…Vertragsstaat eine Betriebsstätte unterhält, die die Vergütungen trägt. Das arbeitnehmerüberlassende Unternehmen hält jedoch keine Betriebsstätte in Deutschland, diese wird vielmehr vom Beschäftigerunternehmen gehalten. Unter der Voraussetzung, dass sich die entliehenen Arbeitskräfte in Deutschland weniger als 183 Tage während des betreffenden Kalenderjahres aufhalten, wird demnach das…
Es liegt im Rahmen der Gestaltungsfreiheit, darüber zu entscheiden, mit wem jemand einen Dienstvertrag abschließen möchte. Wenn hiebei die gewählte zivilrechtliche Gestaltung nicht bloß "auf dem Papier" existiert, sondern auch in wirtschaftlicher Hinsicht dementsprechend vollzogen wird, ist sie auch der Besteuerung zugrundezulegen. Bei steuerlicher Nichtanerkennung…
Die D-GmbH (Sitz und Ort der Geschäftsleitung in Deutschland), deren Unternehmensgegenstand die Unternehmensberatung (Entwicklung, Vertrieb und Implementierung von IT-Lösungen) ist, gründet zum Aufbau des österreichischen Teilmarkts die Ö-GmbH (Sitz und Ort der Geschäftsleitung in Österreich). Die durch die Ö-GmbH zu erbringenden…
Durch Artikel 15 Abs. 3 DBA-Deutschland-2000 sollte die alte Streitfrage zwischen Österreich und Deutschland beigelegt werden, ob es abkommensrechtlich zulässig ist, im Fall einer steuerlich anzuerkennenden Arbeitskräftegestellung den Gestellungsnehmer als Arbeitgeber zu werten. Denn aus österreichischer Sicht darf sich kein Staat - wenn zwischen…
Der in der 183-Tage-Klausel des Artikels 14 Abs. 2 DBA-Tschechien verwendete Begriff "Arbeitgeber" ist so wie im OECD-MA im DBA nicht näher definiert. Nach den jüngsten Entwicklungen in der OECD wird keine autonome Auslegung aus dem Abkommenszusammenhang heraus angestrebt, sondern es…
Das Vorliegen einer Betriebstätte setzt voraus, dass in den betreffenden Räumlichkeiten die "Tätigkeit eines Unternehmens" ganz oder teilweise ausgeübt wird (Art. 5 Abs. 1 OECD-MA). Eine bloße Vermietung erweist sich als eine bloß passive Unternehmensleistung und nicht als aktive betriebliche Tätigkeit. Daher bilden jene…
Stellt eine ungarische Konzerngesellschaft einen in Ungarn ansässigen und seit Längerem bei ihr tätigen Mitarbeiter für 3 Tage pro Woche einer österreichischen und für 2 Tage pro Woche einer slowakischen Konzerngesellschaft zur Verfügung, dann ist zunächst im Rahmen der Sachverhaltsbeurteilung eine Entscheidung zu treffen, ob…
Ist ein in der Möbelbranche tätiges österreichisches Unternehmen infolge seines knappen Personalstandes genötigt, auf von anderen Unternehmen bereitgestelltes Personal zurückzugreifen und wird hiebei auch Personal von einem deutschen Unternehmen (ohne inländischer Betriebstätte) ausgeliehen, dann können die nach Deutschland für die Arbeitskräftegestellung zu zahlenden Vergütungen in…
Artikel 5 Abs. 3 lit. b DBA-Tschechien sieht vor, dass im Verhältnis zu Tschechien lang andauernde Dienstleistungen eine Betriebstätte begründen können (Dienstleistungsbetriebstätte). Die zitierte Bestimmung lautet "Der Ausdruck "Betriebsstätte" umfasst ......... Dienstleistungen einschließlich Beratungs- und Geschäftsführungstätigkeiten, die von einem Unternehmen eines Vertragsstaats, oder Arbeitnehmern oder…
In EAS 969 wurde ausgeführt, dass es im Rahmen der Gestaltungsfreiheit liegt, darüber zu entscheiden, mit wem jemand einen Dienstvertrag abschließen möchte. Wenn hiebei die gewählte zivilrechtliche Gestaltung nicht bloß "auf dem Papier" existiert, sondern auch in wirtschaftlicher Hinsicht dementsprechend vollzogen wird, ist sie auch…
