…dem Anwendungsbereich des Artikels unterstellt (siehe hiezu Artikel 1 samt Schlussprotokoll). Der Umstand, dass die Transaktion auch in Deutschland nach dem dortigen Umgründungssteuergesetz steuerneutral erfolgt und sonach eine Doppelnichtbesteuerung eintritt, lässt den im österreichischen innerstaatlichen Recht vorgegebenen Besteuerungsanspruch nicht wieder aufleben. 16. September 1992 Für…
…Wird eine solche Umweggestaltung ausschließlich deshalb gewählt, um die inländische Steuerpflicht für Beteiligungsveräußerungen zu umgehen (steuerneutraler Übergang der Inlandsbeteiligung von der österreichischen Holding 3 auf die deutsche Holding 2 im Rahmen einer Umwandlung, sodann handelsrechtliche - nicht steuerrechtliche - Aufwertung in Deutschland und schließlich - steuerfreie - Ausschüttung an…
…Kommanditgesellschaft auf eine österreichische (oder in einem EU-Staat oder einem anderen DBA-Staat ansässige) Kapitalgesellschaft, dann kann eine derartige Transaktion nach Maßgabe des Umgründungssteuergesetzes gewinnneutral erfolgen. Die in EAS 269 am 25.5.1993 vertretene Auffassung ist durch die im Zuge der EU-Rechtsanpassung…
… Erwirbt eine Banken-AG eines EU-Mitgliedstaates von einer im gleichen EU-Staat ansässigen Nichtbanken-AG zu einem fremdverhaltenskonformen und daher stille Reserven aufdeckenden Preis alle Anteile an einer österreichischen Banken-AG als vorbereitenden Anteilswerb für eine nachfolgende verschmelzende Umwandlung mit der österreichischen Banken-AG…
…die umgründungssteuerliche Rückwirkungsfiktion anders ausgestaltet ist bzw. die Anwendbarkeit des DBA zu einem anderen Zeitpunkt angenommen wird. Sollte es hier divergierende Auffassungen der Staaten geben, die zu einer Doppelbesteuerung führen, wäre die Frage der Anwendbarkeit von DBA im Rückwirkungszeitraum im Wege eines Verständigungsverfahrens zu klären…
…Kapitalgesellschaft eingebracht, so hat dieser Vorgang gemäß § 16 Abs. 1 Umgründungssteuergesetz zu Buchwerten zu erfolgen. Die beschränkt steuerpflichtige italienische Kapitalgesellschaft wird daher aus diesem Anlass nicht zu einer Besteuerung der in der Niederlassung angesammelten stillen Reserven herangezogen. Angesichts der nach § 18 Abs. 1 UmgrStG. vorgesehenen…
…von Softwarelösungen betraut ist, liquidiert und als schweizerische Betriebstätte der österreichischen Kapitalgesellschaft weitergeführt, kommt es zu keinem grenzüberschreitenden Transfer von Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens der schweizerischen Tochtergesellschaft nach Österreich, weil die Betriebstätten der liquidierten Tochtergesellschaft mit dem gesamten Betriebsvermögen auch weiterhin schweizerische Betriebstätten bleiben; durch die…
… 98 Abs. 1 Z. 8 EStG in Österreich besteuert werden kann. Sollte bei dem Umgründungsvorgang nach britischem Recht stille Reserven aufgedeckt und besteuert werden, dann hätte der britische Gesellschafter die Möglichkeit, eine Versteuerung der stillen Reserven auch in Österreich zu erwirken (Aufwertungswahlrecht gem. § 16 Abs…
…Betriebsvermögens steuerverfangenen Wertzuwächse bleiben damit gemäß Artikel 13 Abs. 1 und 2 DBA-Schweiz dem österreichischen Besteuerungszugriff erhalten. Der Umgründungsvorgang ist daher nicht so zu werten, dass ein "KG-Anteil" als eigenständiges immaterielles Wirtschaftsgut auf den Rechtsnachfolger übergeht, was zur Anwendung von Artikel 13 Abs…
…ungarischen Steuerrecht. Wird in der Folge die Beteiligung an der ungarischen Immobiliengesellschaft in eine andere ungarische Kapitalgesellschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsanteilen eingebracht, unterbleibt nach Maßgabe des Umgründungssteuergesetzes in Österreich eine steuerliche Erfassung der in der Beteiligung enthaltenen stillen Reserven. Es wird hiebei insbesondere davon ausgegangen…
