…ist für die Beurteilung der Frage, ob grenzüberschreitend eine gewerbliche Arbeitskräfteüberlassung iSd Art. 15 Abs. 3 DBA-Deutschland oder eine Konzernüberlassung iSd Art. 15 Abs. 2 DBA-Deutschland vorliegt, zunächst zu beachten, ob die deutsche Konzerngesellschaft lediglich formell zwischengeschaltet wurde oder tatsächlich entsprechend dem wahren…
…öffentlichen Mitteln stammende Beihilfen. Werden daher von der französischen Republik den gemäß Artikel 13 DBA-F in Frankreich steuerfrei gestellten Gastlehrern Unterstützungen ausgezahlt, unterliegen diese nach der geltenden Rechtslage in Österreich der Einkommensbesteuerung. 28. Mai 1991 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der…
…besteht. Sollte auf deutscher Seite keine Besteuerung vorgenommen werden, weil der bloßen Ausbildungstätigkeit in der deutschen Ausbildungsstätte kein einkünfteerzielender Charakter zugemessen wird, dann werden die Gesamteinkünfte in Österreich der Besteuerung unterliegen. 17. Jänner 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…nicht aber die Arbeitsleistungen, abgegolten werden. Ob diese zusätzliche Voraussetzung erfüllt ist, kann aber dahingestellt bleiben, weil gleichzeitig auch der Befreiungstatbestand des § 3 Abs. 1 Z 3 lit. d EStG 1988 erfüllt ist. Denn der in Österreich ansässige Steuerpflichtige erhält das Stipendium für eine im…
…Abs. 2 DBA-2000 das Besteuerungsrecht zugeteilt. Diese Beträge sind daher auf österreichischer Seite ungeachtet des Umstandes der innerstaatlichen Steuerfreistellung in Deutschland nach Abkommensrecht ebenfalls unter Progressionsvorbehalt von der Besteuerung freizustellen. 06. März 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…18 Abs. 2 bezüglich der Zahlungen der BUAK Vorrangwirkung gegenüber der Steuerfreistellungsverpflichtung nach Artikel 15 zu. Die in Deutschland ansässigen Arbeitskräfte sind daher nicht berechtigt, eine Rückzahlung der nach § 69 EStG 1988 von den Direktzahlungen einbehaltenen Lohnsteuer zu verlangen. Bundesministerium für Finanzen, 15. Juli 2011