer Transaktion dar, die einem Veräußerungsvorgang entspricht. Ihre steuerliche Erfassung richtet sich daher nach…
…hingewiesen, die Folgendes zum Inhalt hatte: "Grenzüberschreitend fließende Erlöse aus der Liquidation einer Kapitalgesellschaft stellen Erträge aus einer Transaktion dar, die einem Veräußerungsvorgang entspricht. Ihre steuerliche Erfassung richtet sich daher nach den Regelungen des Artikels 7 des Abkommens und fällt nicht unter Artikel 10a". Eine…
…2 EStG genannten Zehnjahreszeitraum überwiegend keine wesentliche Beteiligung an der österreichischen Gesellschaft, ist eine Abfertigung gemäß § 67 EStG begünstigt zu versteuern. Andernfalls liegen Einkünfte im Sinne des § 22 Z 2 EStG vor. Auch die Zahlung der Abfertigung zu einem späteren Zeitpunkt ist steuerlich dann unschädlich…
…Gesellschaftern auf Grund ihrer Beteiligung an einer in Liquidation getretenen österreichischen Kapitalgesellschaft zufließen, fallen nicht unter die für Dividenden geltende Steuerzuteilungsregel des Artikels 10A des revidierten österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens. Denn aus der Sicht des österreichischen Steuerrechts, das für die Auslegung der Abkommensbestimmungen im Geltungsbereich der…
…nicht die inländische Besteuerungsgrundlage kürzen, als er auf berufliche Tätigkeiten des ehemaligen Mitarbeiters zugunsten der ausländischen Konzerngesellschaften entfällt; insoweit ist er an diese ausländischen Konzerngesellschaften nach den Grundsätzen des Fremdverhaltens weiterzubelasten. 07. Juni 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…diese wiederum alleinige Gesellschafterin einer weiteren österreichischen GmbH (GmbH 2), dann stellt ein der österreichischen GmbH 1 zufließender Liquidationsgewinn einen Veräußerungsgewinn (im weiteren Sinne) dar; und zwar auch dann, wenn dieser Liquidationsgewinn im Wesentlichen in einer Sachausschüttung durch Übertragung der Beteiligung an der GmbH 2…
…im Fall einer Liquidation der Veräußerungserlös (der Liquidationserlös) nicht dahingehend untersucht, ob dieser teilweise auf thesaurierte Gewinne entfällt. Es findet daher auch keine derartige Aufspaltung des Liquidationserlöses für abkommensrechtliche Belange statt, sodass die sich aus dem Liquidationserlös für den Gesellschafter ergebenden Einkünfte einerseits insgesamt nach …
…Der hierbei erzielte Gewinn (die auf die entstandenen stillen Reserven samt Firmenwert zurückzuführende Differenz zwischen den seinerzeitigen Anschaffungskosten und dem Amortisationsentgelt) ist daher in Österreich steuerfrei. Auch wenn das Amortisationsentgelt aus dem Reingewinn und freien Rücklagen der österreichischen Gesellschaft finanziert wird, kann der Vorgang nicht…
…2 DBA-Deutschland aufgrund der Bilanzstichtagsbetrachtung zunächst unbeachtlich. Würde nämlich nach der Grundstücksveräußerung - aber vor dem nächsten Bilanzstichtag - auch die Beteiligung veräußert, dürfte Österreich die Beteiligungsveräußerung gem. Art. 13 Abs. 2 DBA-Deutschland besteuern, da das Aktivvermögen der Gesellschaft zum letzten Bilanzstichtag überwiegend aus unbeweglichem…
…wurde der allgemeine Grundsatz festgehalten, dass im Bereich der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit dem Kausalitätsprinzip Vorrang vor dem Zuflussprinzip einzuräumen ist (AÖFV. Nr. 134/1999 Z 4). Zahlt daher eine deutsche Kapitalgesellschaft aus Anlass der vorzeitigen Beendigung des Dienstverhältnisses mit einem Vorstandsmitglied, der nach Eintritt…
…ist der hierbei anfallende Liquidationsgewinn nach inländischem Recht als Einkommen der österreichischen GmbH bei dieser der Besteuerung zu unterziehen. Aber auch der Wertzuwachs (capital gain) der in den Händen des US-Unternehmens durch den Unterschiedsbetrag zwischen dem Abwicklungsguthaben einerseits und den seinerzeitigen Anschaffungskosten der Beteiligung…
…auf Freistellung von dieser österreichischen Besteuerung; es besteht keine Verpflichtung zur Einbehaltung einer inländischen Kapitalertragsteuer; auch dann nicht, wenn der Liquidationserlös überwiegend aus den in der Vergangenheit nicht ausgeschütteten Gesellschaftsgewinnen herrührt. 29. September 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…nach dem Wegzug in die Schweiz entstanden sind. Wurden die stillen Reserven im Vermögen der Gesellschaft zum Wegzugszeitpunkt nicht evidenziert (weil es sich zum Wegzugszeitpunkt ja noch um eine Kapitalgesellschaft gehandelt hat) bzw. sind diese nicht mehr feststellbar, bestehen keine Bedenken, auf die Wertsteigerung der…
Nach Artikel 16 Abs. 2 DBA-Deutschland dürfen in Deutschland ansässige Personen, die Einkünfte in ihrer Eigenschaft als Geschäftsführer oder als Vorstandsmitglied einer österreichischen Gesellschaft beziehen, unabhängig vom Ort der Arbeitsausübung und unabhängig davon, ob ihnen in Österreich eine Betriebstätte bzw. feste Einrichtung zur Arbeitsausübung…
…Jänner 2003) das Besteuerungsrecht an den unter Artikel 16 Abs. 2 DBA-Deutschland fallenden GmbH-Gesellschaftergeschäftsführer-Pensionen in den Ansässigkeitstaat wechselt. Weiters stellt das Anwendungsschreiben zum DBA-2000 fest, es sei gleichgültig, "ob diese Pensionen laufend zur Auszahlung gelangen oder durch einen Einmalbetrag abgefunden werden…