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3 228 Treffer288 msnur geltende Fassungen
EAS 2018Erbanfall bei einer deutschen gemeinnützigen Stiftung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/15-IV/4/0203.04.2002

… 8 Abs. 3 ErbStG auf 2,5% ermäßigte Steuersatz kann nicht zur Anwendung kommen, da dieser nur für Vermögensübergänge auf inländische gemeinnützige Einrichtungen vorgesehen ist. Der Umstand, dass im reziproken Fall Deutschland nach seinem innerstaatlichen Recht Steuerfreiheit gewähren würde, falls von Österreich Gegenseitigkeit bestätigt wird…

EAS 116Erbschaftssteuerbefreiung für italienischen Liegenschaftsbesitz möglich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 3243/1/1-IV/4/9209.04.1992

Hatte eine Erblasserin im Zeitpunkt ihres Todes den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen in Italien und verfügte sie in Österreich lediglich über einen Zweitwohnsitz (in einem Gebäude, das teilweise an einen Arzt vermietet ist und teilweise privat als Wohnung genutzt wurde), so besteht grundsätzlich Bereitschaft italienischen Liegenschaftsbesitz…

EAS 2794Schenkung von zwei deutschen Immobilienwerten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0603-IV/4/200606.12.2006

Auf der Grundlage von § 48 BAO wird zur Vermeidung einer internationalen Doppelbesteuerung bei ausländischem Grundvermögen eine Befreiung von der österreichischen Schenkungssteuer auch dann gewährt, wenn die inländische Steuerpflicht nicht durch einen Hauptwohnsitz, sondern bloß durch einen Zweitwohnsitz begründet wird, wenn sonach Steuerausländer begünstigt werden sollen…

EAS 600Erbschaftsteuerabgeltung für in Deutschland lebende Erben
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftD 1052/3/1-IV/4/9516.03.1995

…die auf einen in Deutschland ansässigen Erben übergehen, unterliegen gemäß Artikel 5 Abs. 1 DBA(Erb)-Deutschland der ausschließlichen Besteuerung in Österreich; diese ist gemäß § 15 Abs. 1 Z 17 ErbStG abgegolten. 16. März 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 794Schenkung inländischer Liegenschaften durch Deutsche
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 13/1-IV/4/9629.01.1996

Überträgt der in Deutschland ansässige Vater seinem in Österreich ansässigen Sohn im Schenkungsweg eine österreichische Liegenschaft, so wird dieser Vorgang nicht vom österreichisch-deutschen Erbschaftssteuerabkommen, BGBl. Nr. 220/1955, erfasst; allerdings ist Deutschland im Hinblick auf von Österreich gewährte Gegenseitigkeit bereit, eine eintretende Doppelbesteuerung auf…

EAS 422Schenkungssteuerfreistellung in Bezug auf deutsche Liegenschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 3417/1/1-IV/4/9424.03.1994

  Überträgt ein in Österreich ansässiger Bewirtschafter eines inländischen Gutsbetriebes in Deutschland gelegene Liegenschaften im Schenkungsweg auf seine in Deutschland ansässige Tochter, so kann gemäß § 48 BAO eine hiedurch eintretende internationale Doppelbesteuerung durch Steuerfreistellung auf österreichischer Seite vermieden werden. 24. März 1994 Für den Bundesminister…

EAS 362Erbanfall einer US-Liegenschaft an den in Österreich wohnhaften Bruder
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 1357/2/1-IV/4/9321.12.1993

  Geht amerikanischer Liegenschaftsbesitz eines in den USA ansässig gewesenen Erblassers im Erbweg auf seinen in Österreich ansässigen Bruder über, so ist dieser Erbanfall gemäß Artikel 5 DBA(Erb)-USA in Österreich von der Erbschaftsbesteuerung freizustellen. Artikel 9 des Abkommens ist in diesem Fall unbeachtlich…

EAS 3070Erbübergang eines Kapitalanteiles an den in der Schweiz lebenden Sohn
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1376-IV/4/200905.07.2009

Vererbt eine in Österreich ansässige Person ihren 100-prozentigen Anteil an einer inländischen Kapitalgesellschaft an ihren in der Schweiz ansässigen Sohn, so führt dieser Umstand gemäß Artikel 13 Abs. 3 DBA-Schweiz zu einem Verlust des Besteuerungsrechtes der Republik Österreich an dem in der Beteiligung…

EAS 768Schenkung deutscher Liegenschaften und deutscher Personengesellschaftsanteile
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/22-IV/4/9527.11.1995

  Es entspricht der ständigen Ermessensübung des Bundesministeriums für Finanzen bei Anwendung von § 48 BAO, deutsches unbewegliches Vermögen und deutsches Betriebstättenvermögen (auch wenn dieses in der Form einer Beteiligung an einer deutschen Personengesellschaft gehalten wird) aus der österreichischen Besteuerungsgrundlage (unter Progressionsvorbehalt) auszuscheiden, wenn derartiges Vermögen…

EAS 772Schenkung deutscher Liegenschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 3469/1/1-IV/4/9506.12.1995

  Es entspricht der ständigen Ermessensübung des Bundesministeriums für Finanzen bei Anwendung von § 48 BAO, deutsches unbewegliches Vermögen aus der österreichischen Besteuerungsgrundlage (unter Progressionsvorbehalt) auszuscheiden, wenn derartiges Vermögen im Schenkungsweg übertragen und nachweisbar einer deutschen Schenkungssteuer unterzogen wird und wenn weiters entweder der Geschenkgeber oder…

EAS 1826Übergang einer Ferienwohnung auf Mallorca im Erbweg
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 656/2-IV/4/0102.04.2001

