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EAS 2421Österreichische Gegenberichtigung nach ungarischer Betriebsprüfung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 32/1-IV/4/0408.03.2004

Wurde im Rahmen einer ungarischen Betriebsprüfung, die bei der ungarischen Tochtergesellschaft einer österreichischen Muttergesellschaft stattfand, der Betriebsausgabenabzug für Leistungen der österreichischen Muttergesellschaft (Betriebsführungsleistungen im Produktionsbereich, Arbeitsvorbereitung, Fertigungsplanung und organisatorische Unterstützung der ungarischen Geschäftsführung) versagt und eine verdeckte Gewinnausschüttung an die österreichische Muttergesellschaft unterstellt, dann hat…

EAS 3442Wegzugsbesteuerung bei Anteilen an Immogesellschaften im Verhältnis zu Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft2022-0.879.53614.12.2022

…dieses Immobilienvermögen, stellt sich die Frage, ob für den in Deutschland ansässigen Anteilseigner eine Wegzugsbesteuerung gemäß § 27 Abs. 6 Z 1 EStG 1988 eintritt und wenn ja, zu welchem Zeitpunkt. Gemäß § 27 Abs. 6 Z 1 EStG 1988 wird eine Wegzugsbesteuerung durch Umstände ausgelöst, die…

EAS 1174Österreichische Gegenberichtigungen nach Ablauf der Verjährungsfrist
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 132/6-IV/4/9701.12.1997

…auf österreichischer Seite zu Gegenberichtigungen Anlass geben, dann kann eine solche Berichtigung im Wege einer Aufhebung der inländischen einheitlichen und gesonderten Einkünftefeststellung auf der Grundlage von § 299 Abs. 4 BAO und gegebenenfalls im Wege einer Verfahrenswiederaufnahme herbeigeführt werden. Solche Maßnahmen sind allerdings nur innerhalb der…

EAS 2397Aufwertung von Anteilen deutscher Abgabepflichtiger an österreichischen Immobiliengesellschaften ab 1. Jänner 2003
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/49-IV/4/0329.12.2003

…sich, dass ein in Deutschland ansässiger Alleingesellschafter einer österreichischen GmbH mit österreichischem Liegenschaftsbesitz hinsichtlich der in der Beteiligung anwachsenden stillen Reserven im Sinn von § 31 Abs. 3 EStG 1988 "in das Besteuerungsrecht der Republik Österreich eintritt". Wird die Beteiligung daher zu einem späteren Zeitpunkt veräußert…

EAS 192Veräußerung von Beteiligungen unter 10% an österreichischen Kapitalgesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 140/65/1-IV/4/9209.11.1992

…dann erfasst der in § 16 Abs. 2 UmgrStG vorgesehene Aufwertungszwang auch die Anteile jener Gesellschafter, die an der GesmbH nur unwesentlich beteiligt sind. Denn im Fall einer späteren Veräußerung der Kapitalanteile an der neugegründeten GesmbH wird das Besteuerungsrecht der Republik Österreich durch das DBA-Deutschland…

EAS 2189Anrechnung italienischer Steuern von Mieteinkünften auf die österreichische Steuer vom Veräußerungsgewinn
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 693/1-IV/4/0216.12.2002

Gemäß Artikel 23 Abs. 3 lit. a DBA-Italien sind italienische Steuern bis zur Höhe jener österreichischen Körperschaftsteuer anzurechnen, die "auf die Einkünfte, die in Italien besteuert werden dürfen, entfällt" ("anrechenbarer Höchstbetrag"). Aus dieser Abkommensbestimmung folgt, dass für die Ermittlung des "anrechenbaren Höchstbetrages" eine Zusammenfassung…

EAS 2195Aufwertung von Anteilen deutscher Gesellschaften an österreichischen Immobiliengesellschaften ab 1. Jänner 2003
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 12/22-IV/4/0207.01.2003

…100% an einer österreichischen Immobiliengesellschaft beteiligt ist, hinsichtlich der in der Beteiligung anwachsenden stillen Reserven im Sinne von § 31 Abs. 3 EStG 1988 "in das Besteuerungsrecht der Republik Österreich eintritt". Wird die Beteiligung daher zu einem späteren Zeitpunkt veräußert, dann unterliegt nur jener Betrag als…

EAS 115Wohnsitzverlegung nach Österreich im Zuge einer Anteilsabtretung in Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/16-IV/4/9208.04.1992

…an diesem letztgenannten Tag stattgefunden. Denn steuerlich relevant ist nicht der Tag des Abschlusses des Veräußerungsvertrages sondern dessen tatsächliche Erfüllung. Wurde in dem vorgenannten Fall der Hauptwohnsitz und damit der Wohnsitz im Sinn von Artikel 16 DBA-Deutschland am 28. Dezember 1989 von Deutschland nach…

EAS 597KESt-Pflicht deutscher Zweitwohnsitzer
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftN 737/14/1-IV/4/9516.03.1995

…eine Ansässigkeitsbescheinigung wären beizulegen). Die auf die inländischen Einlagezinsen entfallende österreichische Kapitalertragsteuer, die nur in Österreich Endbesteuerungswirkung entfaltet, ist gemäß Artikel 15 Abs. 2 DBA-D auf die deutsche Einkommensteuer anzurechnen.   16. März 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 421Zeitverschobene internationale Doppelbesteuerung durch die deutsche Wegzugsbesteuerung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/9-IV/4/9424.03.1994

  Wird nach Verlegung des Hauptwohnsitzes von Deutschland nach Österreich eine im Privatvermögen gehaltene Beteiligung an einer deutschen Kapitalgesellschaft veräußert, so unterliegt der Unterschiedsbetrag zwischen den seinerzeitigen tatsächlichen Anschaffungskosten und dem erzielten Veräußerungserlös nach Maßgabe des § 31 EStG der inländischen Besteuerung. Wird der bis zur…

