…Abgabepflichtigen abgabenbehördliche Schriftstücke auf dem Postweg im Ausland zuzustellen (Ausnahme: Schweiz). Die österreichischen Abgabenbehörden haben daher nach freiem Ermessen zu entscheiden, ob ausländischen Abgabepflichtigen die Bestellung eines inländischen Zustellungsbevollmächtigten aufzutragen ist oder ob ein unmittelbarer postalischer Schriftverkehr vorgenommen wird. Im Verhältnis zu EU-Staaten wird…
…hiebei anfallenden Hilfsleistungen durch das Personal der deutschen Firma miterledigt werden, so liegt jedenfalls keine räumliche Betriebstätte des österreichischen Unternehmens in Deutschland vor. Solange sich die Mitwirkung der deutschen "Outsourcing-Firma" auch tatsächlich nur auf rein manipulative Tätigkeiten beschränkt (Sammlung und Weiterleitung der einlaufenden Postsendungen…
Mietet eine deutsche Gesellschaft, die ihre Produkte in Österreich vertreibt, hiezu in Österreich ein 12m2 großes Zimmer als Postanlaufstelle an und beschäftigt sie gleichzeitig mehrere Außendienstmitarbeiter mit der Entgegennahme von Bestellungen, so deutet vieles darauf hin, dass hiedurch eine Betriebstätte für die deutsche Gesellschaft in…
…das bloß formal aufgebaute Vertragskonstrukt über die Steuerpflicht entscheiden. Wird allerdings eine in der Schweiz ansässige Kapitalgesellschaft solcherart zu einer Steuerpflicht in Österreich herangezogen, dann muss dies erforderlichenfalls (wenn dies von Parteienseite so gewünscht wird) mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung durch das erwähnte Verständigungsverfahren akkordiert werden…
…Unternehmen über die Rezeptur eines für das Baugewerbe wichtigen Produktes und wird ein österreichisches Mischwerk beauftragt, dieses Produkt nach dieser Rezeptur herzustellen, wobei das schweizerische Unternehmen ein für die Herstellung wesentliches Vorprodukt in Österreich ankauft und dem Mischwerk zur Verfügung stellt, so wird durch diese…
…eigenen Namen nach Österreich verbracht und hier bei einem Spediteur gelagert und sodann umsatzsteuerpflichtig an die österreichischen Kunden ausgeliefert werden, so stellt dieses Warenlager wohl nach inländischem Recht (§ 29 BAO und § 12 UStG) nicht aber nach Artikel 5 Abs. 3 lit. a eine Betriebstätte dar…