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EAS 3376Steuerliche Behandlung von Trainees, die im Rahmen einer mehrstöckigen Personalüberlassung aus Deutschland in Österreich eingesetzt werden
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0253-VI/8/201617.01.2017

Überlässt ein in Deutschland ansässiges gewerbliches Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen in Deutschland ansässige Arbeitskräfte an eine ebenfalls in Deutschland ansässige Konzerngesellschaft und werden diese Arbeitskräfte als Trainees einer in Österreich ansässigen Gesellschaft desselben Konzerns überlassen, ist für die Beurteilung der Frage, ob grenzüberschreitend eine gewerbliche Arbeitskräfteüberlassung iSd Art…

EAS 1587Österreichische Ausbildnerin für Versicherungsvertreter einer deutschen Versicherungsgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftN 172/1-IV/4/0017.01.2000

Ist eine in Österreich ansässige Versicherungsexpertin von einer deutschen Versicherungsgesellschaft vertraglich beauftragt, eine Organisationsstruktur aufzubauen, in der selbständig tätige und von ihr ausgebildete Versicherungsvertreter für das deutsche Versicherungsunternehmen in Deutschland und in Österreich tätig werden, und hat sie zu diesem Zweck einen deutschen Gewerbeschein mit…

EAS 290Managementtraining, Workshops und andere Lehrveranstaltungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSt 1236/8/1-IV/4/9306.08.1993

  Der in § 99 Abs. 1 Z 1 EStG verwendete Begriff "Vortragender" kann nicht in engem Wortsinn verstanden werden, sondern umfasst jedenfalls auch die durch Vortrag gestaltete Unterrichtstätigkeit, die Betreuung von Workshops durch Lehrpersonen und das vornehmlich mündlich betriebene Managementtraining. Denn Sinn und Zweck der…

EAS 2857Zum Begriff des "Praktikanten" im DBA-Kroatien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0277-IV/4/200714.05.2007

Gemäß Artikel 20 DBA-Kroatien sind Zahlungen, die ein kroatischer "Praktikant" für seinen Unterhalt, sein Studium oder seine Ausbildung erhält in Österreich steuerfrei, wenn diese Zahlungen aus Quellen außerhalb Österreichs stammen. Wird ein Kroate, der Dienstnehmer der kroatischen Tochtergesellschaft einer österreichischen Muttergesellschaft ist, für 1…

EAS 241Entsendung von Mitarbeitern einer deutschen Bildungsakademie zu inländischem Seminarveranstalter
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 2384/1/1-IV/4/9304.03.1993

Entsendet eine deutsche Bildungsakademie, die in der Rechtsform eines Vereines geführt wird und in Österreich über keine Betriebstätte verfügt, Dienstnehmer und freiberufliche Mitarbeiter als Vortragende zu österreichischen Seminarveranstaltungen, so unterliegen die hiefür vereinbarungsgemäß von dem österreichischen Seminarveranstalter an die Akademie zu leistenden Vergütungen gemäß § 99…

EAS 200Inländische Fortbildungsveranstaltungen durch ausländische Unternehmen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftF 1559/1/2-IV/4/9225.11.1992

  Werden von einem in Deutschland ansässigen Unternehmen in Österreich Fortbildungskurse abgehalten, unterliegen diese Tätigkeiten der inländischen Umsatzsteuer in Höhe von 20%; eine Umsatzsteuerbefreiung ist im österreichischen Umsatzsteuerrecht für private Schulen und andere allgemein bildende oder berufsbildende Einrichtungen nur dann vorgesehen, wenn diese eine den…