…abgereiften Ansprüche (vorzeitig) zur Auszahlung gelangen (siehe EAS 1320). Es wäre aber auch unschädlich, wenn bei einer vorzeitigen Beendigung des Dienstverhältnisses alle im Pensionsaufbauplan vorgesehenen aber noch nicht geleisteten Arbeitgeberbeiträge in den nach Artikel 18 zu behandelnden Betrag des Ruhegehaltes einfließen; und zwar auch dann…
…Geltungsbereich des DBA 1954 stammende Verständigungsergebnis behält aber wegen seiner allgemeinen und grundsätzlichen Bedeutung auch im Geltungsbereich des DBA 2000 Gültigkeit. Wird daher ein Arbeitnehmer von seinem deutschen Arbeitgeber gekündigt und erhält er nach seinem Zuzug nach Österreich aus Anlass der Beendigung des Dienstverhältnisses eine…
…Urlaubsentschädigung), der durch die Arbeitsleistungen in der Schweiz "verdient" worden ist, in Österreich von der Besteuerung freizustellen (allerdings ist die Berücksichtigung im Wege des Progressionsvorbehaltes nötig). Wird der Fall lohnsteuerrechtlich so gesehen, dann liegt aber ein Verstoß gegen den Fremdverhaltensgrundsatz (Artikel 9 DBA-Schweiz) vor…
…dass bei Anwendung des DBA-Deutschland dem Kausalitätsprinzip der Vorrang vor dem Zuflussprinzip zu geben ist. Wird daher ein Arbeitnehmer von seinem deutschen Arbeitgeber gekündigt und erhält er nach seinem Zuzug nach Österreich aus Anlass der Beendigung des Dienstverhältnisses eine Abfindung in Höhe von 87…
…Abfindungszahlung der inländischen Besteuerung. Das BM für Finanzen schließt sich in dieser Hinsicht der Beurteilung durch den deutschen Bundesfinanzhof an, der Abfindungen, die Arbeitnehmern anläßlich des vorzeitigen Ausscheidens aus dem Dienst gewährt werden, als Einkünfte aus Arbeit ansieht (BFH 18.7.1973, BStBl. II S…
…freizustellen. Dies gilt auch für den Fall einer Pensionsabfindung. Allerdings wird bei Bestand eines Doppelwohnsitzes sehr sorgfältig zu prüfen sein, ob der Lebensmittelpunkt nach Beendigung des Dienstverhältnisses tatsächlich weiterhin in Russland verbleibt. 5. August 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Beendigung des Dienstverhältnisses mit einem Vorstandsmitglied, der nach Eintritt in den Ruhestand seinen Wohnsitz nach Österreich verlegt hat, eine freiwillige Abfindung, dann wird davon auszugehen sein, dass diese Abfindungsleistung eine nachträgliche Abgeltung für die seinerzeit erbrachte Arbeitsleistung darstellt. Wird dem Artikel 9 Abs. 4 des…
…195, in dem Karenzentschädigungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch als Vergütungen für eine aktive Arbeitsleistung gesehen wurden). Sollte allerdings von Deutschland das Besteuerungsrecht wegen abweichender Qualifikation nicht wahrgenommen werden, würde nach Maßgabe der Ziffer 27a lit. b des (revidierten) Schlussprotokolls zum DBA-Deutschland (AÖF Nr…
…für die Entschädigung die in Österreich erbrachte Arbeitsleistung war, wird auch hiefür das Besteuerungsrecht nach Art. 9 des DBA ausschließlich bei Österreich liegen. Der Umstand, dass die gegenständliche Entschädigung nicht der inländischen Besteuerung unterzogen worden ist, könnte durchaus auf eine Verkennung der Rechtslage durch den…
…bei der ausländischen Konzerngesellschaft für die Ermittlung des nach österreichischem Recht zustehenden gesetzlichen Abfertigungsanspruches einzurechnen sind, nach den österreichischen arbeitsrechtlichen Vorschriften zu entscheiden. Das BM für Finanzen ist für die Auslegung dieser Rechtsvorschriften nicht zuständig. Die Abfertigung fällt unter Artikel 15 des österreichisch-belgischen Doppelbesteuerungsabkommens…
