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EAS 149Einjährige Dienstnehmerentsendung nach Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/26-IV/4/9220.07.1992

  Entsendet eine österreichische Kapitalgesellschaft, die in Deutschland über keine Betriebstätte (z.B. Niederlassung, länger als 1 Jahr dauernde Baustelle) verfügt, zwei in Österreich ansässige Dienstnehmer mittels Entsendungsvertrag für die Dauer von 1 Jahr zur Dienstableistung nach Deutschland, wobei etwa zweimal monatlich Familienheimfahrten nach Österreich…

EAS 2078Kurzfristige Arbeitskräfteüberlassung nach Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/24-IV/4/0217.06.2002

Dem Ergebnis des österreichisch-deutschen Konsultationsverfahrens vom 3. März 2000 (AÖF Nr. 103/2000) liegt die Überlegung zu Grunde, dass einem formal als Arbeitskräfteüberlassungsvertrag bezeichneten Vertrag keine steuerliche Anerkennung zuteil wird, wenn der Arbeitskräfteüberlasser jemanden nur für die Dauer des Einsatzes bei einem deutschen Unternehmen…

EAS 1864Personalgestellung nach Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 465/71-IV/4/0115.06.2001

Entsendet ein österreichischer Arbeitgeber, der in Deutschland keine Betriebstätte unterhält, Dienstnehmer nach Deutschland und halten sich diese Dienstnehmer auf deutschem Staatsgebiet nicht länger als 183 Tage während eines Kalenderjahres auf, dann steht das Besteuerungsrecht an den für diese Deutschland-Tätigkeit gezahlten Löhnen Österreich zu. Das…

EAS 341Beginn der Bauausführungsfrist
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 1379/1/1-IV/4/9302.12.1993

  Ein österreichisches Unternehmen, das die Lieferung und Montage eines Gasturbinenkessels in Ungarn vornimmt, begründet hiedurch nur dann eine die ungarische Besteuerung auslösende Betriebstätte, wenn die Montagetätigkeit 2 Jahre überschreitet (Art. 5 Abs. 1 lit. g DBA-Ungarn). Diese Frist beginnt gemäß Z 11 des…

EAS 3368Entsendung von Leiharbeitskräften zur Arbeitsausübung nach Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0691-VI/8/201519.11.2015

Überlässt ein in Österreich ansässiges gewerbliches Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen in Österreich ansässige Arbeitskräfte an ein ebenfalls in Österreich ansässiges Unternehmen, welches das entliehene Personal auf einer Betriebsstätte iSd Art. 5 Abs. 3 DBA Deutschland in Deutschland einsetzt, ist für die Beurteilung der Frage, ob Deutschland hinsichtlich der…

EAS 2388Vorübergehende Dienstnehmerentsendung nach Polen und Auswirkung der 1-Jahresfrist
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4002/6-IV/4/0309.12.2003

In EAS 2369 wurde zu der Frage Stellung genommen, wie aus österreichischer Sicht die Anwendung der 1-Jahresfrist bei Dienstnehmerentsendungen nach Polen auf österreichischer Seite gehandhabt wird. Ist demzufolge ein vom österreichischen Arbeitgeber nach Polen entsandter Dienstnehmer nicht durchgehend in Polen anwesend, sondern wird er…

EAS 3178Arbeitskräftegestellung nach Tschechien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2285-IV/4/201020.08.2010

Artikel 5 Abs. 3 lit. b DBA-Tschechien sieht vor, dass im Verhältnis zu Tschechien lang andauernde Dienstleistungen eine Betriebstätte begründen können (Dienstleistungsbetriebstätte). Die zitierte Bestimmung lautet "Der Ausdruck "Betriebsstätte" umfasst ......... Dienstleistungen einschließlich Beratungs- und Geschäftsführungstätigkeiten, die von einem Unternehmen eines Vertragsstaats, oder Arbeitnehmern oder…

EAS 1532Arbeitskräfteverleih von Deutschland an eine österreichische Baustelle
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 541/1-IV/4/9927.09.1999

Am 23. Juni 1999 ist in Abschnitt C Z. 3 des Ergebnisprotokolls über österreichisch-deutsche Verständigungsgespräche folgendes festgehalten worden : "Werden von einem österreichischen Bau- und Montageunternehmen Arbeitskräfte von einem österreichischen Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen geleast und an diversen Montagebaustellen mit einer zwölf Monate nicht überschreitenden Dauer in Deutschland…

EAS 112Elektromontagearbeiten in Deutschland und in der CSFR
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftF 1409/2/1-IV/4/9206.04.1992

  Führt ein österreichisches Elektroinstallationsunternehmen Elektromontagearbeiten bei deutschen Bauvorhaben aus, so richtet sich die Beurteilung, ob hiedurch in Deutschland eine Betriebstätte begründet wird und deshalb Steuerfreiheit in Österreich eintritt, nach der Dauer der zur Bauausführung zählenden Montagearbeiten des österreichischen Elektroinstallationsunternehmens. Ist das österreichische Unternehmen nicht…

EAS 2718Konzerninterne Arbeitskräfteüberlassung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0225-IV/4/200627.04.2006

Anlässlich der österreichisch-deutschen Konsultationen im Februar 2006 sah sich Deutschland nach wie vor nicht in der Lage, Artikel 15 Abs. 3 DBA-Deutschland in der Weise zu verstehen, in der diese Sonderregelung anlässlich der Doppelbesteuerungsverhandlungen konzipiert worden ist: durch diese Sonderbestimmung sollte sichergestellt werden…