EAS 3457Befreiungsmethode trotz doppelter Nichtbesteuerung bei Immobilienveräußerung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft2025-0.606.75030.07.2025

…2024, im Fall einer doppelten Nichtbesteuerung bei der Veräußerung von Immobilien in Deutschland anzuwenden ist. Gemäß Artikel 13 Absatz 1 DBA-Deutschland steht das Besteuerungsrecht für Gewinne aus der Veräußerung von Immobilien grundsätzlich dem Belegenheitsstaat zu. Artikel 23 Absatz 3 DBA-Deutschland sieht vor, dass…

EAS 2493Gegenberichtigungen bei österreichischen Tochtergesellschaften von US-Muttergesellschaften (EAS.2493)
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4982/7-IV/4/0419.07.2004

…Beurteilung auch den vom IRS für 1994 und 1995 angesetzten Know-How-Vergütungen zuteil, dann stehen die Körperschaftsteuerbescheide für die Jahre 1994 und 1995 mit "zwischenstaatlichen abgabenrechtlichen Vereinbarungen" (§ 302 Abs. 2 lit. c BAO) im Widerspruch. Die Gewinne sind von Amts wegen entsprechend herabzusetzen (Primärberichtigung)…

EAS 2525Deutsche Immobilien-KG mit inländischem Liegenschaftsbesitz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0253-IV/4/200406.12.2004

  Halten in Deutschland ansässige Personen im Wege einer deutschen Kommanditgesellschaft eine österreichische Liegenschaft, wobei die deutsche KG nicht als Immobilien-Investmentfonds einzustufen ist, weil sie keine weiteren Liegenschaften besitzt, und ist die Funktion der deutschen KG bloß als vermögensverwaltend einzustufen, dann erzielen die Gesellschafter…

EAS 772Schenkung deutscher Liegenschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 3469/1/1-IV/4/9506.12.1995

  Es entspricht der ständigen Ermessensübung des Bundesministeriums für Finanzen bei Anwendung von § 48 BAO, deutsches unbewegliches Vermögen aus der österreichischen Besteuerungsgrundlage (unter Progressionsvorbehalt) auszuscheiden, wenn derartiges Vermögen im Schenkungsweg übertragen und nachweisbar einer deutschen Schenkungssteuer unterzogen wird und wenn weiters entweder der Geschenkgeber oder…

EAS 666Deutsche Schenkungen bei inländischem Zweitwohnsitz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/7-IV/4/9505.07.1995

  Wenn im Ausland ansässige Personen mit inländischem Zweitwohnsitz ausländisches Vermögen an ihre im Ausland ansässigen Familienangehörigen übertragen, so ist Österreich grundsätzlich nur im Fall einer Reziprozitätserklärung des ausländischen Staates bereit, durch eine auf § 48 BAO gestützte Entlastungsmaßnahme auf die österreichische Besteuerung zu verzichten (EAS…

EAS 2196Erwerb und Liquidation einer israelischen Immobilien-AG mit anschließender Veräußerung der Liegenschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftR 687/1-IV/4/0213.01.2003

…13 Abs. 3 des Abkommens teilt das Besteuerungsrecht an diesem Veräußerungsvorgang Österreich zu; allerdings räumt die Bestimmung gleichzeitig Israel ein 15-prozentiges Quellenbesteuerungsrecht ein. Das Quellenbesteuerungsrecht darf indessen nicht vom Veräußerungserlös (110), sondern nur vom Veräußerungsgewinn (10) erhoben werden. Die israelische Steuer ist gemäß Artikel…

EAS 590KESt-Entlastung für inländische Zweitwohnsitzer
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 2302/1/1-IV/4/9516.03.1995

…müsste von dem deutschen Staatsbürger gemäß § 6 der genannten Verordnung die Rückerstattung der Kapitalertragsteuer bei dem für die Steuerveranlagung der Bank zuständigen Finanzamt beantragt werden (Belege über den KESt-Abzug und eine Ansässigkeitsbescheinigung wären beizulegen). 16. März 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die…

EAS 110Keine Gewerbesteuerpflicht für deutsche Liegenschaftsverkäufe
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/141-IV/4/9231.03.1992

…Liegenschaft erworben und diese nach zwei Jahren wieder verkauft, so steht gemäß Artikel 3 DBA-Deutschland das ausschließliche Besteuerungsrecht an den erzielten Veräußerungsgewinnen Deutschland zu. Der Vorgang ist daher in Österreich sowohl von der Körperschaftsbesteuerung als auch von der Gewerbeertragsbesteuerung freizustellen. Dies ungeachtet des Umstandes…

EAS 2984Zuzug von Gesellschaftern von amerikanischen und kanadischen Personengesellschaften mit umfangreichem Liegenschaftsbesitz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1679-IV/4/200823.06.2008

…löst dies daher keine Wertzuwachsbesteuerung in den Wirtschaftsgütern der inländischen Betriebstätten aus. Umgekehrt bewirkt aber auch der Zuzug eines Gesellschafters einer betrieblich im Ausland tätigen Personengesellschaft gemäß § 6 Z 6 EStG 1988 nicht die Aufwertung der den ausländischen Betriebstätten zuzurechnenden Wirtschaftsgüter. Allerdings vertritt das BM…

EAS 594Verlustvortrag bei inländischem Zweitwohnsitz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftR 1273/4/1-IV/4/9516.03.1995

…in Österreich nach den Grundsätzen der unbeschränkten Steuerpflicht zu besteuern ist; dies auch dann, wenn derselbe Gesellschafter im Jahr 1994 in Deutschland Einkünfte in der Größenordnung von S 30 Mill erzielt hat. 16. März 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: