Der Gewinn ist bei Auslandsbauvorhaben zwischen dem inländischen Hauptsitz und der ausländischen Baubetriebstätte so aufzuteilen, dass die Betriebstätte erhält, was ein fremder selbständiger Unternehmer für die Ausführung der im Ausland erbrachten Bauleistungen unter gleichen oder ähnlichen Bedingungen erhalten hätte. Der Betriebstätte ist hierbei regelmäßig ein…
…worden sind (Funktionsanalyse). Sind aber alle Funktionen, die der Hauptauftragnehmer im Zusammenhang mit dem litauischen Projekt ausübt, dem österreichischen Hauptsitz des Unternehmens zuzurechnen, erlangt Litauen selbst dann kein Besteuerungsrecht, wenn es den Bestand einer Baubetriebstätte für den Hauptauftragnehmer annehmen sollte. Denn wenn vor Ort an…
…an der ausländischen Betriebstätte getätigten Arbeiten erhalten hätte. Sind von dem österreichischen Generalunternehmer hohe Provisionen gezahlt worden, denen in Anwendung des österreichischen Steuerrechts die Abzugsfähigkeit als Betriebsausgabe zu versagen ist, so ist weiters festzustellen, inwieweit der geltend gemachte (aber nicht abzugsfähige) Provisionsaufwand durch die dem…
…diesfalls gemäß Artikel 5 Abs. 3 DBA-Deutschland zur Begründung einer steuerpflichtigen inländischen Betriebstätte führen. Nur dann, wenn diese Überwachungs- und Sicherungsleistungen nicht der Abwehr von Baumängeln dienen sollten, sondern als Sicherungsdienst potentielle Schädigungen durch Dritte (Diebstahl, Vandalismus, Anrainerprotestaktionen usw.) verhindern sollen, erscheint es gerechtfertigt…
Ein österreichisches Hoch- und Tiefbau Unternehmen, das sich an einer Bauführung in einem Nicht-DBA-Staat beteiligt, kann mit den hierbei erzielten Gewinnen gemäß § 48 BAO von der inländischen Besteuerung freigestellt werden, wenn dies zur Vermeidung einer internationalen Doppelbesteuerung der Gewinne erforderlich ist. Wird…
Mit der Frage, ob Bauplanungsleistungen für ein Bauprojekt in einem Nicht-OECD-Staat eine Betriebstätte begründen können, hat sich das BMF bereits in EAS 2907 (betr. ein Bauprojekt in Manila) auseinandergesetzt und kein Entstehen einer solchen Betriebstätte angenommen. Wenn nun im Fall einer Bauplanung für…
Erweist sich für zwei Partnerunternehmen einer ausländischen BAU-ARGE, dass die Spezialtiefbauarbeiten an einem inländischen Verkehrsprojekt sechs Monate - nicht jedoch 12 Monate - überschreiten werden, dann wird damit eine inländische Betriebstätte im Sinn des § 29 BAO, nicht aber eine solche im Sinn der DBA mit Deutschland…
…einem Zeitraum von 22 Monaten regelmäßig bei den betreffenden Montageanlagen der Ö-GmbH in Österreich anwesend sind, wird durch die Tätigkeit des Subunternehmers für diesen eine inländische Betriebsstätte in Österreich begründet. Gleichzeitig kann in einem solchen Fall auch eine Betriebsstätte für den Generalunternehmer begründet werden…
…Doppelbesteuerungsabkommen entstehen. Der Umstand, dass den an die Baustelle entsandten Bauleitern kein fester Arbeitsplatz zur Verfügung steht, sondern dass sie stets wechselnd freie Büros in den Baucontainern anderer Unternehmen mitbenützen können, kann nicht das Entstehen einer Baubetriebstätte (im Sinn von Art. 5 Abs. 3 OECD…
…die physische Anwesenheit von Mitarbeitern des österreichischen Unternehmens vor Ort auf die bloße Montageüberwachung und dauert diese insgesamt nur 5 Monate, liegt keine betriebstättenbegründende Bau- oder Montagetätigkeit vor. Die Anlieferung der zu montierenden Bauteile (und die Übernahme durch lokale Unternehmen) führt für sich alleine betrachtet…