Erhält ein bisher in Zürich wohnhafter Dienstnehmer eines schweizerischen Luftfahrtunternehmens mit Erreichung des 55. Lebensjahres aus Anlass der Beendigung seiner aktiven Berufstätigkeit eine Abfindung ausbezahlt, und verlegt er nach seinem Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis seinen Wohnsitz nach Österreich, so ist diese Abfindung - selbst wenn sie…
…Maßgeblichkeit des Kausalitätsprinzips gemäß österr.-schweizerischer Verständigung, AÖFV. Nr. 34/2000). Allerdings wird in Fällen dieser Art auch der körperschaftsteuerlichen Behandlung Beachtung zu schenken sein. Denn der Abfertigungsaufwand der österreichischen Konzernmutter darf insoweit nicht die inländische Besteuerungsgrundlage kürzen, als er auf berufliche Tätigkeiten des ehemaligen…
…des Eintrittes in den Ruhestand einvernehmlich aufgelöst und erbringt der deutsche Arbeitgeber Firmenleistungen in Form von "einmaligen Abfertigungen", "Prämien", Übergangszuschüssen", "Entschädigungen" und dgl. dann handelt es sich hiebei um sonstige Bezüge aus dem Grenzgänger-Dienstverhältnis. Der Umstand, dass solche Zahlungen erst mehrere Monate nach Beendigung…
…worden wäre, wird noch ein kausaler Zusammenhang mit der vorher erbrachten Aktivleistung zu sehen sein (Hinweis auf EAS 1378 und das dort zitierte deutsche BFH-Urteil). Sollte weiters die schließliche Höhe des Anspruches durch die langjährige Tätigkeit in Österreich bereits "verdient" worden sein, dann würde…
Fließt einem in der Slowakei ansässig gewordenen Geschäftsführer einer österreichischen Gesellschaft aus Anlass der Lösung des Dienstverhältnisses eine Abfindung seiner Pensionsansprüche gegenüber der Gesellschaft zu, dann unterliegt diese nach den Vorschriften des EStG der österreichischen Besteuerung. Diese gründet sich bei Aufrechterhaltung eines österreichischen Zweitwohnsitzes auf…
…18 des Abkommens das ausschließliche Besteuerungsrecht Österreich zu. Artikel 18 unterscheidet nicht darnach, in welcher Weise die Pension ausgezahlt wird. Auch eine als Pensionsabfindung geleistete Einmalzahlung wird von Artikel 18 erfasst. Sollten die dienstvertraglich vereinbarten und als solche steuerlich anzuerkennenden Pensionsansprüche noch vor Erreichung des…
…Vertragsverhältnis (AÖF Nr. 134/1999). Zahlt daher eine österreichische Konzerngesellschaft im Jahr 1999 anlässlich der Beendigung des zivilrechtlichen Dienstverhältnisses unter Vornahme des Lohnsteuerabzuges Jubiläumsgeld und Abfertigungen aus, dann kann dies auf Grund des Artikels 9 DBA-Deutschland-1954 zum Entstehen eines Rückzahlungsanspruches führen, wenn zu…
Erhält eine in Deutschland ansässige Dienstnehmerin einer Tiroler Firma eine Abschlagszahlung als Entgelt dafür, dass sie auf eine Wiedereinstellung nach Ablauf der Karenz gemäß dem Mutterschutzgesetz verzichtet, dann besteht wohl ein Kausalzusammenhang mit der seinerzeiten aktiven Dienstleistung in Österreich. Allerdings ist diese Kausalitätsverbindung mit der…
…Finanzen daher die Auffassung, daß die inländische Lohnsteuerabzugspflicht wahrzunehmen ist. Nur wenn der Nachweis erbracht wird, daß Deutschland auf Grund einer anderslautenden Anwendung des Abkommens eine Besteuerung der Gehaltsfortzahlungen tatsächlich vornimmt, kann der Lohnsteuerabzug unterbleiben. 27. September 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die…
…mit Deutschland Einigung darüber erzielt worden, dass von deutschen Arbeitgebern an in Österreich ansässige ehemalige Arbeitnehmer ausbezahlte Vorruhestandsbezüge, obgleich eine Rückverrechnung mit deutschen Sozialversicherungsträgern erfolgt, nicht unter Artikel 10 des DBA-1954 (öffentliche Bezüge, einschl. Sozialversicherungspensionen) sondern unter Artikel 9 Abs. 4 (private Ruhegehälter) fallen…