…die eine Beteiligung an einer schweizerischen und einer französischen Tochtergesellschaft hält, verschmelzend auf der Grundlage des Umgründungssteuergesetzes steuerneutral auf die alleinige französische Gesellschafterin umgewandelt, verbleibt in Österreich keine Betriebstätte mehr und die zwei Beteiligungen scheiden damit aus der österreichischen Besteuerungshoheit aus und gehen in das…
…Hat eine kanadische Kapitalgesellschaft im März 1994 eine Tochtergesellschaft auf den Bermudas gegründet und wurde diese kanadische Kapitalgesellschaft im Oktober 1995 mit 5 anderen kanadischen Gesellschaften zu einer einzigen kanadischen Kapitalgesellschaft fusioniert, die nun nach kanadischem Recht als Gesamtrechtsnachfolgerin auftritt, dann findet das Umgründungssteuergesetz Anwendung…
…Gesellschafterin eine deutsche Komplementär-GmbH angehört, und sollten folglich die Räumlichkeiten der Holding-Personengesellschaft eine deutsche Betriebstätte darstellen, zu deren notwendigem Betriebsvermögen die Beteiligung an der durch die Einbringung II geschaffenen GmbH gehört, dann könnte Deutschland nicht entgegengetreten werden, wenn es auf Grund von Art…
…des Umgründungssteuergesetzes auf die Gewinne der Produktionsbetriebstätte vorgetragen werden, soferne hierdurch keine Verlustdoppelverwertung im Verhältnis zu Deutschland eintritt. Dies wird - vorausgesetzt dass keine internationale Verlustdoppelverwertung eintritt - auch dann möglich sein, wenn die formelle Alleingesellschafterin der umzuwandelnden Vertriebs-GmbH eine österreichische KG ist, die zu 100…
…wobei die - ebenfalls zu 100% von der A-AG gehaltene deutsche M-GmbH als bloßer Arbeitsgesellschafter fungiert und die österreichische A-AG 100%ige Kommanditistin wird, dann geht durch diesen Umgründungsvorgang die Beteiligung an der umgewandelten X-GmbH unter (Buchwert 100) und wird gegen die…
…Hotel-2 A.S." wird hierdurch zu 100% von der "Beteiligungs A.S." gehalten und die beiden österreichischen Gesellschafter erlangen damit neben ihren Anteilen an der "Hotel-1 A.S." unmittelbare Hälfteanteile an der "Beteiligungs-A.S.". Angesichts der sich aus dem Umgründungssteuergesetz ergebenden Fiktion…
…deutsche Bank-Kapitalgesellschaft, die sich von ihren Beteiligungen an Nichtbanken trennen muss, ihre Beteiligung an einer österreichischen Kommanditgesellschaft zu Buchwerten auf eine dem Konzernverbund angehörende deutsche Kapitalgesellschaft mit deutscher Muttergesellschaft, so liegt nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen der Fall einer Aufwertungseinbringung gemäß § 16 Abs…
…AG umgewandelt werden - ob dies handelsrechtlich derzeit möglich ist, ist nicht vom BM für Finanzen zu entscheiden - und können nach österreichischem Recht die von der Tochter-GmbH erlittenen Verluste von der österreichischen AG vorgetragen werden, dann steht angesichts der Rechtsprechung des VwGH (VwGH 25.09…
…1758). Wechselt eine ausländische Tochtergesellschaft lediglich ihrer körperschaftliche Rechtsform (zB formwechselnde Umwandlung einer ungarischen Kapitalgesellschaft in EAS 1329 oder Umwandlung einer luxemburgischen Kapitalgesellschaft in eine "Holding-1929" in EAS 1837) dann wird darin kein Wechsel des Abgabepflichtigen und mithin kein steuerlich zu erfassender Vermögensübergang gesehen…
…Gesellschafterin zufallenden Verluste nur insoweit zu, als diese Verluste in Wirtschaftsjahren nach dem Beteiligungserwerb an der österreichischen Holdinggesellschaft entstanden sind. Der im Umgründungssteuergesetz verwendete Ausdruck "Anteilserwerb" wird hierbei im Sinn der Grundsätze des allgemeinen Steuerrechtes als der Tag der "Anschaffung" der Beteiligung zu verstehen sein…