…einer Bauausführungsbetriebstätte erst ab mindestens 12monatiger Mitwirkung an einer Bauausführung) nur im Geltungsbereich des Artikels 7 (gewerblich tätige Unternehmen) nicht aber im Geltungsbereich des Artikels 14 (freiberufliche Unternehmer) anzuwenden ist. Für den deutschen Ziviltechniker könnte daher ein in einem Container zur Verfügung gestellter Arbeitsplatz ab…
Übernimmt ein österreichischer Architekt als Generalunternehmer ein Bauprojekt in Deutschland, wobei die ausschließlich von Subauftragnehmern ausgeführten Bauleistungen 2 Jahre beanspruchen, dann entsteht für den österreichischen Architekten hiedurch eine Betriebstätte in Deutschland. Dies gilt auch dann, wenn sämtliche Pläne und Arbeiten des Architekten im österreichischen Architekturbüro…
Werden österreichische Arbeitnehmer einer inländischen Baubetriebs-GmbH, die beim Ausbau des deutschen Eisenbahnstreckennetzes in Deutschland Baubetriebstätten im Sinn des DBA-Deutschland (Z. 8 des Schlussprotokolls zu Art. 4) unterhält, für 20 Tage in die Baubetriebstätten entsandt, um an der dortigen Bautätigkeit mitzuwirken, dann steht das…
Erteilt eine österreichische Planungs-GmbH, die den Generalplanungsauftrag für eine (12 Monate nicht übersteigende) Errichtung eines Geschäftsgebäudes in Tschechien übernommen hat, einem tschechischen Architekten, der über keine inländische Betriebstätte verfügt, den Auftrag, einen Teil dieser Planungstätigkeit zu übernehmen, so steht Österreich gemäß Artikel 7 DBA…
Übernimmt eine deutsche GesmbH die Herstellung und Montage der Leichtmetallfenster bei einem inländischen Bauvorhaben und übersteigt die Mitwirkung an diesem Bauvorhaben einen Zeitraum von 12 Monaten, so wird hiedurch in Österreich eine Betriebstätte sowohl nach inländischem Recht als auch nach dem DBA-Deutschland begründet…
…entstehen. Nur dann, wenn die österreichische AG ausschließlich ihre Planungstätigkeit in Österreich erbringt und tatsächlich alle mit der Planung und Überwachung zusammenhängenden Funktionen an selbständige Subunternehmer weitergibt und daher niemals - auch nicht mit Unterbrechungen - durch eigene Mitarbeiter an der Baustelle präsent sein sollte, würde keine…
…ob die Mitwirkung an einem ausländischen Bauvorhaben durch eine inländische Planungs-GmbH eine ausländische Baubetriebstätte begründet, muss zwischen den beiden betroffenen Ländern korrespondierend beurteilt werden. Ein ausländischer Besteuerungsnachweis kann als Indiz für das Vorliegen einer ausländischen Betriebstätte dienen und könnte den Gleichklang der DBA-Auslegung…
Übernimmt eine deutsche GmbH auf der Grundlage eines Basisvertrages über einen Zeitraum von 2005 bis 2008 in einem Wiener Bürohochhaus die Innenausbauarbeiten, wobei die konkrete Auftragsvergabe jeweils durch Einzelaufträge erfolgt, die jeweils innerhalb eines Zeitraumes von 12 Monaten abgearbeitet werden, dann hat dennoch eine Zusammenrechnung…
…Tschechien tätig, dann findet der allgemein für Unternehmensgewinne geltende Artikel 7 DBA-Tschechien Anwendung, weil im DBA-Tschechien nicht mehr zwischen gewerblicher und freiberuflicher Tätigkeit unterschieden wird. Wirkt die österreichische Architektin daher durch einen 12 Monate übersteigenden Zeitraum an einem Bauvorhaben in Tschechien mit, begründet…
Erhält eine deutsche KG (D-KG) den Generalauftrag für die mehrjährige Errichtung eines deutschen Bauwerkes und gibt die D-KG einen Subauftrag an eine österreichische Baufirma weiter, dann ist es richtig, dass der österreichische Subauftragnehmer keine deutsche Baubetriebstätte unterhält, wenn seine Mitwirkung an dem deutschen…