EAS 2398Konzerninterne Arbeitskräftegestellung von Deutschland nach Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/50-IV/4/0329.12.2003

Artikel 15 Abs. 3 DBA-Deutschland-2000 sieht mit Wirkung ab 1. Jänner 2003 vor, dass in den Fällen einer Arbeitskräfteüberlassung die 183-Tage-Klausel unabhängig davon gilt, ob der Arbeitgeber im Tätigkeitsstaat ansässig ist oder nicht. Mit dieser Regelung sollte einer Fehlinterpretation des Arbeitgeberbegriffes…

EAS 628Dienstvertrag mit schweizerischem Arbeitgeber und Hauptarbeitsgebiet in den Oststaaten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 30/79/1-IV/4/9524.04.1995

  Tritt ein in Österreich ansässiger Arbeitnehmer in die Dienste einer schweizerischen Firma und befindet sich sein Hauptarbeitsgebiet in Ländern des ehemaligen Ostblockes, so unterliegen nach dem DBA-Schweiz die Bezüge grundsätzlich der Besteuerung in Österreich; aus der österreichischen Besteuerungsgrundlage sind nur jene Bezugsteile zugunsten…

EAS 3204Dienstleistungsbetriebstätte - Fristenberechnung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0824-IV/4/201128.03.2011

Gemäß Art. 5 Abs. 3 lit. b DBA-CZ führen Dienstleistungen, die über einen Zeitraum von länger als 6 Monaten erbracht werden, zum Entstehen einer "Dienstleistungsbetriebstätte". Anlässlich österreichisch-tschechischer Konsultationen im Februar 2011 wurde geklärt, dass die 6-monatige Frist nur dann überschritten wird, wenn…

EAS 11427-monatiges Dienstverhältnis in Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 13/14-IV/4/9729.09.1997

Schließt ein in der Türkei lebender schweizerischer Staatsbürger einen Dienstvertrag mit einem österreichischen Unternehmen, auf Grund dessen er vom 1. Oktober 1997 bis 30. April 1998 in Österreich arbeitet, dann tritt für diesen Zeitraum unbeschränkte Steuerpflicht in Österreich ein. Im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung für 1997…

EAS 1810Betriebstättenmindestdauer im DBA-Schweiz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4282/1-IV/4/0119.02.2001

Die Frage, ab welcher zeitlichen Dauer die Verfügungsmacht über Räumlichkeiten für ein vorübergehend im Inland tätiges schweizerisches Unternehmen eine inländische Betriebstätte im Sinn von Artikel 5 Abs. 1 DBA-Schweiz begründen, ist im Doppelbesteuerungsabkommen nicht geregelt. Anlässlich österreichisch-schweizerischer Konsultationen am 10.12.1999 wurde…

EAS 24Mehrmalige Arbeitskräfteentsendung in die UdSSR/Fristenberechnung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 3176/1/1-IV/4/9128.08.1991

Gemäß Artikel 11 Abs. 1 des DBA-UdSSR wird das Besteuerungsrecht an Einkünften natürlicher Personen, die in Österreich ansässig sind, nur dann der UdSSR zugeteilt, wenn sich diese Personen dort länger als 183 Tage aufhalten. Nur in diesem Fall tritt daher nach Maßgabe des Abkommens…

EAS 1250Entsendung eines deutschen Grenzgängers nach Fernost für 60 Tage
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftI 87/1-IV/4/9814.04.1998

Seit 1986 wird im österreichisch-deutschen Verhältnis für die Beurteilung der Grenzgängereigenschaft eine "Ganzjahresbetrachtung" angewendet: Liegen die Grenzgängervoraussetzungen in einem Kalenderjahr an mehr als 45 Tagen nicht vor, so geht für das ganze Kalenderjahr die Grenzgängereigenschaft verloren (AÖF Nr. 283/1986). Wird daher ein deutscher…

EAS 1626Kurzfristiger Arbeitnehmereinsatz auf deutschen Baustellen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/11-IV/4/0020.03.2000

Werden österreichische Arbeitnehmer einer inländischen Baubetriebs-GmbH, die beim Ausbau des deutschen Eisenbahnstreckennetzes in Deutschland Baubetriebstätten im Sinn des DBA-Deutschland (Z. 8 des Schlussprotokolls zu Art. 4) unterhält, für 20 Tage in die Baubetriebstätten entsandt, um an der dortigen Bautätigkeit mitzuwirken, dann steht das…

EAS 1597Manpower-Leasing nach Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSt 250/1-IV/4/0007.02.2000

Tritt ein österreichisches Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen nicht bloß als Arbeitskräftevermittler, sondern als Arbeitgeber der überlassenen Arbeitskräfte auf (LSt-RL 1999, RZ 923), dann steht bei einer kurzfristigen (183-Tage nicht überschreitenden) Arbeitnehmerüberlassung an einen deutschen Arbeitskräfteentleiher das Besteuerungsrecht gemäß Artikel 9 Abs. 2 DBA-Deutschland Österreich zu…

EAS 1373Personalentsendung aus Deutschland nach Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftN 84/1-IV/4/9823.11.1998

Wird von einer deutschen Bank-AG ein Mitarbeiter ab 1.11.1998 für 1 Jahr nach Österreich zu einer konzernzugehörigen Bank entsandt, dann ist für die Frage, ob für die Monate November und Dezember 1998 in Österreich Lohnsteuerpflicht eintritt, entscheidend, ob die österreichische Gesellschaft als…