Frage der Arbeitgebereigenschaft: Die Frage, ob bei einer 183 Tage nicht überschreitenden Arbeitskräftegestellung durch ein liechtensteinisches Unternehmen an österreichische Bauunternehmen den inländischen Gestellungsnehmern die steuerliche Stellung eines lohnsteuerabzugspflichtigen Arbeitgebers der gestellten Arbeitskräfte zukommt oder nicht, ist eine Sachverhaltsfrage, die nicht im Rahmen des EAS-Verfahrens…
Ist eine österreichische und eine deutsche GmbH je zu 50% an einer österreichischen Arbeitsgemeinschaft (Mitunternehmerschaft) beteiligt und werden von den beiden GmbHs Arbeitskräfte an die ARGE abgestellt, dann kann darin in Bezug auf den deutschen Partner kein Fall einer internationalen Arbeitskräftegestellung gesehen werden, die zu…
Entsendet ein österreichischer Arbeitgeber, der in Deutschland keine Betriebstätte unterhält, Dienstnehmer nach Deutschland und halten sich diese Dienstnehmer auf deutschem Staatsgebiet nicht länger als 183 Tage während eines Kalenderjahres auf, dann steht das Besteuerungsrecht an den für diese Deutschland-Tätigkeit gezahlten Löhnen Österreich zu. Das…
Hat eine österreichische Konzerngesellschaft mit einer zum selben Konzernkreis gehörenden deutschen Gesellschaft zu fremdüblichen Bedingungen einen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag abgeschlossen, auf Grund dessen ein als Produktmanager tätiger Mitarbeiter der österreichischen Gesellschaft tageweise an die deutsche Gesellschaft verliehen wird, um dort als Reisender Kunden der deutschen Gesellschaft zu…
Bietet eine in Großbritannien ansässige Kapitalgesellschaft inländischen Firmen unter Einschaltung einer inländischen Repräsentanz Fachpersonal zu derart geringen Preisen an (S 120,00 pro Stunde), dass hiedurch der Verdacht einer internationalen Steuerumgehung entsteht, dann sind gemäß § 114 BAO im Interesse einer gleichmäßigen steuerlichen Erfassung aller Abgabepflichtigen…
Werden die Dienstnehmer der inländischen Betriebstätte einer deutschen Anlagenbaugesellschaft für die Dauer von 5 Monaten zur Inbetriebnahme von Wasseraufbereitungsanlagen nach Deutschland entsandt, dann lässt sich aus dieser Sachverhaltsbeschreibung noch nicht mit Sicherheit eine Aussage darüber treffen, ob die Steuerbefreiung gemäß § 3 Abs. 1 Z 10…
Werden von österreichischen Firmen in Österreich ansässige hochqualifizierte Fachkräfte nicht unmittelbar als eigene Dienstnehmer aufgenommen, sondern im Wege eines im Ausland bestehenden Personalleasingunternehmens beschäftigt, dann ist in Fällen dieser Art zunächst zu prüfen, ob einer solchen Gestaltung auch in wirtschaftlicher Betrachtungsweise seitens der österreichischen Finanzverwaltung…
Am 23. Juni 1999 ist in Abschnitt C Z. 3 des Ergebnisprotokolls über österreichisch-deutsche Verständigungsgespräche folgendes festgehalten worden : "Werden von einem österreichischen Bau- und Montageunternehmen Arbeitskräfte von einem österreichischen Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen geleast und an diversen Montagebaustellen mit einer zwölf Monate nicht überschreitenden Dauer in Deutschland…
Bei der Anmietung von ausländischen Arbeitskräften besteht seit 1. Juli 2005 die Verpflichtung, eine DBA-konforme Steuerentlastung des ausländischen Arbeitsgestellungsunternehmens ausschließlich im Rückzahlungsverfahren herbeizuführen. Bei konzerninternen Personalgestellungen gilt dies allerdings nur bei der Überlassung von Arbeitern. Ist die deutsche Aktiengesellschaft "A" zu 100% an der…
Wird ein Mitarbeiter einer österreichischen Kapitalgesellschaft (GM-GmbH) teilweise (mit 1/5 seiner Arbeitszeit) einer österreichischen Enkelgesellschaft (T-GmbH) gegen fremdübliches Entgelt vermietet (Arbeitskräftegestellung) und von dieser ausschließlich auf einer schweizerischen Betriebstätte eingesetzt, dann steht das Besteuerungsrecht an den darauf entfallenden Gehältern gemäß Artikel 15…