Hat eine in Österreich ansässige Erbin von ihrer verstorbenen Mutter in Mallorca eine Ferienwohnung geerbt und ist dieser Erbübergang in Spanien der Erbschaftsbesteuerung unterzogen worden, dann kann dieser Vorgang über Antrag in Österreich von der Erbschaftsbesteuerung (unter Progressionsvorbehalt) freigestellt werden. Dies hat allerdings zur Folge…

EAS 359Ehegattenschenkung von US-Liegenschaftsvermögen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftZ 254/14/1-IV/4/9317.12.1993

…Wohnsitz im Sinn von Artikel 4 des Abkommens weiterhin in den USA verbleibt. Der Umstand, dass der Vermögensübergang in den USA wegen der "marital deduction" unbesteuert bleibt, lässt kein österreichisches Besteuerungsrecht aufleben. 17. Dezember 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 948Schenkungen auf den Todesfall im Verhältnis zu Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 6/2-IV/4/9610.10.1996

…Erbschaftsteuer insoweit in den DBA-Geltungsbereich einbezieht, als ihr "Erwerbe von Todes" wegen unterliegen. Da auch Schenkungen auf den Todesfall gemäß § 2 ErbStG zu den "Erwerben von Todes wegen" zählen, genießen sie Abkommensschutz. 10. Oktober 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der…

EAS 265Nachlasszugehörige Beteiligung an einer inländischen KG mit deutscher Tochter-KG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 3370/1/1-IV/4/9312.05.1993

Die im Bereich der Einkommensbesteuerung entwickelten Grundsätze der "Bilanzbündeltheorie" sind bei Anwendung des für die Einkommensbesteuerung maßgebenden österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens auch im internationalen Verhältnis von Bedeutung. Die Gewinnanteile, die eine in Österreich ansässige Gesellschafterin von einer inländischen Personengesellschaft bezieht, sind demzufolge insoweit von der inländischen…

EAS 288Erbanfall ausländischen Grundvermögens von deutschem Erblasser
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 236/60/1-IV/4/9327.07.1993

  Erbt ein Inländer von einem in Deutschland wohnhaft gewesenen Erblasser deutsches und amerikanisches Liegenschaftsvermögen, so sind diese Erwerbsvorgänge gemäß dem DBA (Erb)-Deutschland, BGBl. Nr. 220/1955, von der österreichischen Erbschaftsbesteuerung freizustellen. Dies gründet sich hinsichtlich des deutschen Liegenschaftsbesitzes auf Artikel 3 des Abkommens…

EAS 2220Anwendung von § 48 BAO bei Schenkungen nach Hauptwohnsitzverlegung nach Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 21/2-IV/4/0203.02.2003

Es entspricht der ständigen Verwaltungspraxis, eine internationale Doppelbesteuerung bei unentgeltlichem Übergang von im Ausland belegenem unbeweglichem Vermögen (einschließlich "mittelbarer Grundstücksschenkungen") und ausländischem Betriebstättenvermögen (einschließlich Personengesellschaftsbeteiligungen) durch Steuerfreistellung zu beseitigen. Diese Grundsätze gelten unabhängig davon, ob der Geschenkgeber seinen Hauptwohnsitz in Österreich oder im Ausland hat…

EAS 2167Erbschaftsbesteuerung von "Auslandsdeutschen" mit deutschem Liegenschaftserwerb
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 837/1-IV/4/0211.11.2002

Wird von einem deutschen Steuerberater die Auskunft erteilt, dass eine "Auslandsdeutsche" bei Antritt einer Erbschaft mit deutschem Liegenschaftsvermögen einer höheren Besteuerung unterliegt als in Deutschland Ansässige, dann kann im Fall einer solchen behaupteten unterschiedlichen Besteuerung der Ansässigen und Nichtansässigen keine Verletzung des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens…

EAS 2529Schenkung der Anteile an einer deutschen Beteiligungs-KG mit österreichischen Tochter-KGs
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0484-IV/4/200625.08.2006

Werden Anteile an einer deutschen KG von dem in Österreich unbeschränkt steuerpflichtigen Gesellschafter an seine Söhne im Schenkungsweg übertragen (wobei ein Sohn in Österreich unbeschränkt und der andere nur beschränkt steuerpflichtig ist) dann unterliegen beide Schenkungsvorgänge kraft der unbeschränkten Steuerpflicht des Geschenkgebers der österreichischen Schenkungssteuerpflicht…

EAS 2706Erbschaftsteuerliche Behandlung von Anteilen an vermögensverwaltenden deutschen GmbH & Co KGs
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0128-IV/4/200610.03.2006

Für erbschafts- und schenkungssteuerliche Belange hat sich eine österreichische Verwaltungspraxis entwickelt, die bei betriebsführenden Personenhandelsgesellschaften nicht das im Einkommensteuerrecht geltende Transparenzprinzip anwendet; dies gilt sinngemäß auch bei den vergleichbaren ausländischen Gesellschaften (EAS 98, EAS 519, EAS 1344, EAS 1393). Im Bereich der vermögensverwaltenden Personengesellschaften waren…

EAS 2262Legale Keinmalbesteuerung einer US-Erbschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 1175/1-IV/4/0324.03.2003

Gemäß Artikel 7 des österreichisch-amerikanischen Erbschaftsteuerabkommens, BGBl. Nr. 269/1983, dürfen bei in den USA ansässig gewesenen Erblassern Vermögensübergänge nur in den USA besteuert werden (außer es liegt ein Übergang von österreichischem Immobilien- oder Betriebstättenvermögen vor). Erhält daher ein seit über 20 Jahren in…