…mit den Arbeiten - einschließlich aller vorbereitenden Arbeiten - in Ungarn beginnt. Arbeitsbeginn in diesem Zusammenhang ist auch die Arbeitsaufnahme durch einen unter Vertrag genommenen ungarischen Subauftragnehmer. Allerdings bewirken nur tatsächliche Bauausführungsarbeiten (zB das Aufstellen eines Bauplanungsbüros) den Beginn des Fristenlaufes. Rechtsakte, wie z.B. der Vertragsabschluß…
…in Spanien beginnt. Arbeitsbeginn in diesem Zusammenhang ist auch die Arbeitsaufnahme durch unter Vertrag genommene Subauftragnehmer (EAS 341). Allerdings bewirken nur tatsächliche Bauausführungsarbeiten (zB Fundamentierungsarbeiten eines spanischen Subauftragnehmers für das spätere Aufstellen der Rohrschweißanlage) den Beginn des Fristenlaufes. Bloße Rechtsakte, wie zB der Vertragsabschluss mit…