Hat ein in Österreich ansässiger Arbeitnehmer eines österreichischen Unternehmens sein zweites Dienstverhältnis, das mit einem weißrussischen Unternehmen bestand, einvernehmlich aufgelöst, wobei er sich zu Entgeltrückzahlungen und Schadenersatzzahlungen verpflichten musste, dann stellen solche nach Beendigung des (zweiten) Dienstverhältnisses zu leistenden Zahlungen nachträgliche Werbungskosten dar (LStR 2002…
…der Haltung der deutschen Steuerverwaltung orientiert (Hinweis auf BStBl. I 1992, S 114), wird von einer Weitergeltung des Abkommens gegenüber der Russischen Föderation, der Ukraine, der Republik Weißrussland (Belarus), der Republik Armenien, der Republik Aserbaidschan, der Republik Kasachstan, Turkmenistan, der Republik Usbekistan, der Republik Moldau…